Wohngebäudeversicherung

Ein eigener Hausbesitz ist nicht nur die größte Investition Ihres Lebens, sondern auch Ihr sicherer Rückzugsort. Und genau deshalb gehört eine Wohngebäudeversicherung auf jede Prioritätenliste. Schon ein einziger schwerer Sturm reicht aus, um im wahrsten Sinne des Worts das Dach über dem Kopf zu verlieren und vor existenziellen Schäden zu stehen. Ganz gleich, ob Sie selbst darin wohnen oder die Immobilie vermieten: Ein umfassender Schutz für Ihr Gebäude ist unverzichtbar.

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Inhaltsverzeichnis

Private Altersvorsorge

Zentrale Vorteile im Überblick

Fondsgebundene Rentenversicherung

Der Rentenfaktor

So gelingt die Altersvorsorge langfristig

Die wichtigsten Fragen zur Altersvorsorge

Im Schaden- oder Leistungsfall kommt es auf schnelle Unterstützung und Verlässlichkeit an.
Da ist es besonders wichtig, dass sämtliche relevante Daten im Fall der Fälle direkt an uns, Ihren Versicherungsmakler, gesendet werden.

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Was deckt sie ab?

Leistungen der Wohngebäudeversicherung

  • Sturm, Blitz und Hagel: Schutz vor Schäden durch direkte Naturgewalten wie heftige Winde, Blitzeinschläge oder Hagelkörner am Gebäude.
  • Feuer: Absicherung bei Schäden durch Brände, Blitzeinschlag, Explosionen oder Verpuffungen.
  • Leitungswasserschaden: Kostenübernahme, wenn Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren, Heizungs- oder Klimaanlagen austritt und das Gebäude beschädigt.
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag: Schutz für die fest installierte Gebäudeelektrik, wenn der Blitz in der Nähe einschlägt und Leitungen überlastet.
  • Hochwasser und Überschwemmung (Elementarschutz): Absicherung gegen Naturgefahren wie Starkregen, Rückstau oder übertretende Gewässer (häufig als Zusatzbaustein).
  • Glasbruch: Ersatz für beschädigte Verglasungen am Gebäude, wie zum Beispiel fest verbaute Fenster, Wintergärten oder Glastüren.

Realistische Szenarien

Sturm, Blitz und Hagel

Während eines heftigen Sommergewitters reißt eine Sturmböe Teile der Dacheindeckung herunter, und gleichzeitig schlägt ein Blitz in den Dachstuhl ein, wodurch ein Teil des Gebälks Feuer fängt und das Dach zudem durch eindringenden Regen massiv beschädigt wird.

Feuer

In der schönen Einbauküche brennt eines Nachmittags durch einen technischen Defekt an einem Einbaugerät einer der Oberschränke aus, wobei die ganzen Flammen und der dichte Ruß auf die angrenzenden Wände, Decken und die fest installierten Küchenmöbel übergreifen.

Leitungswasserschaden

Im Obergeschoss bricht unbemerkt ein Wasserrohr in der Wand, wodurch über mehrere Tage kontinuierlich Feuchtigkeit in das Mauerwerk und die Decke des darunterliegenden Stockwerks zieht und dort Schimmel sowie großflächige Putzschäden verursacht.

Überspannungsschäden durch Blitzschlag

Nach einem nahen Blitzeinschlag schießt eine zerstörerische Stromspitze über das Starkstromnetz in das Haus ein und zerstört die fest installierte Wärmepumpe sowie die elektronische Steuerung der Fußbodenheizung.

Hochwasser und Überschwemmung

Nach extremem Starkregen schwillt ein nahegelegener Bach rasant an, tritt über die Ufer und flutet das gesamte unterkellerte Erdgeschoss bis zu einer Höhe von einem Meter, sodass Wände, Estrich und die Ölheizung schwer beschädigt werden.

Glasbruch durch schwere Witterung/Einwirkungen

Ein schwerer Hagelsturm oder ein recht dicker umherfliegender Ast zerstört die großflächige, fest verglaste Schiebefront Ihres Wintergartens, sodass die Außenhülle des Hauses provisorisch abgedichtet werden muss.

Das sollten Sie beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beachten

Richtige Absicherung der Versicherungssumme

Im Schadensfall übernimmt die Versicherung üblicherweise die Kosten für den vollständigen Wiederaufbau Ihres Hauses nach modernen technischen Standards. Da es aufgrund ständiger Preisveränderungen am Bau oft kompliziert ist, den aktuellen Wert verschieden alter Gebäude exakt zu bestimmen, greift man zu einem cleveren Hilfsmittel: dem historischen „Wert 1914“. Mithilfe dieser fiktiven Rechengröße und des aktuellen Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes lässt sich der heutige Wiederaufbauwert Ihres Gebäudes zuverlässig und exakt errechnen.

 Schutz vor Unterversicherung

Eine Unterversicherung entsteht, wenn der tatsächliche Neubauwert Ihres Hauses über der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme liegt. Das kann im Ernstfall teuer werden: Der Versicherer zahlt dann oft nur anteilig, und Sie bleiben auf einem großen Teil der Kosten sitzen. Genau das verhindern Sie mit einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht, bei dem die Versicherung im Schadensfall auf eine Prüfung verzichtet, ob das Haus unterversichert war, und den Schaden in der Regel in voller Höhe reguliert.

