Ein gemeinsames Leben. Ein Plan, der zu Ihnen passt.

Finanzen und Versicherungen
für Paare und Familien.
Gemeinsam leben.
Mit gutem Gefühl
vorausplanen.

Was können wir zusammenlegen? Reicht unsere Absicherung? Und wie bleibt Geld für unsere Wünsche? Finden Sie heraus, was jetzt für Sie zählt.

Slobodan StarcevicPaul-Jakob Sendler

Persönlich an Ihrer Seite.Mit albfinanz wird aus vielen Fragen ein Plan.

  • ✓ Bestehendes sinnvoll prüfen
  • ✓ Gemeinsam Geld planen
  • ✓ Individuell begleitet
Ein Paar plant gemeinsam seine Finanzen am Küchentisch

01Bei Ihnen anfangen

Was verändert sich gerade bei Ihnen?

Wählen Sie Ihren Anlass. Wir zeigen Ihnen drei sinnvolle erste Schritte. Ihr Geldplan bleibt dabei unverändert.

Ihre aktuelle Lebenssituation

Auch mit nur einem Einkommen oder als alleinerziehender Elternteil können Sie den Geldplan nutzen.

02Ihr gemeinsamer Geldplan

Einmal sortieren.
Wissen, was möglich ist.

Beginnen Sie mit einem normalen Monat. Die Beispielbeträge können Sie durch Ihre eigenen Zahlen ersetzen – ohne Namen, Anmeldung oder Datenversand.

1

Was kommt im Monat rein?

2

Was geht im Alltag weg?

Tragen Sie die gesamten Haushaltskosten ein, nicht zweimal die Kosten pro Person.

Jährliche Ausgaben nicht vergessen

Das entspricht 120 € pro Monat.

3

Etwas Luft im Alltag lassen

Ihre Sparraten kommen gleich bei den Zielen. Bereits laufende Raten dort eintragen, damit wir sie nur einmal zählen.

Weniger arbeiten: Was verändert sich an unserem Geldplan?

Heute und Ihre nächste Lebensphase vergleichen

Aktivieren Sie den Vergleich. Wir übernehmen zuerst Ihre heutigen Einnahmen. Ändern Sie anschließend nur, was sich wirklich verändert.

Wie können wir gemeinsame Kosten aufteilen?

Sie können gleiche Beiträge, eine Aufteilung nach Einkommen oder eigene Anteile vereinbaren. Betreuungsarbeit und persönliche Vorsorge gehören mit auf den Tisch.

Bezieht sich auf die beiden heutigen Nettoeinkommen. Gemeinsame Leistungen sind nicht einem Partner zugeordnet. Mit nur einem Einkommen ist die anteilige Verteilung rechnerisch 100 / 0 – besprechen Sie auch die Finanzierung persönlicher Ausgaben.

Praxistipp

Familienleistungen mitprüfen.

Elterngeld, Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld können Ihren Haushalt entlasten. Welche Hilfe passt, hängt von Ihrer Situation ab.

Leistungen im Familienportal ansehen ↗

03Gemeinsame Absicherung

Ihr Leben ändert sich.
Passt Ihr Schutz noch dazu?

Gute Absicherung beginnt mit dem, was Sie schon haben. Prüfen Sie zuerst diese Fragen – statt einfach neue Verträge hinzuzunehmen.

01

Zwei Haushalte werden einer.

Was brauchen wir nicht doppelt?

Haftpflicht, Hausrat und gegebenenfalls Rechtsschutz lassen sich oft gemeinsam organisieren. Zuerst Leistungen und Mitversicherung klären, dann überflüssige Beiträge beenden.

Kann die jüngere Haftpflicht weg?

Häufig lässt sich ein jüngerer Vertrag vorzeitig aufheben. Allein durch Zusammenziehen werden zwei Single-Verträge aber nicht automatisch zur Doppelversicherung. Lassen Sie sich bestätigen, wer im verbleibenden Vertrag versichert ist und wann der andere endet. Beim Hausrat außerdem Wohnfläche, Wert und neue Adresse anpassen.

Haftpflicht im Detail
02

Ihr Einkommen trägt Ihren Alltag.

Reicht unsere BU-Rente noch?

Vergleichen Sie die vereinbarte monatliche Rente mit Ihren heutigen Verpflichtungen. Mehr Gehalt, ein Kind oder ein Immobilienkredit können den Bedarf verändern.

