TRANSPARENT & ERREICHBAR
Informationen zur Barrierefreiheit
Sie möchten sich informieren, einen Termin vereinbaren oder Kontakt aufnehmen. Hier erklären wir unsere digitalen Angebote und den aktuellen Stand ihrer Zugänglichkeit.
Wir stellen diese Informationen vorsorglich bereit. Sie beschreiben den derzeitigen Prüfstand und sind keine Bestätigung einer vollständig barrierefreien Website.
01 · ANGEBOT & ABLAUF
Was Sie bei albfinanz online erledigen können
Die albfinanz GmbH in Reutlingen berät und vermittelt zu Versicherungen, Vorsorge, Finanzanlagen, Finanzierungen und Immobilien. Auf unserer Website können Sie sich über diese Themen informieren und ein Gespräch mit uns vereinbaren.
Informieren und einordnen
Unsere Themen- und Zielgruppenseiten erklären Möglichkeiten, Voraussetzungen und wichtige Unterschiede. Einige Seiten enthalten Beispiele, Rechner, Diagramme oder Vergleichsunterlagen. Diese Informationen ersetzen keine persönliche Prüfung Ihrer Situation.
Kontakt aufnehmen und Termin buchen
Über die Terminseite öffnen Sie die Online-Buchung. Dort wählen Sie Gesprächsart, Beratungsweg, Ansprechpartner und Termin und geben Ihre Kontaktdaten ein. Die Beratung kann digital oder persönlich stattfinden.
Für bestehende Kunden bieten wir außerdem Wege zur Schadenmeldung sowie Links zum digitalen Versicherungsordner und zum Investment-Depot. Bei externen Portalen gelten zusätzlich die Hinweise des jeweiligen Anbieters. Wenn ein Zugang für Sie nicht nutzbar ist, helfen wir Ihnen bei der Klärung eines geeigneten Kontaktwegs.
Ein Beratungstermin ist noch kein Abschluss einer Versicherung oder Geldanlage. Welche Leistungen wir erbringen und welche nächsten Schritte erforderlich sind, besprechen wir im jeweiligen Beratungs- und Vermittlungsauftrag.
02 · UNSERE ORIENTIERUNG
Informationen sollen erreichbar und verständlich sein
Für digitale Dienstleistungen beschreibt die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vier grundlegende Anforderungen: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch robust sein. Daran orientieren wir die weitere Prüfung und Verbesserung unserer Website.
- Wahrnehmbar: gut lesbare Texte und Kontraste sowie verständliche Textalternativen für wichtige Inhalte in Bildern und Grafiken.
- Bedienbar: nutzbare Links, Schalter und Formulare – auch ohne Maus und mit sichtbarer Tastaturmarkierung.
- Verständlich: eindeutige Beschriftungen, nachvollziehbare Abläufe und hilfreiche Hinweise bei Eingabefehlern.
- Technisch robust: eine Struktur, die von Browsern und unterstützender Software, etwa Vorleseprogrammen, verarbeitet werden kann.
Die tatsächliche Umsetzung muss am jeweiligen Inhalt und am vollständigen Ablauf geprüft werden. Eine gute Darstellung auf dem Smartphone allein belegt noch keine Barrierefreiheit.
03 · AKTUELLER STAND
Was bereits funktioniert und geprüft wurde
Wir verbessern die Zugänglichkeit Schritt für Schritt. Die folgenden Punkte wurden am 15. Oktober 2026 im Browser geprüft.
Bereits geprüft
Informationen als Text: Diese Seite enthält lesbaren HTML-Text mit gegliederten Überschriften und direkten Kontaktlinks.
Bedienung mit der Tastatur: Der Quellenkasten dieser Seite lässt sich öffnen und schließen. Beim Hauptmenü bleiben geschlossene Inhalte außerhalb der Tab-Reihenfolge. Nach dem Öffnen wird der Schließen-Schalter fokussiert; Escape schließt das Menü und führt zum Menüschalter zurück. Dies wurde auf Desktop und in einer schmalen Browseransicht geprüft.
Schmale Darstellung: Der Inhalt dieser Informationsseite wurde bei 390 Pixeln Browserbreite kontrolliert. Texte und Inhaltsbereiche passen sich an, ohne seitlichen Überstand im Seiteninhalt.
Direkter Kontakt: E-Mail- und Telefonlinks bieten eine zusätzliche Möglichkeit, Fragen und Hinweise an uns zu richten.
Wir prüfen weiter
Die vollständige Prüfung der Website ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Schwerpunkte sind Vorleseprogramme, Formulare und Terminbuchung, interaktive Inhalte und PDF-Dokumente. Beim Cookie-Dialog ist eine Verbesserung der Tastatur-Fokusführung noch offen.
Die genannten Prüfungen bestätigen einzelne Funktionen, keine vollständige Barrierefreiheit der gesamten Website. Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, helfen wir Ihnen über die folgenden Kontaktmöglichkeiten weiter und berücksichtigen Ihren Hinweis bei der Verbesserung.
04 · FEEDBACK & UNTERSTÜTZUNG
Sie kommen an einer Stelle nicht weiter?
Bitte teilen Sie uns mit, welche Seite oder Funktion Sie nicht nutzen können und welche Information Sie benötigen. Hilfreich sind die Internetadresse und eine kurze Beschreibung. Angaben zu Browser oder verwendeter Hilfstechnik können Sie freiwillig ergänzen.
Wir prüfen Ihren Hinweis und klären mit Ihnen, wie Sie die benötigten Informationen erhalten oder Ihr Anliegen auf einem geeigneten Weg mit uns besprechen können.
albfinanz GmbH
Kaiserpassage 3
72764 Reutlingen
E-Mail: info@albfinanz.de
Telefon: 07121 / 38 118 01
Bitte senden Sie zur Beschreibung einer technischen Barriere keine Gesundheitsdaten, Passwörter oder vollständigen Vertragsunterlagen. Für den ersten Hinweis ist eine Beschreibung des Problems ausreichend.
05 · ZUSTÄNDIGE STELLE
Marktüberwachung nach dem BFSG
Die bundesweit zuständige Stelle für die Überwachung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR).
MLBF AöR
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 / 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website: www.mlbf-barrierefrei.de
Die Behörde erläutert, welche Angebote vom Gesetz erfasst sind und welche Melde- und Antragsmöglichkeiten bestehen. Informationen dazu finden Sie bei der MLBF für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Stand und Grundlagen dieser Informationen
Stand: 15. Oktober 2026. Verantwortlich für diese Informationen: albfinanz GmbH. Die redaktionelle Aktualisierung dieser Seite ist keine Zertifizierung der Website.
TRANSPARENT & NACHVOLLZIEHBARQuellen & PlanungsgrundlagenGesetzliche Anforderungen, amtliche Erläuterungen und zuständige Marktüberwachung.
- Anlage 3 BFSG – Informationen über Dienstleistungen und ihre Barrierefreiheit.
- Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Anforderungen an die Gestaltung von Dienstleistungen.
- MLBF: Informationen für Unternehmen – Aufgaben, Pflichten und Einordnung.
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zur Versicherungsbranche – unter anderem zur Online-Terminvereinbarung und Informationspflicht.
