Strom und Gas für Hausverwaltungen

Blitzabrechnung

Ihre Jahresabrechnung in der ersten Januarwoche.

 

Die albfinanz Blitzabrechnung löst das größte Problem aller Hausverwaltungen: verspätete Energieabrechnungen blockieren Ihre Nebenkostenabrechnung nach § 28 WEG. Bei uns erhalten Sie die vollständige Strom- und Gasabrechnung bereits in der ersten Januarwoche, wenn Zählerstände bis 31.12. digital vorliegen – statt Februar bis April.

Wie wir Ihre Verwaltung entlasten

 

Fristgerecht nach WEG

Energieabrechnungen sind oft der Engpass – mit uns liegt alles pünktlich vor.

Weniger Rückfragen

Transparente Abrechnungen reduzieren Nachfragen.

Korrekte Daten

Wir prüfen Zählerstände, MaLo-Nummern und Zuordnungen – keine Schätzwerte mehr.

Mit 3 einfachen Schritten zu Ihrer Blitzabrechnung

 

1

Interne Objektkennzeichen immer nutzen – wir drucken sie dann direkt auf die Rechnungen.

2

Leerstände/Mieterwechsel lückenlos dokumentieren und Zählerwechsel mit Einbauprotokollen versehen.

3

Alle Zählerstände bis zum 31.12. ganz einfach über unser digitales Portal melden und zurücklehnen.

Ihr Ansprechpartner

 

Geschäftsführender Gesellschafter - Energiemakler, Versicherungsmakler und Vorsorgeberater
Paul Sendler
Tel.: 07121/3811802
Fax: 07121/3811805

Als ungebundener Energiemakler arbeite ich mit Hausverwaltungen zusammen im Bereich Strom und Gas. Ich möchte den Eigentümern ermöglichen, dass sie sparsamer wirtschaften und mehr ins Energiesparschwein stecken können. Die eigenen vier Wände sind einfach klasse und ein wichtiger Rückzugsort. Jetzt Termin vereinbaren

FAQ

 

Was muss ich bis 31.12. vorbereiten?

Zählerstände aller Objekte, Leerstandsanzeige bei Mieterwechseln, Einbauprotokolle bei Zählerwechseln und interne Objektkennzeichnungen. Wir stellen Ihnen ab 01.12. eine Excel-Vorlage zur Verfügung.

Benötige ich spezielle Software für das Portal?

Nein – unser Portal funktioniert mit jedem Standardbrowser. Die Excel-Liste können Sie mit MS Excel, LibreOffice oder Google Sheets bearbeiten und direkt hochladen.

Was passiert bei fehlenden Zählerständen?

Wir prüfen Ihre Daten vorab und kontaktieren Sie bei Unklarheiten. Fehlende Stände werden nicht geschätzt – der Netzbetreiber schätzt nur bei verspäteter Meldung nach dem 31.12.

Wie werden Objektkennzeichen auf Rechnungen gedruckt?

Sie tragen Ihre internen Wirtschaftseinheiten-Nummern (z.B. „GE47“, „WE112“) in die Excel-Liste ein. Diese erscheinen 1:1 auf allen Rechnungen und Auswertungen.

Was bekomme ich nach der Abrechnung?

Sie erhalten folgende Auswertungen und Auskünfte:

  • Komplette Jahresabrechnungen (Strom + Gas)

  • Auswertung pro Objekt/Wirtschaftseinheit (Verbrauch, Kosten)

  • Abschlagvorschläge für das kommende Jahr

Kann ich die Blitzabrechnung auch für einzelne Objekte nutzen?

Ja – jede Liegenschaft/Zählpunkt einzeln teilnehmbar. Perfekt für schrittweisen Einstieg oder Testphase.