Was kann ich im bestehenden Vertrag prüfen?

Dynamik, Nachversicherungsrechte und deren Fristen. Eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsfragen ist je nach Vertrag möglich; andere Prüfungen können bleiben. Elternzeit oder Teilzeit sind kein Grund, den Schutz ungeprüft aufzugeben.

BU passend zur Lebensphase
03

Einkommen und Fürsorge haben Wert.

Was fehlt, wenn jemand fehlt?

Eine Risikolebensversicherung kann die Familie finanziell absichern. Prüfen Sie beide Partner: Neben Einkommen fehlen im Ernstfall oft Betreuung, Zeit und Hilfe im Haushalt.

Wie trennen wir Absichern und Sparen?

Für eine reine Todesfallleistung ist die Risikolebensversicherung gedacht. Den Vermögensaufbau können Sie separat planen. Summe und Laufzeit richten sich nach Ihrem Bedarf, Schulden, Vermögen und verlässlichen Leistungen. Ein bestehender kapitalbildender Altvertrag sollte deshalb nicht vorschnell gekündigt werden.

Todesfallschutz verstehen
04

Ein neuer Mensch gehört dazu.

Ist unser Kind richtig mitversichert?

Klären Sie die Krankenversicherung möglichst vor der Geburt. Bei der Haftpflicht zählt, dass der Familientarif das Kind einschließt – und welche Schäden durch kleine Kinder abgesichert sind.

Zum Beispiel: Das Kind zerkratzt ein Auto.

Ein drei- oder vierjähriges Kind haftet selbst noch nicht. Eltern können bei verletzter Aufsichtspflicht haften. Haben sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt, besteht nicht automatisch eine Zahlungspflicht. Eine passende Klausel für deliktunfähige Kinder kann dann nach Tarifbedingungen trotzdem helfen.

Familienhaftpflicht genauer ansehen
Oft übersehen

Wer erhält eigentlich die Todesfallleistung?

Heirat oder Partnerwechsel ändern einen namentlich eingetragenen Begünstigten nicht einfach mit. Prüfen Sie Bezugsrechte in Lebens- und Vorsorgeverträgen und lassen Sie gewünschte Änderungen beim Versicherer dokumentieren. Bei unwiderruflichen Rechten gelten besondere Regeln.

Praxistipp für Paare

Über Kreuz absichern.
Wer versichert hier wen?

Zwei getrennte Verträge können besonders für unverheiratete Paare sinnvoll sein. Jeder besitzt seinen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen.

Zur Risikolebensversicherung
Vertrag A
A

A besitzt und bezahlt
den Vertrag aus eigenen Mitteln.

Versichert ist das Leben von B

Stirbt B, erhält A die vereinbarte Leistung.

Vertrag B
B

B besitzt und bezahlt
den Vertrag aus eigenen Mitteln.

Versichert ist das Leben von A

Stirbt A, erhält B die vereinbarte Leistung.

Was bringt das – und was ist zu beachten?

Der eigene Leistungsanspruch kann Erbschaftsteuer auf die Auszahlung vermeiden. Entscheidend sind die richtige Vertragsgestaltung und die Finanzierung der Beiträge; Steuerfreiheit gilt nicht automatisch für jede Konstellation. Prüfen Sie auch Begünstigung und Fortführung des verbleibenden Vertrags im Todesfall oder bei Trennung.

Zwei Verträge unterscheiden sich von einer verbundenen Risikolebensversicherung, die im Regelfall nur einmal zahlt.

Sie müssen das nicht alles selbst erledigen.

Auf Wunsch übernehmen wir die Betreuung Ihrer bestehenden Versicherungen – auch bei verschiedenen Gesellschaften. Wir prüfen doppelte Verträge, mögliche Lücken und sinnvolle Anpassungen. Änderungen besprechen wir mit Ihnen und kümmern uns anschließend um die Umsetzung und die Abstimmung mit den Versicherern.

Jetzt Termin vereinbaren ↗

Weniger suchen. Mehr Überblick.

Ihre Versicherungen.
Griffbereit in simplr.

Welche Verträge gibt es schon? Welche Beiträge zahlen Sie? Mit dem digitalen Versicherungsordner haben Sie Ihre hinterlegten Unterlagen an einem Ort – und Ihr albfinanz-Team bleibt erreichbar.

