Sondereigentum

Sondereigentum bezeichnet rechtlich abgegrenzte Bereiche einer Wohnungseigentumsanlage, die einem einzelnen Eigentümer zugeordnet sind.

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Sonderumlage

Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche beschlossene Zahlung der Wohnungseigentümer, etwa wenn vorhandene Mittel für eine Maßnahme nicht ausreichen.

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Staffelmiete

Bei einer Staffelmiete werden künftige Mietbeträge zu bestimmten Zeitpunkten im Voraus nach den gesetzlichen Regeln vereinbart.

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Teileigentum

Teileigentum ist Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.

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