Energie sparen
Heizung erneuern, Fenster austauschen, Dach und Fassade dämmen oder Solarenergie nutzen.
Ein neues Bad. Weniger Energieverbrauch. Mehr Platz fürs Leben. Wir finden die passende Finanzierung für Ihre Modernisierung – auf Wunsch auch ohne Grundschuldeintragung.

Günstige Zinsen findenPassende Kredite mit und ohne Grundschuld vergleichen.
Umfassend beratenModernisierung, Förderung und Energieberatung verbinden.
Finanzierung mit ReserveKosten, Monatsrate und Auszahlungen zusammen planen.
Ein Modernisierungskredit finanziert Arbeiten an Ihrer Immobilie. Welche Maßnahmen einbezogen werden können, hängt vom gewählten Kredit ab. Wir suchen das Angebot passend zu Ihrem Vorhaben.
Heizung erneuern, Fenster austauschen, Dach und Fassade dämmen oder Solarenergie nutzen.
Das Bad modernisieren, Böden erneuern oder Räume so verändern, dass sie wieder zu Ihrem Alltag passen.
Eine bodengleiche Dusche, breitere Türen und gut zugängliche Wohnbereiche schaffen.
Ein Dachgeschoss ausbauen, das Homeoffice einrichten oder einen Anbau sinnvoll finanzieren.
Sie kaufen gerade erst? Dann gehören Kaufpreis und geplante Modernisierung von Anfang an in eine gemeinsame Finanzierung.
Hauskauf & Neubau kennenlernen →Im Baualltag überschneiden sich die Begriffe. Für Ihre Planung hilft die Unterscheidung nach dem Ziel. Ein Vorhaben kann mehrere dieser Aufgaben verbinden – etwa eine Fassadenreparatur mit zusätzlicher Dämmung.
Gebrauchsspuren beseitigen, etwa Wände streichen oder Bodenbeläge erneuern. Zuerst Flächen, Untergrund und gewünschte Qualität erfassen.
Einen Schaden fachlich beheben. Bei einer feuchten Wand zuerst Ursache und Ausmaß untersuchen; Überstreichen allein löst das Problem nicht.
Komfort, Nutzbarkeit oder Energieeffizienz verbessern. Das Ziel und die technischen Anforderungen vor der Beauftragung festlegen.
Eine Familie möchte in unserem Beispiel eine feuchte Außenwand neu streichen und zugleich Energie sparen. Der passende Ablauf beginnt nicht beim Malerpreis:
Fachlich untersuchen lassen, woher die Feuchtigkeit kommt und welche Behebung notwendig ist.
Reparatur, mögliche Dämmung, Anschlüsse und spätere Oberfläche zusammen planen.
Angebot, Planung, gemeinsame Nebenarbeiten und Reserve erfassen. Förderung an den konkreten Anforderungen prüfen.
Reihenfolge, Beauftragung, Antragsschritte und Zahlungsplan passend organisieren.
Ein gemeinsames Gerüst oder die Wiederherstellung der Oberfläche darf im Gesamtbudget nicht doppelt auftauchen. Wirtschaftliche Mehrkosten einer Verbesserung sind außerdem nicht automatisch identisch mit förderfähigen Kosten. Welche Nebenarbeiten dazugehören, hängt vom jeweiligen Förderweg ab.
Auch ein modern aussehendes Bad ist nicht allein deshalb förderfähiger Barrierenabbau. Technische Mindestanforderungen und Ausführung sind entscheidend. Förderwege und Fachplanung gemeinsam ansehen →
Mit der vollständigen Maßnahmenliste planen wir Ihre Finanzierung. Für die energetische Fachplanung arbeiten wir mit Energieeffizienz-Experten zusammen. Vertiefungen finden Sie zur energetischen Sanierung und zum individuellen Sanierungsfahrplan.
Es muss nicht immer ein neuer Eintrag im Grundbuch sein. Entscheidend sind Ihr Vorhaben, der benötigte Betrag, Ihre finanzielle Situation und die vorhandene Finanzierung.
Ein niedrigerer Zinssatz allein reicht nicht: Auch Nebenkosten, Laufzeit und Flexibilität müssen passen. Eine bestehende günstige Finanzierung lösen wir nicht vorschnell ab.
Passende Finanzierung anfragenManche Arbeiten lassen sich bündeln, andere Schritt für Schritt umsetzen. Diese Übersicht gibt Ihnen ein erstes Gefühl für die Größenordnung.