  • Verträge und Beiträge überblicken
  • Versicherungsscheine wiederfinden
  • Unterlagen per Foto ergänzen
simplr kennenlernen

Gemeinsam planen heißt nicht automatisch gemeinsam einloggen. Zugänge und Berechtigungen klären wir mit Ihnen.

Beispielansicht der simplr-App mit Versicherungsverträgen
Originale Beispielansicht von simplr

04Aus freiem Geld werden Ziele

Ein gemeinsamer Plan.
Platz für die Wünsche aller.

Verteilen Sie Ihren monatlichen Spielraum. Auch die persönliche Altersvorsorge beider Partner gehört dazu – besonders wenn einer für die Familie kürzertritt.

Für Ziele verfügbar aus Ihrem heutigen Geldplan830 €
Monatlich verplant737 €
Noch nicht verteilt93 €

Wofür möchten Sie sparen?

Die Balken zeigen Ihre Zielabdeckung im Rechenbeispiel.

Sparraten werden gemeinsam gezählt. Vorhandenes Geld nur einem Ziel zuordnen. Nicht benötigte Ziele können Sie aus der Planung nehmen.

Für unerwartete Ausgaben

Unsere Reserve

Rechenbeispiel nach 3 Jahren8.292 €

Startbetrag
2.500 €
Neue Einzahlungen
5.400 €
Angenommener Ertrag
392 €

Die passende Rate wird berechnet. Ihr Gesamtbudget bleibt sichtbar.

Wie wird gerechnet?

Startbetrag plus monatliche Einzahlungen am Monatsende. Der gewählte Jahreswert wird gleichmäßig auf Monatswerte umgerechnet. Bei eigenen Angaben rechnen Sie nach allen Kosten; historische Fondsbeispiele enthalten die Fondskosten, aber keine persönlichen Kosten. Der S&P-500-Vergleich ist ein Indexmodell nach 0,3 % jährlichen Modellkosten. Keine historische Sparplanrechnung und keine Prognose. Steuern fehlen. Die Inflation erhöht nur das ausdrücklich gekennzeichnete Altersvorsorge-Ziel; andere Ziele und die Ansparergebnisse werden als künftige Eurobeträge gezeigt. Tatsächliche Märkte schwanken, auch Verluste sind möglich.

Die Prozentanzeige beschreibt die rechnerische Zielabdeckung am gewählten Termin, nicht Ihren heutigen Kontostand. Für feste kurzfristige Ziele steht die Verfügbarkeit vor der Rendite.

Ein guter Start fürs Kind

Für Ausbildung, erste Wohnung oder später sparen. Wer das Geld besitzen soll und wann es gebraucht wird, bestimmt die passende Lösung.

Kindervorsorge entdecken

Ihre Zukunft – für beide

Gemeinsame Ziele und persönliche Altersvorsorge verbinden. Wer weniger verdient oder betreut, sollte bei der eigenen Vorsorge nicht zurückfallen.

Eigene Altersvorsorge planen
Praxistipp

Kindererziehungszeiten im Rentenkonto prüfen.

Diese Zeiten können Ihre gesetzliche Rente stärken. Wer sie zugeordnet bekommt, sollten Sie bewusst klären. Eine abweichende gemeinsame Zuordnung wirkt nur für die Zukunft und höchstens zwei Monate rückwirkend.

Zuordnung und Antrag bei der Rentenversicherung ↗

Diese Frist betrifft die abweichende Zuordnung, nicht die gewöhnliche spätere Erfassung von Kindererziehungszeiten.

Vom Sparziel zur passenden Geldanlage

Gemeinsame Ziele.
Persönlich begleitet.

Ob verfügbare Reserve, mittelfristiger Wunsch oder langfristiges Investment: Laufzeit, Risiko und Kosten müssen zusammenpassen. Ihre Depotwerte und Sparpläne können Sie digital im Blick behalten.

05Persönlich weiterdenken

Viele Fragen.
Ein sinnvoller nächster Schritt.

Sie müssen vor dem Gespräch nicht alles ausrechnen. Wir ordnen mit Ihnen, was sich lohnt, was fehlt und was bleiben kann.

Das möchten wir gemeinsam klären

Merken Sie sich oben passende Prüfpunkte – oder bringen Sie einfach Ihre Fragen mit.

Die Merkliste wird nicht automatisch mit einer Terminanfrage versendet.

  1. 1
    Ihre Situation verstehen

    Was verändert sich, was ist Ihnen wichtig?

