Ursprünglich veröffentlicht am 19.09.2026. Marktangaben und Zinsbeispiele beziehen sich auf den im Beitrag genannten Zeitraum.

Beim Kauf einer Immobilie geht es für die meisten Menschen um die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Umso wichtiger ist die Frage, wie aktuell das Wissen der Beteiligten ist. Der Bundestag hat im Juni 2026 den Wegfall der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler beschlossen. Für Wohnimmobilienverwalter und Versicherungsvermittler gelten weiterhin eigene Stundenpflichten. Bei Finanzierungs- und Finanzanlagenvermittlern müssen Sachkunde, laufende Berufspflichten und Weiterbildung getrennt betrachtet werden. Wir bilden uns weiter – aus Verantwortung für gute Beratung.

Was sich für Immobilienmakler konkret ändert

Seit 2018 mussten Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter jeweils 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren nachweisen. Im Zuge der Reform wurde die Pflicht für Immobilienmakler gestrichen; für Wohnimmobilienverwalter bleibt sie bestehen. Aktualisierung vom 8. Oktober 2026: Die geltende Fassung von § 34c Absatz 2a GewO erfasst nur noch Wohnimmobilienverwalter nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4. Die ursprüngliche Aussage dieses Beitrags, der Bundesrat müsse noch zustimmen, ist damit überholt.

Die Vorgeschichte: Ein Beruf ohne echte Eintrittshürde

Um zu verstehen, warum dieser Schritt für viele in der Branche so schwer wiegt, muss man zurück ins Jahr 2015 gehen. Damals lag bereits ein Gesetzentwurf vor, der für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter einen echten Sachkundenachweis vorsah – eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, ähnlich wie sie Versicherungsvermittler bis heute ablegen müssen. Der Nationale Normenkontrollrat fand jedoch erhebliche Mängel am Entwurf, woraufhin dieser zur Überarbeitung ans Ministerium zurückging. Ein Petitionsausschuss des Bundestages unterstützte parallel eine Bürgerpetition, um das ins Stocken geratene Verfahren zu beschleunigen.

Als das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ schließlich zum 1. August 2018 in Kraft trat, war der eigentliche Sachkundenachweis daraus bereits wieder verschwunden. Übrig blieb die deutlich schwächere Fortbildungspflicht von 20 Stunden pro drei Jahre – von Verbandsseite von Anfang an als Kompromisslösung wahrgenommen. Der damalige IVD-Präsident Jürgen Michael Schick kommentierte das Gesetz seinerzeit so: „Das Gesetz kann nur ein erster Schritt zu einem substanziellen Sachkundenachweis als Berufszulassung für Immobilienmakler und Verwalter sein. Die jetzige Regelung bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück.“ Bis dahin genügten für die Gewerbeerlaubnis im Kern Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse – fachliche Vorkenntnisse waren praktisch nie Voraussetzung, was Quereinstiege in den Beruf traditionell sehr einfach machte.

Mit dem gleichen Gesetz wurde 2018 zudem der Beruf des „Wohnimmobilienverwalters“ als eigener, erlaubnispflichtiger Tatbestand überhaupt erst geschaffen. Bis dahin brauchte nicht einmal jemand, der fremde Eigentumswohnungen oder Mietshäuser verwaltete, irgendeine behördliche Erlaubnis. Vor diesem Hintergrund war 2018 selbst mit der abgeschwächten Fortbildungspflicht schon ein spürbarer Fortschritt gegenüber dem, was vorher galt – weshalb die jetzige Streichung für Makler vielen in der Branche wie ein Rückschritt hinter einen ohnehin schon vorsichtigen ersten Schritt vorkommt.

Welche Pflichten gelten für welche Berufsgruppe?

Eine Sachkundeprüfung beim Berufszugang ist etwas anderes als eine gesetzliche jährliche Weiterbildungspflicht. Ebenso ist eine Prüfung der Berufsausübung kein Fortbildungsnachweis. Diese Unterschiede sind für den Vergleich entscheidend.

Berufsgruppe Rechtsgrundlage Gesetzliche Stundenpflicht
Versicherungsvermittler § 34d GewO Grundsätzlich 15 Stunden je Kalenderjahr
Wohnimmobilienverwalter § 34c GewO 20 Stunden innerhalb von drei Jahren
Immobilienmakler § 34c GewO Keine gesetzliche Stundenpflicht mehr
Finanzanlagenvermittler § 34f GewO Keine pauschale Weiterbildungs-Stundenvorgabe; separate Prüfpflichten sind zu beachten
Immobiliardarlehensvermittler § 34i GewO Keine pauschale Weiterbildungs-Stundenvorgabe

Für unseren Versicherungsbereich bleibt die gesetzliche Weiterbildungspflicht somit bestehen. Dass § 34f und § 34i keine allgemeine feste Stundenzahl vorgeben, macht aktuelles Fachwissen in der Praxis nicht weniger wichtig.

