Riester verstehen.
Heute für morgen.
Mit Überblick.
Ihre Zukunft verdient einen genauen Blick. Wir erklären, was Ihre Riester-Förderung bringt – und was sich ab 2027 verändert.
Ob Sie einen bestehenden Vertrag haben oder Ihre Vorsorge neu sortieren: Gemeinsam schauen wir auf Zulagen, Kosten und Ihre persönlichen Pläne.

Christoph Bechtle & VersicherungsteamPersönlich für Sie da. Hier im Schwabenländle.

Bestehende Verträge bleiben.
Riester verändert sich.
Bitte nicht vorschnell kündigen.
Ab dem 1. Januar 2027 startet die neue geförderte private Altersvorsorge. Neue Riester-Verträge nach bisherigem Modell können dann nicht mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen weiter; es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Sie können sie weiterhin mit der bisherigen Förderung besparen. [1]
Ein Wechsel in die neue Förderung oder in ein neues Produkt kann möglich und sinnvoll sein. Er ist aber keine Pflicht: Kosten, Garantien und Ihre Familiensituation gehören in den Vergleich. Eine förderunschädliche Übertragung ist etwas anderes als eine Kündigung mit Auszahlung. [2]
Was ist die Riester-Rente?
Eigene Beiträge. Staatliche Unterstützung.
Riester ist eine geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie sparen in einen zertifizierten Vertrag und können dafür Zulagen sowie einen zusätzlichen Steuervorteil erhalten. Das Geld dient grundsätzlich Ihrer Versorgung im Ruhestand.
Es gibt unterschiedliche Vertragsformen, etwa klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen und Riester-Sparpläne. Welche Anlagen, Kosten und Leistungen dahinterstehen, unterscheidet sich erheblich. Die Zertifizierung bestätigt gesetzliche Anforderungen – sie ersetzt keinen Qualitäts- oder Renditevergleich. [3]
Die folgenden Zahlen beschreiben die bisherige Riester-Förderung. Für die neue Produktwelt ab 2027 gelten andere Regeln. So bleiben alte Vertragsbedingungen und neue Möglichkeiten klar auseinandergehalten.
Was zahlt der Staat dazu?
Die bisherigen Riester-Zulagen.
Die volle Zulage setzt Förderberechtigung und den erforderlichen Beitrag voraus. Kinderzulagen werden einem berechtigten Elternteil zugeordnet – nicht beiden doppelt. [5]
175 €
pro Jahr für die förderberechtigte Person bei voller Zulage.
300 € / 185 €
pro Jahr und berechtigtem Kind: 300 € ab Geburtsjahr 2008, 185 € bei Geburt bis Ende 2007.
200 €
einmalig für unmittelbar Förderberechtigte unter 25 Jahren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie viel muss ich selbst einzahlen?
Für die volle bisherige Förderung gilt grundsätzlich: 4 % des maßgeblichen rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 €, abzüglich der zustehenden Zulagen. Mindestens 60 € eigener Jahresbeitrag bleiben erforderlich. Bei zu niedrigem Beitrag werden Zulagen anteilig gekürzt. [5]
Einkommensänderungen, Geburt, Ende des Kindergeldanspruchs oder eine neue berufliche Situation können den notwendigen Beitrag verändern. Deshalb lohnt sich ein jährlicher Abgleich.
Beiträge und Zulagen werden außerdem in der Steuererklärung berücksichtigt. Das Finanzamt prüft, ob sich ein zusätzlicher Vorteil gegenüber dem Zulageanspruch ergibt. Zulage und Steuerersparnis werden also nicht einfach ungekürzt addiert. [6]
Zum offiziellen Riester-Rechner der DRV ↗Ein Dauerzulagenantrag kann den jährlichen Ablauf erleichtern. Änderungen müssen trotzdem beim Anbieter ankommen. Kontrollieren Sie die jährliche Bescheinigung und die gutgeschriebenen Zulagen. [7]
Für wen kann sich Riester lohnen?
Auf das Gesamtbild kommt es an.
Für Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern oder Menschen mit geringem maßgeblichem Einkommen kann die Förderung im Verhältnis zum Eigenbeitrag besonders ins Gewicht fallen. Auch dann entscheiden Kosten und Vertragsleistung mit. [4]
Schwäbisch gedacht heißt für uns: erst rechnen, dann entscheiden. Was bleibt nach Kosten? Welche Rente ist garantiert, was ist nur eine Modellrechnung? Und passt der Beitrag auch dann noch, wenn sich Ihr Leben verändert?