Beispiel für eine umfassende Dämmung mit neuer Dacheindeckung.*
Beispiel für den Austausch der Fenster am gesamten Haus.*
Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Installation, vor Förderung.
Fassadenfläche. Eine zusätzliche Dämmung ist darin nicht enthalten.
Für eine umfassende Badsanierung; Ausstattung und Umfang entscheiden.
Grobe Spanne; Größe, Technik und ein möglicher Speicher prägen den Preis.
Grobe Orientierungswerte vor Förderung, keine festen Austauschfristen oder Angebote. Zustand, Ausführung und Region sind entscheidend. *Dach und Fenster beziehen sich auf ein Beispielhaus mit zwei Geschossen und rund 140 m² Wohnfläche. Die tatsächlichen Kosten können höher oder niedriger ausfallen.
Wenn ohnehin Arbeiten an der Fassade anstehen, lassen Sie Dämmung und Fenster mitprüfen. Soll später eine neue Heizung kommen, gehört der künftige Wärmebedarf schon jetzt in die Planung. So passen die Maßnahmen technisch zusammen.
Für energetische Sanierungen und den Abbau von Barrieren gibt es unterschiedliche Förderwege. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche davon zu Ihrem Haus, Ihrer Maßnahme und Ihrer Finanzierung passen.
Förderkredite und Zuschüsse können etwa für energetische Sanierung, Heizungstausch oder den Abbau von Barrieren infrage kommen.
Kreditantrag über albfinanz: Wir bereiten Ihren KfW-Kredit vor und kümmern uns um die Beantragung über die finanzierende Bank.
Für die fachliche Begleitung kooperieren wir mit Energieeffizienz-Experten und stellen den Kontakt her.
Antrag & Fachbegleitung ansehen ↓Das BAFA fördert unter anderem Dämmung, Fenster, bestimmte Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Energieberatung für Wohngebäude.
Mit passender Fachbegleitung: Bei vielen Maßnahmen ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Bei der Heizungsoptimierung kann ein Fachbetrieb ausreichen.
Wir kooperieren mit Energieeffizienz-Experten und stellen den Kontakt her – auch für einen individuellen Sanierungsfahrplan.
Antrag & Fachbegleitung ansehen ↓Wer sein eigenes Zuhause energetisch saniert, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Vorteil senkt die Einkommensteuer direkt, verteilt über drei Jahre.
Eine Alternative zu KfW und BAFA: Für dieselbe Maßnahme müssen Sie sich zwischen diesem Steuerbonus und einer Förderung durch steuerfreie Zuschüsse oder öffentlich zinsverbilligte Kredite entscheiden.
Beispiel & Voraussetzungen ansehen ↓Wir bereiten Ihren KfW-Kredit vor und kümmern uns um die Beantragung über die finanzierende Bank.
Hier benötigen Sie einen gelisteten Energieeffizienz-Experten. Er erstellt die Bestätigung zum Antrag und nach Abschluss den technischen Nachweis.
Die Bestätigungen darf ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigter Fachbetrieb erstellen. Den Zuschuss beantragen Sie im Portal „Meine KfW“.
Hier bildet die bereits erteilte Zuschusszusage der KfW oder der BAFA-Bewilligungsbescheid die Grundlage. Für diesen Kredit ist keine zusätzliche Bestätigung zum Antrag erforderlich. Wir kümmern uns um den Kreditantrag bei der finanzierenden Bank.
Passende Fachbegleitung: Wir kooperieren mit Energieeffizienz-Experten und stellen den Kontakt für Ihr Vorhaben her.
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Gebäudenetzen ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Er plant und bestätigt die energetische Maßnahme.
Ohne Sanierungsfahrplan-Bonus kann ein berechtigter Fachbetrieb die technischen Nachweise erstellen. Für den iSFP-Bonus ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Die Fachperson erstellt vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung und nach Umsetzung den Projektnachweis. Der Zuschussantrag läuft über das BAFA-Portal.
Unser Netzwerk für Ihr Haus: Wir arbeiten mit Energieeffizienz-Experten zusammen und stellen den Kontakt her – auch für einen individuellen Sanierungsfahrplan.
