Wohnungseigentum

Wohnungseigentum verbindet Sondereigentum an einer Wohnung mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück und Gebäude.

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Wohnungsrecht

Ein Wohnungsrecht erlaubt einer berechtigten Person, bestimmte Räume unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen.

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