Ein bestehender Vertrag verdient einen anderen Blick als ein Neuabschluss. Bereits vereinbarte Konditionen, die verbleibende Laufzeit und mögliche Wechselkosten machen einen pauschalen Rat wenig hilfreich.

Familie verändert vieles.
Ihre Vorsorge darf mitwachsen.
Förderung und Verlässlichkeit.
- Zulagen können den eigenen Sparbeitrag ergänzen.
- Eine lebenslange Versorgung ist vorgesehen.
- Bei bisherigen Riester-Verträgen gilt grundsätzlich der Beitragserhalt zum Auszahlungsbeginn; vereinbarter Risikoschutz kann Besonderheiten mitbringen.
Kosten und Bindung.
- Abschluss-, Verwaltungs- und Anlagekosten mindern das Ergebnis.
- Eine nominale Garantie schützt nicht vor Kaufkraftverlust.
- Vorzeitige Auszahlung kann Förderung kosten.
- Spätere Leistungen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Vertragsformen und Leistungen: [3] Auszahlung und Besteuerung: [8]
Wie komme ich an meine Riester-Rente?
Auszahlung rechtzeitig planen.
Lebenslange Rente und Teilkapital.
Der vereinbarte Rentenbeginn steht in Ihren Unterlagen. Bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen liegt der frühestmögliche Beginn im Regelfall bei 62 Jahren; für ältere Verträge kann die Grenze bei 60 liegen. [9]
Zum Beginn der Auszahlungsphase können regelmäßig bis zu 30 % des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden. Das senkt die spätere laufende Rente. Eine vollständige Auszahlung ohne Förderrückforderung ist nur in besonderen Fällen vorgesehen, beispielsweise bei einer gesetzlichen Kleinbetragsrente. [8]
Leistungen aus geförderten Beiträgen werden grundsätzlich nachgelagert besteuert. Auch eine Teilkapitalauszahlung ist steuerlich zu berücksichtigen. Lassen Sie die Folgen im Auszahlungsjahr prüfen. [8]
Und wenn mir etwas passiert?
Hinterbliebenenleistungen und die Behandlung der Förderung hängen von Vertrag, Zeitpunkt und begünstigter Person ab. Riester-Guthaben lässt sich nicht wie ein frei verfügbares Depot behandeln. Klären Sie den Schutz Ihrer Familie ausdrücklich. [9]
Behalten, anpassen oder wechseln?
Erst prüfen. Dann handeln.
Die Reform allein ist kein Grund für eine überstürzte Kündigung. Zuerst klären wir, welche Leistungen Sie schon haben und welche Möglichkeiten dazu passen.
Weiterführen und Beitrag prüfen.
Bestandsverträge können nach bisherigem Fördermodell weiterlaufen. Prüfen Sie Zulagen, Beitrag und vereinbarte Leistungen, bevor Sie etwas verändern. [1]
Bei Bedarf eine Beitragspause erwägen.
Bei Beitragsfreistellung bleibt das Guthaben grundsätzlich im Vertrag. Ohne eigene Beiträge gibt es regelmäßig keine neue Zulage; laufende Kosten können weiter anfallen. Lassen Sie sich die Folgen für die spätere Leistung erklären. [11]
Ab 2027 neue Förderung oder neues Produkt vergleichen.
Beim bestehenden Vertrag kann ein Wechsel der Förderung unter Beibehaltung der übrigen Konditionen infrage kommen. Daneben ist eine förderunschädliche Übertragung in die neue Produktwelt möglich. Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten und geänderte Garantien gehören in die Entscheidung. [2]
Kündigung mit Auszahlung genau durchrechnen.
Bei einer schädlichen Verwendung werden Zulagen und gewährte Steuerermäßigungen zurückgefordert. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag kann daher deutlich geringer sein als das Vertragsguthaben. Fordern Sie vorab eine Abrechnung an. [12]
Aktuelle Standmitteilung, Vertragsbedingungen, Zulagenbescheinigung und Ihr maßgebliches Vorjahreseinkommen sind ein guter Anfang. Dazu besprechen wir Ihre Familien- und Berufssituation sowie Ihre weiteren Vorsorgebausteine.
Mit Christoph & Versicherungsteam besprechen ↗Ein persönlicher Eindruck.
Auch aus anderer Perspektive.
Gute Beratung darf sich herumsprechen.
Was Kunden an einer Beratung schätzen, lässt sich am besten in ihren eigenen Worten nachlesen. Hier finden Sie die Bewertungsprofile – direkt bei den jeweiligen Plattformen.