Mit § 35c Einkommensteuergesetz können Sie grundsätzlich 20 % der förderfähigen Sanierungskosten über drei Jahre von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Insgesamt sind bis zu 40.000 Euro je begünstigter Immobilie möglich. Dazu zählen beispielsweise geeignete Dämmmaßnahmen, neue Fenster oder bestimmte Heizungsmaßnahmen.
Beispiel: vollständig anerkannte Kosten, Arbeiten abgeschlossen und vollständig bezahlt.
| Jahr | % | Entlastung |
|---|---|---|
| Abschlussjahr | 7 % | 3.500 € |
| Folgejahr | 7 % | 3.500 € |
| Drittes Jahr | 6 % | 3.000 € |
| Insgesamt | 20 % | 10.000 € |
Der volle Vorteil setzt in jedem Jahr ausreichend anrechenbare Einkommensteuer voraus.
Die Entlastung ist auf Ihre anrechenbare Einkommensteuer begrenzt. Nicht nutzbare Beträge werden weder zusätzlich ausgezahlt noch in andere Jahre verschoben.
Für dieselbe Maßnahme ist der Steuerbonus nicht zusätzlich zu steuerfreien Zuschüssen, öffentlich zinsverbilligten Förderkrediten oder der Handwerkerermäßigung nach § 35a möglich.
Unser Beitrag zu Ihrer Planung: Wir stimmen Finanzierung und Zahlungszeitpunkte mit Ihrem Vorhaben ab. Ihre Steuerberatung prüft, ob und in welcher Höhe Sie den Steuerbonus nutzen können.
Bevor Sie Arbeiten beauftragen oder beginnen, prüfen wir den erforderlichen Ablauf. Manche Förderungen verlangen bereits zum Antrag einen Vertrag mit einer passenden Förderbedingung. Ein vorschneller Auftrag kann den Förderanspruch gefährden.
Sie wissen, dass etwas passieren soll – aber noch nicht, was zuerst sinnvoll ist? Ein Energieberater betrachtet Gebäudehülle, Heizung und Energieverbrauch zusammen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann daraus eine nachvollziehbare Reihenfolge machen: Welche Maßnahmen passen zusammen, welche Einsparungen sind möglich und welche Kosten sind zu erwarten?
Wir kooperieren mit Energieeffizienz-Experten und stellen den Kontakt für Ihr Vorhaben her. Unsere Kooperationspartner übernehmen die energetische Fachplanung und die erforderlichen Förderbestätigungen; wir stimmen Ihre Finanzierung darauf ab.
Modernisierung gemeinsam planen →Zustand, Verbrauch und Ihre Wünsche erfassen.
Technisch sinnvolle Schritte und mögliche Förderung prüfen.
Eigenmittel, Kredit, Zuschüsse und Zahlungszeitpunkte abstimmen.
Zum Finanzierungsbedarf gehören mehr als die reinen Handwerkerrechnungen: Fachplanung, Nebenarbeiten und eine Reserve für Unvorhergesehenes sollten mitgedacht werden.
Wir klären, wie viel Eigenkapital Sie einsetzen können, ohne Ihren persönlichen Notgroschen aufzulösen. Bestehende Kreditraten und laufende Hauskosten bleiben Teil der Haushaltsrechnung.
Wird ein Zuschuss erst nach Abschluss und Nachweis ausgezahlt, müssen die Rechnungen vorher bezahlt werden können. Wir planen diesen Zeitraum mit und prüfen, wie die spätere Auszahlung zur Kreditrückzahlung passt.
Vereinfachtes Planungsbeispiel ohne Förderung. Ein möglicher Zuschuss wird erst nach Prüfung von Anspruch und Auszahlungstermin berücksichtigt.
Was möchten Sie verändern, wann soll es losgehen und was darf die monatliche Rate sein? Erste Angebote helfen, sind für das erste Gespräch aber kein Muss.
Bei energetischen Maßnahmen klären wir, welche Fachbegleitung erforderlich ist, und stellen den Kontakt zu einem unserer Energieeffizienz-Experten her. Förderweg, Antragsschritte und mögliche Zuschüsse werden vor der Umsetzung geklärt.
Wir vergleichen passende Bankangebote mit und ohne Grundschuld. Eigenkapital, bestehende Darlehen, Förderung und Reserve werden zusammengeführt.
Sie kennen die nächsten Schritte, die nötigen Unterlagen und die geplanten Auszahlungen. Die Kreditzusage und der Förderablauf werden auf Ihren Start abgestimmt.
