
Hausratsversicherung
Ein selbstbestimmtes und sorgenfreies Leben bedeutet vor allem eines: sich in den eigenen vier Wänden rundum sicher und geborgen zu fühlen. Unser Hausratversicherungs-Rechner unterstützt Sie dabei, genau diesen Zustand zu bewahren. Vergleichen Sie unkompliziert eine Vielzahl maßgeschneiderter Angebote unserer starken Produktpartner, finden Sie den Tarif, der perfekt zu Ihrem individuellen Lebensstil passt, und schützen Sie Ihr persönliches Zuhause umfassend vor den finanziellen Folgen unerwarteter Schäden.
Inhaltsverzeichnis
Private Altersvorsorge
Zentrale Vorteile im Überblick
Fondsgebundene Rentenversicherung
Der Rentenfaktor
So gelingt die Altersvorsorge langfristig
Die wichtigsten Fragen zur Altersvorsorge
Im Schaden- oder Leistungsfall kommt es auf schnelle Unterstützung und Verlässlichkeit an.
Da ist es besonders wichtig, dass sämtliche relevante Daten im Fall der Fälle direkt an uns, Ihren Versicherungsmakler, gesendet werden.
Was deckt sie ab?

Das ist in Ihrer Hausratversicherung abgesichert:
-
Möbel & Kleidung:
Der gesamte Hausrat von A bis Z -
Neuwertentschädigung:
Erstattung zum Wiederbeschaffungspreis statt zum Zeitwert -
Elementarschäden:
Schutz bei Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung -
Fahrraddiebstahl:
Absicherung des Rades rund um die Uhr -
Bargeld & Wertsachen:
Schutz für finanzielle Werte und Kostbarkeiten -
Außenversicherung:
Weltweiter Schutz für Ihr Gepäck und mitgenommene Gegenstände im Urlaub -
Besondere Diebstahlsformen:
Abdeckung von Diebstahl durch Trickbetrug
Realistische Szenarien
Das sollten Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung beachten

Realistische Versicherungssumme
Spätestens im Ernstfall, wenn Sie nach einem Schaden den Regulierungsantrag einreichen, überprüft Ihr Versicherer akribisch, ob die vereinbarte Summe dem tatsächlichen Wert Ihres gesamten Inventars entspricht. Haben Sie den Gesamtwert zu niedrig angesetzt, droht im Schadenfall eine empfindliche Unterversicherung, bei der Leistungen grundsätzlich nur anteilig ausgezahlt werden. Das gilt keineswegs nur für Totalschäden, sondern betrifft jede einzelne Schadensabrechnung – selbst bei kleineren Teilschäden innerhalb der Versicherungssumme. (Rechenbeispiel: Besitzt Ihr Hausrat einen Gesamtwert von 75.000 Euro, Sie haben im Vertrag aber versehentlich nur eine Summe von 50.000 Euro abgesichert, entspricht dies einer Versicherung von lediglich zwei Dritteln. Entsteht nun ein Schaden von 10.000 Euro, erstattet die Versicherung davon ebenfalls nur zwei Drittel, sodass Sie am Ende auf 3.334 Euro des Schadens selbst sitzen bleiben.)
Sorglos-Schutz durch Unterversicherungsverzicht
Wer den genauen Gesamtwert des eigenen Hausrats nicht mühsam, fehleranfällig und bis auf den letzten Cent genau ermitteln möchte, sollte unbedingt auf eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht achten. Bei dieser Variante verzichtet der Versicherer im Schadenfall darauf, eine eventuelle Unterversicherung zu prüfen, sofern die Versicherungssumme auf Basis einer von ihm vorgegebenen Quadratmeterpauschale gebildet wurde. Als branchenüblicher Richtwert für diese Pauschale gelten meist zwischen 600 und 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, wodurch automatisch eine realistische Grundabsicherung entsteht. (Rechenbeispiel: Verfügt Ihre Wohnung über eine Wohnfläche von 80 Quadratmetern und wird ein Pauschalwert von 650 Euro zugrunde gelegt, ergibt sich eine feste Versicherungssumme von 52.000 Euro. Sollte es zu einem Brand oder Einbruch kommen und sich im Nachhinein herausstellen, dass der tatsächliche Inventarwert in Wahrheit deutlich höher lag, greift der Unterversicherungsverzicht – und Sie erhalten den Schaden in der Regel in voller Höhe ersetzt, ohne dass eine prozentuale Kürzung vorgenommen wird.)


Besondere Obergrenzen für Wertsachen
Bargeld, edler Schmuck, Kunstgegenstände, Pelze oder wertvolle Sammlungen stehen bei Einbrechern ganz oben auf der Liste und stellen einen besonderen Risikofaktor dar. Da diese Güter im Schadenfall schnell enorme Summen erreichen, sehen die meisten Standardtarife der Hausratversicherung hierfür strikte, vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen vor, die oft weit unter dem tatsächlichen Gesamtwert Ihres Inventars liegen. Um im Ernstfall nicht auf einem großen Teil des Verlustes sitzen zu bleiben, sollten Sie genau prüfen, welche Höchstgrenzen gelten. Zudem verlangen viele Versicherer zum Schutz dieser Kostbarkeiten im Voraus bestimmte Sicherheitsvorkehrungen – wie etwa die fachgerechte Aufbewahrung in einem zertifizierten Sicherheitsschrank oder Wandsafe. Werden diese Obliegenheiten im Schadenfall nicht lückenlos nachgewiesen, kann die Entschädigung drastisch gekürzt oder sogar komplett verweigert werden.
Einschluss grober Fahrlässigkeit
Im stressigen Alltag passiert es schneller als gedacht: Man verlässt das Haus, vergisst dabei aber, die Wohnungstür ordnungsgemäß abzuschließen, lässt die Waschmaschine oder den Trockner stundenlang unbeaufsichtigt laufen oder vergisst eine brennende Kerze beim schnellen Gang in den Keller. Wenn durch ein solches Versehen ein Schaden entsteht, spricht das Gesetz von grober Fahrlässigkeit. Viele Versicherer behalten sich in ihren Tarifen das Recht vor, die Auszahlung im Schadensfall je nach Schwere des Verschuldens empfindlich zu kürzen oder im schlimmsten Fall ganz zu verweigern. Um sich vor diesen bitteren finanziellen Konsequenzen bei alltäglichen menschlichen Fehlern zu schützen, ist der Abschluss eines Tarifs mit dem ausdrücklichen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit dringend zu empfehlen; dieser übernimmt die Kosten selbst dann in voller Höhe, wenn das Missgeschick auf eigene Unachtsamkeit zurückzuführen ist.


