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Immobilien

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt im Grundstücksverkehr, dass aus Sicht des Finanzamts keine entsprechenden Hindernisse für die Eigentumsumschreibung bestehen.

TRANSPARENT & NACHVOLLZIEHBARFachliche Grundlagen
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