Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum sind Teile einer Wohnungseigentumsanlage, die nicht im Sondereigentum stehen oder gesetzlich gemeinschaftlich sein müssen.

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Generalübernehmer

Ein Generalübernehmer übernimmt ein Bauvorhaben vertraglich und lässt die eigentlichen Bauarbeiten gewöhnlich vollständig durch andere Unternehmen ausführen.

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