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Versicherungen

Deliktunfähige Kinder

Deliktunfähige Kinder müssen für selbst verursachte Schäden grundsätzlich nicht persönlich einstehen. Die gesetzlichen Regeln unterscheiden unter anderem Alter und Verkehrssituation.

TRANSPARENT & NACHVOLLZIEHBARFachliche Grundlagen
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