Beispiel

Die Versicherungssumme Ihres Hauses ist auf 50.000 Euro festlegt, obwohl der tatsächliche Neubauwert 100.000 Euro beträgt. Damit ist das Gebäude massiv unterversichert. Entsteht nun durch einen Sturm ein Schaden in Höhe von 25.000 Euro, darf der Versicherer die Leistung wegen der Unterversicherung um genau die Hälfte – also um 50 Prozent oder 12.500 Euro – kürzen. Am Ende bleiben Sie auf der Hälfte des Schadens sitzen und bekommen lediglich 12.500 Euro erstattet.

Umfassende Kostenübernahme im Schadensfall

Wenn der Ernstfall eintritt und Ihr Haus beschädigt wird, lässt Sie die Wohngebäudeversicherung nicht auf den Kosten sitzen. Je nach gewähltem Tarif übernimmt der Versicherer weit mehr als nur die reinen Steine: Er zahlt für die fachgerechte Reparatur beschädigter Bauteile, den vollständigen Wiederaufbau zerstörter Gebäudeteile sowie für notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach dem Schaden. Auch anfallende Schutzkosten, um das Gebäude vor weiteren Einflüssen zu bewahren, werden im Rahmen der vereinbarten Leistungen getragen, damit Sie sich voll und ganz auf die Wiederherstellung Ihres Zuhauses konzentrieren können.

Bedeutung korrekter Angaben und Risikofaktoren

Es ist essenziell, dass Sie alle objektrelevanten Details und Risikofaktoren bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß angeben. Da Versicherer diese Informationen im Ernstfall detailliert überprüfen, kann das Verschweigen von Gefahren oder Besonderheiten im schlimmsten Fall zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Beachten Sie zudem, dass Sie vertraglich verpflichtet sind, dem Versicherer nachträgliche Veränderungen an der Immobilie unverzüglich zu melden.
Wer benötigt unbedingt eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Eigentümer einer Immobilie unverzichtbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Haus selbst bewohnen, es vermieten, verpachten oder ob es vorübergehend leer steht – der Schutz der Bausubstanz ist für alle Eigentümer ratsam. Für Mieter hingegen kommt diese Versicherung nicht infrage, da sie ausschließlich für das Gebäude selbst und nicht für das darin befindliche Inventar aufkommt (hierfür ist die Hausratversicherung zuständig).
Welche Bestandteile und Gebäude sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Grundsätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz auf das Hauptgebäude mitsamt allen fest damit verbundenen Elementen. Darüber hinaus lassen sich in den Tarifen auch Nebengebäude wie Gartenhäuser sowie Garagen oder Carports einschließen. Neben der reinen Bausubstanz sind oft auch wesentliche Gebäudebestandteile – wie fest verlegte Bodenbeläge oder maßgefertigte Einbauküchen – mitversichert, sofern sie fest mit dem Haus verbunden sind.

Lässt sich die Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung absetzen?
Für selbst genutztes Wohneigentum können die Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung nicht in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, da der Fiskus diese Absicherung als nicht absetzbare Vorsorgeaufwendung beziehungsweise Privatsache wertet.
Wenn Sie die Immobilie hingegen vermieten, verpachten oder gewerblich nutzen, sieht es anders aus: Dann lassen sich die gezahlten Versicherungsbeiträge vollständig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Bei einer gemischt genutzten Immobilie ist zudem ein anteiliger Abzug entsprechend der genutzten Fläche möglich.
Welche Pflichten müssen Versicherungsnehmer gegenüber ihrer Wohngebäudeversicherung beachten?
Ja, als Eigentümer haben Sie im Rahmen des Versicherungsvertrags diverse Mitwirkungs- und Informationspflichten (sogenannte Obliegenheiten). Dazu gehört vor allem, dem Versicherer bauliche Veränderungen an der Immobilie – wie etwa einen Anbau, Umbau oder eine geänderte Nutzung wie die Eröffnung eines Gewerbes – unverzüglich zu melden. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, stets die gesetzlichen und behördlichen Sicherheits- sowie Bauvorschriften einzuhalten. Selbst äußere Risikoänderungen in der unmittelbaren Nachbarschaft, die das Gefahrenpotenzial für Ihr Gebäude erhöhen könnten, müssen dem Versicherer unter Umständen angezeigt werden, um den vollständigen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Wie verhalte ich mich im Schadensfall richtig?
Im Ernstfall hat die Sicherheit aller Personen im Haus oberste Priorität. Sobald Sie sich in Sicherheit gebracht haben, sollten Sie – sofern dies absolut gefahrlos möglich ist – die Schadenquelle minimieren, beispielsweise indem Sie bei einem Rohrbruch den Haupthahn zudrehen. Bei akuten Gefahren wie einem Brand müssen zudem umgehend Nachbarn oder andere betroffene Personen gewarnt werden. Bevor Sie mit ersten Aufräumarbeiten beginnen, ist es wichtig, das Schadensbild durch aussagekräftige Fotos, Videos oder andere Beweismittel lückenlos festzuhalten. Abschließend sollten Sie den Schadensfall schnellstmöglich Ihrem Versicherer melden und die gesammelten Unterlagen einreichen.
Lohnt es sich, bei der Wohngebäudeversicherung zu sparen und einfach das günstigste Angebot zu wählen?
Da der Hauskauf oder -bau für die allermeisten Menschen die größte finanzielle Investition ihres Lebens darstellt, sollte beim Versicherungsschutz niemals der reine Preis an erster Stelle stehen. Im Ernstfall geht es um existenzielle Summen für den Wiederaufbau, die sich in keiner Weise mit kleineren Alltagsanschaffungen wie einem neuen Smartphone vergleichen lassen. Wer hier an den falschen Stellen spart und einen billigen Tarif mit unzureichenden Leistungen wählt, riskiert im Schadensfall verheerende finanzielle Lücken, die den Wert der Immobilie und die eigene Existenz gefährden können.