  2. 2
    Bestehendes sinnvoll prüfen

    Schutz, Budget und Ziele gehören zusammen.

  3. 3
    Nachvollziehbar entscheiden

    Sie kennen die Möglichkeiten und Kosten.

Was unsere Kunden sagen

Persönliche Erfahrungen mit der Beratung bei albfinanz.

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Mehr Informationen

Ihr nächster Schritt

Gemeinsam Klarheit gewinnen.

Finanzen und Versicherungen so planen, dass sie zu Ihrem Leben passen.

06Kurz beantwortet

Ihre Fragen.
Klare Antworten.

Die wichtigsten Gedanken auf einen Blick. Fachliche Details finden Sie auf unseren Themenseiten.

Können wir beim Zusammenziehen wirklich eine Haftpflicht kündigen?

Oft lässt sich ein jüngerer Vertrag aufheben. Zuerst müssen Sie aber den gemeinsamen Schutz und die Leistungen des verbleibenden Vertrags klären. Lassen Sie Aufhebung und Enddatum bestätigen, statt die Zahlung einfach einzustellen. Zur Haftpflichtberatung

Was passiert mit zwei Hausratversicherungen?

Für die gemeinsame Wohnung genügt in der Regel ein passender Vertrag. Prüfen Sie mit den Versicherern die Beendigung des anderen Vertrags, den Umzugszeitraum sowie die neue Wohnfläche und Versicherungssumme. Hausrat verstehen

Müssen wir alles über ein Gemeinschaftskonto regeln?

Nein. Getrennte Konten, ein gemeinsames Haushaltskonto oder eine andere Aufteilung können passen. Wichtig ist, dass laufende Kosten, eigene Spielräume und Vorsorge für beide verständlich geregelt sind. Gemeinsame Planung schafft keine automatischen Kontovollmachten.

Ist eine Risikolebensversicherung auch ohne Trauschein sinnvoll?

Wenn ein Todesfall eine finanzielle Lücke hinterlassen würde, kann sie sinnvoll sein. Unverheiratete Partner haben in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keine Witwen- oder Witwerrente. Prüfen Sie beide Personen, auch wenn nur eine das Haupteinkommen erzielt. Absicherung für Partner

Was müssen wir bei der Krankenversicherung des Babys beachten?

Klären Sie vor der Geburt, ob beitragsfreie Familienversicherung möglich ist oder eigener Schutz benötigt wird. In passenden PKV-Konstellationen ermöglicht § 198 VVG die Kindernachversicherung ohne Risikozuschläge und Wartezeiten: Anmeldung rückwirkend binnen zwei Monaten, Schutz nicht höher als beim versicherten Elternteil. Eine vertragliche Vorversicherungsdauer darf höchstens drei Monate betragen. Krankenversicherung einordnen

Laufen Krankenversicherungsbeiträge in der Elternzeit weiter?

Das hängt vom Versicherungsstatus ab. Insbesondere freiwillig gesetzlich und privat Versicherte sollten Beiträge vorab klären. Setzen Sie die Kosten im Elternzeit-Budget nicht automatisch auf null.

Was tun, wenn gerade nichts zum Sparen übrig bleibt?

Zuerst die laufenden Kosten und teure Schulden prüfen, notwendige Absicherung erhalten und mögliche Familienleistungen klären. Eine zusätzliche Sparrate sollte keine neue Haushaltslücke erzeugen. Auch dabei helfen wir Ihnen gern.

Wie werden unsere Zahlen und die Merkliste verwendet?

Alles wird nur in Ihrem Browser berechnet. Es gibt keine Übertragung Ihrer Eingaben an albfinanz, keinen Login und keine dauerhafte Speicherung. Beim Neuladen startet wieder das Beispiel. Einen Ausdruck können Sie selbst speichern oder zum Gespräch mitbringen.

Transparent & nachvollziehbarQuellen & PlanungsgrundlagenVersicherungen, Familienleistungen, Rentenorientierung und Anlagebeispiele – mit Quellen und Rechenannahmen.

Fachliche Orientierung

Redaktioneller Stand: 12.10.2026. Die folgenden Quellen erläutern die angesprochenen Themen. Vertragsleistungen, Förderansprüche und steuerliche Wirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab.