Sie müssen nicht schon alle Antworten haben. Wir helfen Ihnen, die richtigen Fragen zu klären.
Wir bringen Ihre Modernisierungspläne, eine tragbare Rate und mögliche Förderung zusammen. Dazu vergleichen wir passende Banken, berücksichtigen bestehende Kredite und planen eine sinnvolle Reserve ein. Für die fachliche Planung arbeiten wir mit Energieeffizienz-Experten zusammen. Sie wissen anschließend, welche Finanzierung zu Ihrem Vorhaben passt und wie Sie die nächsten Schritte angehen.
Kostenlos & unverbindlich. Persönlich in Reutlingen und digital in ganz Deutschland.


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Ja. Dafür gibt es zweckgebundene Modernisierungskredite ohne Grundschuld. Die Bank prüft trotzdem Ihre Kreditwürdigkeit, Einkommen und Verpflichtungen. Ein Eigentumsnachweis ist häufig erforderlich. Welche Beträge, Laufzeiten und Maßnahmen möglich sind, unterscheidet sich je nach Bank.
Das hängt vom Finanzierungsbedarf, Ihrer tragbaren Rate und dem Angebot der Bank ab. Bei einer Finanzierung mit Grundschuld zählt zusätzlich der Immobilienwert unter Berücksichtigung vorhandener Belastungen. Wir vergleichen die geeigneten Wege, statt pauschal ab einem bestimmten Betrag eine Grundschuld vorauszusetzen.
Ein nachvollziehbares Vorhaben und eine dauerhaft tragbare Rückzahlung sind die Grundlage. Üblicherweise benötigt die Bank Einkommens- und Eigentumsnachweise sowie Informationen zu bestehenden Krediten. Ob Selbstständige, Vermieter oder frischgebackene Eigentümer das jeweilige Angebot nutzen können, ist bankabhängig.
Eine Bankfinanzierung kann um passende Fördermittel ergänzt werden. Welche Kombination zulässig ist, prüfen wir für Ihre Maßnahme. Kosten dürfen dabei nicht unzulässig doppelt gefördert werden. Wichtig sind außerdem die Antragsschritte, die technischen Anforderungen und der Zeitpunkt der Auszahlung.
Ja. Wir kooperieren mit Energieeffizienz-Experten und stellen den Kontakt für Ihr Vorhaben her – auch für einen individuellen Sanierungsfahrplan. Die Experten übernehmen die energetische Fachplanung und erforderliche Förderbestätigungen; wir kümmern uns um die passende Finanzierung. Umfang und Kosten der Fachbegleitung vereinbaren Sie direkt mit dem jeweiligen Experten.
Nicht unbedingt. Ein zusätzlicher Modernisierungskredit kann die bestehende Finanzierung ergänzen. Läuft Ihre Zinsbindung ohnehin aus, prüfen wir, ob es sinnvoll ist, Restschuld und Modernisierung gemeinsam zu planen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Anschlussfinanzierung.
Das richtet sich nach Kreditart und Vertrag. Es gibt Angebote mit kostenfreien Sondertilgungen; bei anderen können Grenzen oder Kosten für eine vorzeitige Rückzahlung gelten. Wenn Sie später einen Zuschuss oder weiteres Geld erwarten, berücksichtigen wir diese Rückzahlung schon bei der Auswahl.
Eigene Grafik und Planungsbeispiel: Die Hausgrafik zeigt grobe Kosten- und Zeitspannen zur ersten Orientierung, keine zugesagten Preise oder festen Lebensdauern. Eine Zustandsprüfung und konkrete Angebote bleiben maßgeblich. Das Finanzierungsbeispiel rechnet 55.000 Euro Arbeiten und Nebenkosten plus 5.000 Euro Reserve minus 15.000 Euro Eigenmittel; es unterstellt keinen Förderanspruch. Förderprogramme und Bankbedingungen werden für das konkrete Vorhaben aktuell geprüft. Das Steuerbeispiel setzt 50.000 Euro vollständig förderfähige Kosten und ausreichende anrechenbare Einkommensteuer in jedem Jahr voraus: 7 % / 7 % / 6 % ergeben 3.500 / 3.500 / 3.000 Euro. Es ersetzt keine individuelle steuerliche Prüfung. Fachlicher Abgleich: 21. Oktober 2026.
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