Fachlicher Stand: 13.10.2026. Gewerk, Rechtsform, persönliche Voraussetzungen und vereinbarte Versicherungsbedingungen sind maßgeblich. Die Auswahl hilft bei der Orientierung; sie berechnet keinen individuellen Versicherungsbedarf.
- Deutsche Rentenversicherung – Selbstständige, Handwerker und Hausgewerbetreibende ↗Persönliche Qualifikation, Handwerksrolle, zulassungspflichtige Gewerbe, Personengesellschafter und Kapitalgesellschaften unterscheiden. Nicht jedes selbstständige Handwerk ist automatisch pflichtversichert; andere Pflichtgründe bleiben möglich.
- § 2 SGB VI – Selbständig Tätige ↗Nr. 8: Handwerkerpflicht mit persönlichen Eintragungsvoraussetzungen, rechtsfähige Personengesellschaft; Nr. 9: gesonderter Pflichtgrund für bestimmte Selbstständige mit einem Auftraggeber.
- § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht ↗Befreiung für Handwerker nach mindestens 18 Jahren Pflichtbeiträgen auf Antrag; Wirkung abhängig vom Antragstermin.
- DRV V0017 – Merkblatt zur Befreiung von der Versicherungspflicht der Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben ↗216 Pflichtbeitragsmonate; Arbeitnehmer- und bestimmte weitere Zeiten zählen. Antrag binnen drei Monaten ermöglicht frühestmögliche Wirkung. Ohne weitere Pflichtbeiträge kann Erwerbsminderungsschutz verloren gehen; freiwillige Beiträge erhalten diesen nur in Ausnahmen.
- BMG – Wahltarife und Krankengeld für Selbstständige ↗Freiwillige GKV hauptberuflich Selbstständiger grundsätzlich ohne Krankengeld. Wahlerklärung zum allgemeinen Beitragssatz ermöglicht gesetzliches Krankengeld ab siebter Woche; Wahltarife sind alternative Gestaltung. Krankengeldwahltarif regelmäßig drei Jahre Bindung.
- DGUV – Versicherung für Unternehmer und andere Selbstständige ↗Die meisten Unternehmer können sich freiwillig versichern. Gesetzliche bzw. satzungsmäßige Pflichtgruppen existieren; zuständige Berufsgenossenschaft und eigener Status müssen geklärt werden.
- BG BAU – Pflichtversicherung für Unternehmen ↗Unternehmen anmelden, Beschäftigte geschützt; Unternehmer im Zuständigkeitsbereich BG BAU selbst nicht automatisch gesetzlich geschützt. Freiwillige Unternehmerversicherung möglich. Private Versicherung ersetzt keine gesetzliche Pflicht.
- KfW – ERP-Gründerkredit StartGeld (067) ↗Gründung, Übernahme und junge Unternehmen; Investitionen/laufende Kosten. Aktuell bis 200.000 Euro, davon bis 80.000 Euro Betriebsmittel. Über Finanzierungspartner vor Vorhabensbeginn beantragen. Unternehmen über fünf Jahre nicht in diesem Programm. 80 Prozent Risikoübernahme entlastet die Bank, nicht die Rückzahlungspflicht des Kreditnehmers.
- L-Bank – Startfinanzierung 80 und Meistergründungsprämie ↗BW-Gründungen einschließlich Übernahme/tätiger Beteiligung; Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss 10 Prozent, maximal 10.000 Euro. Meisterprüfung innerhalb 24 Monaten beim Antragseingang L-Bank, Anlage A/B1, Kammerbestätigung; keine Prämie für spätere Erweiterung/Modernisierung. Förderdarlehen über Hausbank. Keine freie Barauszahlung der Prämie.
- HWK Baden-Württemberg – Betriebsübergabe und Betriebsübernahme im Handwerk ↗Versorgungslücke des Übergebers, Unabhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg des Nachfolgers, Notfallordner regelmäßig aktualisieren, private/betriebliche Nachfolge abstimmen und rechtliche Gestaltung fachlich begleiten.
- Versicherungsombudsmann – Empfehlung 4278-2005-J ↗Selbstständiger Elektroinstallationsmeister und Umorganisationszumutbarkeit; zeigt Bedeutung körperlicher Eigenarbeit, Betriebsgröße und verbleibender sinnvoller Tätigkeit. Nur als Einzelfallhintergrund, nicht als allgemeine Leistungszusage einsetzen.
- GDV – Musterbedingungen Betriebshaftpflicht Baunebengewerbe ↗Abgrenzung Erfüllung/Nachbesserung zu Fremd- und Folgeschäden; Bearbeitungs- und Nachbesserungsbegleitschäden. Unverbindliches Modell 2020, kein konkreter Tarif.
- GDV – Verbundene Sach-Gewerbeversicherung ↗Inhaltsversicherung, Versicherungsort und Gefahren. Modellbedingungen, individuelle Einschlüsse maßgeblich.
- Handwerkskammer Region Stuttgart – Selbstständig im Handwerk ↗Betriebliche Versicherungsarten: Maschinen, Transport/Fahrzeuginhalt und passende Ergänzungen.
- GDV – Das leistet eine Cyberversicherung ↗Wiederherstellung, Betriebsstillstand und organisatorische Voraussetzungen eines Cyber-Schutzes.
- BSI – Zehn Tipps zur Cyber-Sicherheit für Unternehmen ↗Updates, Zugangsabsicherung und Datensicherung als organisatorische Grundlage.
- Verbraucherzentrale – Berufsunfähigkeit und Einkommensschutz ↗Konkreter Beruf, angemessene Rentenhöhe und Abgrenzung zur Erwerbsminderung.
- Verbraucherzentrale – Grundfähigkeitsversicherung ↗Definierte Fähigkeiten statt konkreter Beruf: kein gleichwertiger automatischer Ersatz für BU.
- Verbraucherzentrale – Rürup-Rente / Basisrente ↗Kapitalbindung, lebenslange Rente, Kosten und steuerliche Einordnung. Keine Jahresgrenzen übernommen.
- Verbraucherzentrale – Chancen und Risiken von ETFs ↗Breite Streuung, Marktschwankungen und passende Anlagedauer.
Prioritäten und Reserveaufteilung sind eigene Planungshilfen. Beispiele zeigen mögliche Situationen, keine Leistungszusage oder Schadenhäufigkeit. GDV-Musterbedingungen sind unverbindliche Modelle, kein konkretes Tarifangebot. Das eigens erstellte KI-Headerbild zeigt keine realen Kunden oder Mitarbeitenden. Gesprächsnotizen bleiben lokal, solange Sie diese nicht selbst weitergeben.