Eigene Planungsmodelle

Der Haushaltsplan addiert eingegebene monatliche Einnahmen und zieht Alltagskosten, Jahreskosten geteilt durch zwölf und den gewählten Puffer ab. Negative Ergebnisse bleiben als Fehlbetrag sichtbar. Die optionale nächste Lebensphase übernimmt die heutigen Kosten und ergänzt nur die eingegebene Veränderung; es findet keine Berechnung von Elterngeld oder Förderansprüchen statt.

Die Kostenaufteilung verteilt nur den gewählten Teilbetrag anhand heutiger Nettoeinkommen, gleicher Anteile oder Ihrer eigenen Vorgabe. Sie wird nicht erneut vom Haushaltsbudget abgezogen und ist keine Aussage darüber, welche Verteilung persönlich fair ist.

Reserve: Unsere eigene Orientierung sind zwei bis drei monatliche Haushaltsnettoeinkommen. Der automatische Startvorschlag nutzt die heutigen gesamten monatlichen Einnahmen aus der Haushaltsplanung (einschließlich eingetragener Familienleistungen und weiterer Einnahmen): das Zweifache auf volle 1.000 Euro aufgerundet, bei kleinen Einnahmen höchstens das Dreifache. Eine eigene Zieleingabe bleibt bei Einkommensänderungen erhalten. Über „Vorschlag übernehmen“ lässt sich die Verknüpfung wieder aktivieren. Beispiel bei 4.400 Euro: 9.000 Euro Ziel, drei Jahre, 2.500 Euro vorhanden, 2,5 % eigene Jahresannahme. Weitere Startbeispiele: Eigenkapital 40.000 Euro, acht Jahre, 5.000 Euro vorhanden, 5 %; Kind 25.000 Euro, 18 Jahre, 0 Euro vorhanden, 7,5 %. Diese frei veränderbaren Renditen sind eigene Rechenannahmen, keine Zusagen oder historischen Werte.

Zielrechnung: Startkapital plus Monatsraten am Monatsende bei einem gleichbleibenden Jahreswert. Eigene Annahmen nach sämtlichen Kosten; bei historischen Beispielen fehlen persönliche Depot-, Handels- und Beratungskosten. Monatszins = (1 + Jahresannahme)^(1/12) − 1. Ohne Steuern. Inflation fließt nur in das Altersvorsorge-Kapitalziel ein. Andere Zielbeträge sowie alle Ansparergebnisse sind nicht kaufkraftbereinigt. Negative Annahmen sind möglich. Ertrag, neue Einzahlungen und Startkapital werden getrennt angezeigt. Die Zielabdeckung bezieht sich auf den errechneten Endwert; ein Überschuss bleibt sichtbar. Beim Anpassen einer Rate wird auf volle Euro aufgerundet. Die Summe der aktiven Monatsraten wird mit dem gewählten Haushaltsbudget verglichen.

Altersvorsorge als Illustration mit Inflation

80 % des jeweiligen heutigen Nettoeinkommens aus dem Haushalt bilden im Startbeispiel den gewünschten monatlichen Bedarf in heutiger Kaufkraft. Dieser Anteil ist veränderbar, beispielsweise auf 100 % für vollen Einkommensersatz. Die 80 % sind eine eigene grobe Bedarfsannahme, kein gemessener individueller Bedarf. Erwartete Ausgaben und tatsächliche Ansprüche müssen persönlich geklärt werden. Kindergeld, sonstige Einnahmen und die vorübergehende nächste Lebensphase verändern dieses Ziel nicht. Voreinstellung: 42 Jahre bis zum Ruhestand (Beispielalter 25 bis 67). Für beide Personen werden zunächst 50 % des Einkommens als gedeckt angenommen. Diese frei gewählte, grob gerundete Modellannahme orientiert sich an der OECD-Nettoersatzquote von 53,3 % für eine volle Erwerbsbiografie eines Durchschnittsverdienenden mit Berufseinstieg im Jahr 2024. Sie ist weder ein persönlicher Rentenanspruch noch ein beobachteter Durchschnitt oder eine Fortschreibung des deutschen Rentenniveaus. Die damaligen Modellannahmen sind keine Zusage zur künftigen Rechtslage. Der Prozentsatz ist veränderbar; alternativ kann ein eigener Netto-Rentenbetrag in heutiger Kaufkraft eingetragen werden. Ohne Rentenansprüche muss dieser Betrag auf null gesetzt werden. Bedarf = Nettoeinkommen × gewünschter Anteil; angenommene Rente = Nettoeinkommen × Deckungsanteil oder eigener Rentenbetrag. Beide Prozentsätze haben dieselbe Bezugsbasis. Lücke = max(0, Bedarf minus gedeckte Rente). Bei 80 % Bedarf und 50 % Rentendeckung fehlen 30 % des ursprünglichen Nettoeinkommens; das ist keine Sparquote. Inflation: 2,5 % jährlich als eigene Vorgabe. Gewünschtes Einkommen und gedeckte Rente werden modellhaft mit derselben Inflation fortgeschrieben; daraus folgt die künftige Monatslücke. Es wird keine tatsächliche gesetzliche Rentenanpassung berechnet.