Wie Kunden Beratung erleben.
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Klare Antworten.
Auch im Wandel.
Gerade vor einer Reform hilft ein ruhiger Blick auf die eigenen Möglichkeiten.
Muss ich meine Riester-Rente wegen 2027 kündigen?
Nein. Bestehende Verträge werden nicht automatisch beendet oder umgewandelt. Eine Fortführung nach bisherigen Förderregeln bleibt möglich. Ein Wechsel ist eine individuelle Entscheidung. [1]
Gelten die 175 € und Kinderzulagen auch für das neue Modell?
Die Beträge auf dieser Seite erklären die bisherige Riester-Förderung. Die neue Förderung wird anders berechnet. Deshalb sollten alte und neue Förderung getrennt verglichen werden. [2]
Kann ich 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Ja, nach der aktuellen Information der DRV Baden-Württemberg ist ein Abschluss nach bisherigem Modell noch bis Ende 2026 möglich. Das ist kein Grund für einen Abschluss unter Zeitdruck. Entscheidend ist, ob der Vertrag zu Ihnen passt. [1]
Was passiert, wenn mein Kind kein Kindergeld mehr bekommt?
Der Anspruch auf Kinderzulage hängt am Kindergeld. Fällt die Zulage weg, kann Ihr notwendiger Eigenbeitrag für die volle Förderung steigen. Informieren Sie den Anbieter und lassen Sie den Beitrag neu berechnen. [5]
Kann ich zusätzlich einen ETF-Sparplan oder eine bAV nutzen?
Ja, verschiedene Bausteine lassen sich kombinieren. Ein frei verfügbares Depot hat andere Regeln als ein geförderter Vorsorgevertrag. Entscheidend sind Ihr Gesamtbudget, die Flexibilität und die gewünschten Leistungen.
Ist eine hohe Zulage automatisch eine hohe Rendite?
Nein. Die Zulage ist ein Teil des Ergebnisses. Vertragskosten, Wertentwicklung, Garantien, Laufzeit und spätere Steuern gehören ebenfalls dazu.
Was kostet mich eine vorzeitige Kündigung?
Das lässt sich nur anhand Ihres Vertrags berechnen. Zu möglichen Vertragskosten kommen bei schädlicher Verwendung die Rückforderung der Zulagen und gewährten Steuerermäßigungen. Lassen Sie sich zuerst den tatsächlichen Auszahlungsbetrag nennen. [12]
Ihre Vorsorge ist persönlich.
Wir nehmen uns Zeit dafür.
Wir sind im Schwabenländle zu Hause und für Ihre Fragen da. Ob Sie gerade anfangen oder Ihre bisherige Vorsorge neu sortieren möchten: Christoph Bechtle und unser Versicherungsteam begleiten Sie vom ersten Überblick zu den nächsten Schritten.
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Was unsere Kunden über uns sagen.
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In Reutlingen, telefonisch oder per Videoberatung.
TRANSPARENT & NACHVOLLZIEHBARQuellen & PlanungsgrundlagenGrundlagen zur Riester-Förderung, Vertragsgestaltung und zum erläuterten Reformübergang.
Redaktioneller Stand: 25. September 2026. Die Zulagenbeträge und das Rechenbeispiel beziehen sich auf die bisherige Riester-Förderung. Den Übergang ab 2027 erläutert der Reformhinweis separat. Allgemeine Orientierung; konkrete Vertragsbedingungen und persönliche Voraussetzungen sind zu prüfen.
- DRV Baden-Württemberg: Neues Fördermodell ab 2027, Bestandsverträge laufen weiter (14.09.2026) ↗
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform und zum Wechsel bestehender Verträge ↗
- ZfA: Vertragsformen und Leistungen ↗
- ZfA: Personengruppen und Förderberechtigung ↗
- ZfA: Zulagen und Mindesteigenbeitrag ↗
- ZfA: Häufige Fragen zu Förderung und Steuern ↗
- ZfA: Zulagen beantragen ↗
- ZfA: Auszahlung und Besteuerung ↗
- ZfA: Rentenbeginn und Hinterbliebenenleistungen ↗
- ZfA: Wohn-Riester und Wohnförderkonto ↗
- ZfA: Vertrag ruhen lassen ↗
- ZfA: Folgen einer Kündigung und Alternativen ↗
Die große Familienszene ist KI-generiert und zeigt keine Kunden. Das Albmotiv ist illustrativ. Die Mitarbeiterporträts zeigen die tatsächlichen Ansprechpartner.
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