Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der vereinbarte Schutz gelten soll. Antragstellung und Schutzbeginn sind nicht automatisch identisch.

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Versicherungsberater

Ein Versicherungsberater berät gegen Vergütung des Auftraggebers und darf grundsätzlich keine wirtschaftlichen Vorteile von Versicherern erhalten.

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