Beitragsfreistellung

Bei einer Beitragsfreistellung werden für einen Vertrag keine weiteren Beiträge gezahlt; der verbleibende Schutz wird nach den Bedingungen angepasst.

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Beitragsstundung

Bei einer Beitragsstundung verschiebt der Versicherer vereinbarte Zahlungen auf einen späteren Zeitpunkt. Die Beiträge sind damit nicht erlassen.

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Benannte Gefahren

Bei einer Versicherung gegen benannte Gefahren sind nur die ausdrücklich aufgeführten Schadenursachen versichert, beispielsweise Feuer oder Leitungswasser.

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