Kapitalwahlrecht

Ein Kapitalwahlrecht erlaubt, anstelle einer laufenden Rente eine Kapitalauszahlung zu wählen, sofern der Vertrag dies vorsieht.

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Karenzzeit

Während einer Karenzzeit bleibt eine Leistung nach Eintritt des versicherten Ereignisses zunächst aus. Die Auszahlung beginnt erst nach dem vereinbarten Zeitraum.

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