Versicherungskündigung

Eine Kündigung beendet einen Versicherungsvertrag zum zulässigen Zeitpunkt. Fristen und Form richten sich nach Gesetz und Vertrag.

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Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler vermittelt Versicherungsverträge und ist grundsätzlich dem Auftrag des Kunden verpflichtet, statt für einen einzelnen Versicherer tätig zu sein.

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Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag mit dem Versicherer. Er schuldet normalerweise die Beiträge und muss die vereinbarten Pflichten beachten.

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Versicherungsombudsmann

Der Versicherungsombudsmann ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle für bestimmte Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherern.

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Versicherungsort

Der Versicherungsort ist der räumliche Bereich, für den ein Vertrag Schutz gewährt, etwa die im Versicherungsschein genannte Wohnung.

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