← Zurück zum Finanz- und Versicherungslexikon

Versicherungen

Kostenerstattungsprinzip

Beim Kostenerstattungsprinzip erhält die versicherte Person eine Rechnung und beantragt die Erstattung bei ihrem Versicherer.

TRANSPARENT & NACHVOLLZIEHBARFachliche Grundlagen
Slobodan Starcevic 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Ihr unabhängiger Profimakler