Das Zielkapital ist der Barwert von 25 Jahren Zusatzrente (veränderbar). Die Monatslücke steigt in der Auszahlungsphase jeweils nach zwölf Monaten weiter mit der gewählten Inflation. Das noch vorhandene Kapital erzielt während der Auszahlung angenommene 2,5 % pro Jahr nach Kosten, vor Steuern (veränderbar, keine Mindestrendite oder Garantie). Monatszahlungen erfolgen am Monatsende. Formel: Summe für m = 1 bis 12 × Auszahlungsjahre aus [Monatslücke heute × (1 + Inflation)^Ansparjahre × (1 + Inflation)^floor((m − 1)/12)] / (1 + Auszahlungsrendite)^(m/12). Für das Ansparen ist zunächst eine eigene Annahme von 7 % pro Jahr nach Kosten eingestellt; die passende Monatsrate wird für jedes Ziel separat auf volle Euro aufgerundet. Solange die Automatik aktiv ist, folgt sie Einkommen, Laufzeit und Annahmen; eine eigene Rateneingabe pausiert sie. Die Summe bleibt am Haushaltsbudget prüfbar. Historische Werte sind optional. Nach dieser Dauer ist das Modellkapital aufgebraucht; keine lebenslange Leistung. Kein individueller Versorgungsplan. Rendite während des Ansparens und Inflation bleiben getrennte Größen.

Historische Anlagebeispiele je Laufzeit

Bis einschließlich drei Jahre: Geldmarkt-ETF (Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF 1C, LU0290358497). Vier bis sechs Jahre: Misch-ETF (Xtrackers Portfolio UCITS ETF 1C, LU0397221945). Die DWS-Jahreswerte umfassen September 2016 bis September 2026; Fondskosten sind darin enthalten. Bereits im Berufsstart-Rechner am 10.10.2026 dokumentierte Datenbasis unverändert übernommen. Fonds bleiben riskant; ein Mischfonds garantiert bei festem Ausgabetermin keinen Kapitalerhalt. Der Geldmarkt-ETF hat keine Einlagensicherung.

Ab sieben Jahren: S&P-500-Indexmodell in Euro, Dezember 1975 bis Dezember 2025. Eigene bestehende Rekonstruktion aus Shiller-Daten, EZB-/Bundesbank-Währungskursen, inklusive Dividenden; vor 1999 DEM/1,95583. Jährlicher Wachstumsfaktor abzüglich 0,3 % Modellkosten. Keine Historie eines konkreten ETFs. US- und Währungsrisiken, kein Weltportfolio. Die vorhandene Datenreihe wurde übernommen, nicht in dieser Bearbeitung neu recherchiert.

Vergleichszeiträume sind immer genau so lang wie das jeweilige Sparziel. Die geometrische Jahresrendite wird auf zwei Nachkommastellen gerundet und unverändert als gleichmäßiger Rechenwert verwendet. Es wird kein tatsächlicher historischer Sparplan simuliert. Bei fehlenden vollständigen Daten erscheint kein Ersatz aus einem kürzeren Zeitraum. Vergangene Werte sind keine Prognose. Die Laufzeit-Zuordnung ist eine Bedienhilfe und keine individuelle Produktempfehlung.

Voreinstellungen sind fiktive Rechenbeispiele, keine Produktangebote oder Renditeprognosen. Beträge sind gerundet. Die Auswahl einer Lebenssituation verändert redaktionelle Hinweise, nicht Ihre Eingaben. Die Inhalte sind auch ohne diese Auswahl zugänglich.

Bilder & digitale Begleitung

Das Bild im Einstieg ist eine KI-generierte Alltagsszene. Beraterporträts zeigen das albfinanz-Team; die simplr-Abbildung ist eine vorhandene Produkt-Beispielansicht. Die lokale Vorschau lädt keine externen Bewertungswidgets.

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