Welche Weiterbildung ist vorgeschrieben?. VERSICHERUNGSVERMITTLER: § 34d GewO: grundsätzlich 15 Stunden pro Kalenderjahr. WOHNIMMOBILIENVERWALTER: § 34c GewO: 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. IMMOBILIENMAKLER: § 34c GewO: keine gesetzliche Stundenpflicht mehr. § 34f / § 34i VERMITTLER: Keine pauschale gesetzliche Weiterbildungs-Stundenvorgabe.
Sachkunde, Erlaubnis und laufende Berufspflichten sind davon zu unterscheiden.

Deutschland im internationalen Vergleich

Die Voraussetzungen für den Maklerberuf unterscheiden sich zwischen Ländern und teilweise innerhalb eines Landes. Berufszulassung, Ausbildung, Registrierung und laufende Weiterbildung dürfen dabei nicht gleichgesetzt werden. Eine pauschale Rangliste nach Ländern greift deshalb zu kurz. Für deinen Auftrag zählt, welche Qualifikation und Erfahrung der konkrete Ansprechpartner nachweisen kann.

Bürokratieabbau oder Rückschritt beim Verbraucherschutz?

Die Bundesregierung begründet die Streichung mit Vertrauen in die Eigenverantwortung der Branche: Man gehe davon aus, dass die meisten Gewerbetreibenden ihren Beruf ohnehin verantwortungsbewusst ausüben und ihr Wissen freiwillig aktuell halten – eine gesetzliche Pflicht sei daher verzichtbar, besonders im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen.

Der IVD sieht das anders und verweist auf eine eigene Beobachtung: Ein großer Teil der Makler nutze Fortbildungsangebote erst kurz vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist – für den Verband ein Beleg dafür, wie wirksam die Pflicht tatsächlich ist. IVD-Geschäftsführer Christian Osthus verweist zudem darauf, dass das Produkt Immobilie seit 2018 durch Energie- und Finanzthemen noch komplizierter geworden sei – ein Argument eher für mehr verpflichtende Qualifikation als für weniger. IVD-Präsident Wohltorf nennt die Streichung offen „Augenwischerei“, die ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung schwäche. Auch der VDIV betont, gerade Energiewende und komplexere Finanzierungsfragen würden gut ausgebildete Berater heute wichtiger machen, nicht überflüssiger.

Beide Seiten haben nachvollziehbare Argumente: weniger Bürokratie für kleine Maklerbüros auf der einen, mehr Schutz bei einer folgenreichen Kaufentscheidung auf der anderen Seite. Angesichts der zehnjährigen Vorgeschichte dieses Streits ist die jetzige Entscheidung weniger eine plötzliche Kehrtwende als der vorläufige Schlusspunkt einer Auseinandersetzung, die die Branche schon lange begleitet.

Was heißt das für dich als Immobilienkäufer oder -verkäufer?

Wenn der Gesetzgeber keine Mindestqualifikation mehr vorschreibt, verlagert sich die Verantwortung stückweit auf dich als Kunde. Ein paar Anhaltspunkte, mit denen du die Fachkompetenz eines Maklers auch ohne Pflichtnachweis einschätzen kannst:

  • Frag aktiv nach freiwilligen Weiterbildungen oder Zertifizierungen, zum Beispiel über IVD-Bildungsangebote
  • Achte auf Mitgliedschaften in Berufsverbänden wie dem IVD – diese setzen oft eigene Qualitätsstandards voraus, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen
  • Stelle konkrete Fachfragen zu Energieausweis, Fördermöglichkeiten oder aktuellen Finanzierungskonditionen – die Antwort verrät viel über den Wissensstand
  • Lass dir die bisherige Berufserfahrung und Referenzen zu vergleichbaren Objekten zeigen
Vier Fragen, die Kompetenz sichtbar machen. AKTUELLES WISSEN: Welche Fortbildungen wurden zuletzt absolviert?. FACHLICHE TIEFE: Wie werden Energieausweis, Zustand und Finanzierung eingeordnet?. ERFAHRUNG: Gibt es nachvollziehbare Referenzen vergleichbarer Immobilien?. TRANSPARENZ: Sind Leistung, Vergütung und Zuständigkeiten klar erklärt?.
Verbandsmitgliedschaften können Orientierung geben, ersetzen aber keine eigene Prüfung.

Unser Standpunkt

Wir wollen das nicht zum Anlass nehmen, über eine andere Berufsgruppe zu urteilen – viele Maklerinnen und Makler bilden sich auch freiwillig weiter. Für unseren Versicherungsvermittlungsbereich bleibt die gesetzliche Weiterbildungspflicht bestehen. In der Finanzierungsberatung halten wir unser Wissen unabhängig von einer pauschalen gesetzlichen Stundenvorgabe aktuell. Als IVD-Mitglied orientieren wir uns zusätzlich an den freiwilligen Qualitätsstandards der Branche. Wenn du eine Immobilie kaufen, verkaufen oder finanzieren möchtest, unterstützen wir dich gerne.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Ursprünglich veröffentlicht am 19. September 2026; Rechtsvergleich und Hinweise zum Gesetzgebungsstand am 8. Oktober 2026 fachlich präzisiert. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die konkrete Tätigkeit.

Quellen und weiterführende Informationen

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