Ihr Zuhause bleibt. Ihre Finanzierung darf sich weiterentwickeln. Wir vergleichen das Angebot Ihrer bisherigen Bank mit passenden Alternativen – und begleiten einen Wechsel, wenn er sich für Sie lohnt.
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Ihr Zuhause bleibt. Ihr Blick geht nach vorn.
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Über 600 Banken vergleichenNeue Möglichkeiten für Ihre Restschuld.
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Rate und Rückzahlung gestaltenPassend zu Ihrem Leben und Ihren Zielen.
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Den Bankwechsel begleitenFristen, Unterlagen und Ablösung zusammen planen.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Bei Ihrer Bank bleiben? Oder neu vergleichen?
Eine Umschuldung löst Ihren bisherigen Kredit ab. Eine neue Bank finanziert die verbleibende Schuld weiter. Ihr Zuhause müssen Sie dafür nicht verkaufen.
Der Zeitpunkt entscheidet mit. Zum Ende der Zinsbindung ist ein Wechsel besonders gut planbar. Auch bei längerer Bindung kann ein gesetzliches Kündigungsrecht helfen.
Günstiger heißt mehr als eine kleine Rate. Zinsen, Wechselkosten, Tilgung und die spätere Restschuld gehören in denselben Vergleich.
Erst die neue Finanzierung sichern. Wir stimmen Zusage, Kündigung und Ablösetermin aufeinander ab, damit die Finanzierung durchgängig steht.
DAS HAUS BLEIBT. DER KREDIT WECHSELT.
Ein neuer Vertrag. Für den nächsten Abschnitt.
Ist Ihr Haus noch nicht vollständig abbezahlt, braucht die Restschuld nach der Zinsbindung eine Anschlusslösung. Verlängern Sie bei Ihrer bisherigen Bank, heißt das Prolongation. Wechseln Sie zu einer anderen Bank, ist es eine Umschuldung.
Mit der neuen Finanzierung lassen sich Zinssatz, Zinsbindung und Rückzahlung neu vereinbaren. Vielleicht möchten Sie schneller schuldenfrei werden. Vielleicht brauchen Sie eine Rate, die besser zu Ihrer heutigen Lebenssituation passt.
Zum vereinbarten Termin zahlt die neue Bank den Ablösebetrag an die bisherige Bank. Die passende Kreditsicherheit wird mit beiden Banken abgestimmt.
DER RICHTIGE ZEITPUNKT
Wann ist der Weg zur neuen Bank offen?
Wir beginnen mit Ihrem bestehenden Vertrag. Drei Situationen sind besonders wichtig.
01
Ihre Zinsbindung endet
Jetzt können Sie ein neues Angebot Ihrer Bank mit Alternativen vergleichen. Bei fristgerechter Ablösung zum Ende der Bindung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Welche Frist zählt?
Endet die Sollzinsbindung vor der vereinbarten Rückzahlungszeit und wurde kein neuer Sollzins vereinbart, erlaubt § 489 BGB eine Kündigung mit einem Monat Frist zum Ende der Bindung. Ist die gesamte Rückzahlung ohnehin zu diesem Termin fällig, richtet sich die Ablösung nach dem Vertrag.
02
Ihr Darlehen läuft schon lange
Auch bei einer längeren Zinsbindung können Sie nach Ablauf von zehn Jahren ab vollständigem Empfang des Darlehens mit sechs Monaten Frist kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Wo beginnt die Zehnjahresfrist?
Maßgeblich ist grundsätzlich der vollständige Empfang des Darlehens, nicht die erste Unterschrift. Eine spätere neue Vereinbarung zum Sollzins oder zur Rückzahlungszeit setzt diesen Startpunkt neu. Wir sehen uns deshalb auch Verlängerungen und Nachträge an.
03
Sie möchten vorher wechseln
Ein niedrigerer Marktzins allein gibt Ihnen kein allgemeines Recht, einen fest verzinsten Immobilienkredit vorzeitig zu beenden. Hier müssen Ausstiegsmöglichkeit und mögliche Entschädigung zuerst geklärt werden.
Wann kommt eine vorzeitige Ablösung infrage?
Bei einem berechtigten Interesse, etwa einem notwendigen Verkauf der belasteten Immobilie, kann § 490 BGB eine Kündigung ermöglichen. Dafür gelten eigene Voraussetzungen und Fristen; eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen. Daneben ist eine individuelle Vereinbarung mit der Bank möglich.
AUCH BEI 15, 20 ODER MEHR JAHREN ZINSBINDUNG
Zehn Jahre sind ein Prüfpunkt. Kein automatischer Bankwechsel.
Startpunkt
Vollständiger Empfang des Darlehens*
Nach 10 Jahren
Gesetzliches Kündigungsrecht nutzen
6 Monate später
Fristgerechte Ablösung koordinieren
* Eine spätere neue Zins- oder Rückzahlungsvereinbarung kann den Startpunkt verschieben. Die Darstellung zeigt die Reihenfolge, keine maßstäbliche Zeitachse.
Ihre Zinsbindung endet erst in einigen Jahren? Mit einem Forward-Darlehen lässt sich die Anschlussfinanzierung vorab vereinbaren. Dafür vergleichen wir Sicherheit, Aufschlag und Bindung.
Welches Datum zählt? Ihr Wechsel braucht einen vollständigen Zeitplan.
Für die Kündigung nach zehn Jahren brauchen Sie den Tag des vollständigen Darlehensempfangs. Unterschrift, erste Teilzahlung und Einzug sind nicht dasselbe. Spätere neue Vereinbarungen über Sollzins oder Rückzahlungszeit können den gesetzlichen Ausgangspunkt verändern. Prüfen Sie deshalb Vertrag, Auszahlungsnachweis und Nachträge gemeinsam.
ZUSAMMENHÄNGE AUF EINEN BLICK
Ein konkretes Datumsbeispiel
0115.01.2016
Der fest verzinste Kredit wird vollständig ausgezahlt. Im Beispiel gibt es keine spätere neue Zins- oder Rückzahlungsvereinbarung.
0220.01.2026
Nach Ablauf von zehn Jahren geht die Kündigung an diesem bewusst gewählten Tag nachweislich bei der Bank ein.
0320.07.2026
Die sechsmonatige Frist endet. Zu diesem Termin werden Anschlussmittel, Sicherheiten und Ablösezahlung koordiniert.
Eigenes Datumsmodell zu § 489 BGB. Kein Beispiel für den allerfrühesten Zugangstag; für eine Teilkündigung oder andere Verträge ist die konkrete Konstellation zu prüfen.
Entscheidend ist der Zugang bei der Bank, nicht allein das Absenden des Schreibens. Eine spätere Zinsvereinbarung kann die Rechnung verändern: Wurde im Beispiel am 02.03.2020 ein neuer Sollzins vereinbart, darf die obige Fristkette nicht unverändert verwendet werden.
Welche Unterlagen sichern den Ablauf?
Unterlage
Daraus klären Sie
Auszahlungsnachweis
Tag des vollständigen Empfangs; offene oder nicht abgerufene Restbeträge gesondert prüfen.
Vertrag und Nachträge
Passender Kündigungsweg und tatsächlich neue Zins-/Rückzahlungsvereinbarungen.
Kündigung und Zugangsnachweis
Betroffenes Darlehen, Umfang, gewünschter Termin und tatsächlicher Eingang.
Bankbestätigung und Ablöseabrechnung
Wirksamkeitstermin, genauer Betrag und Zahlungsweg mit der neuen Finanzierung abgleichen.
Die Anschlussfinanzierung muss verbindlich gesichert sein und ihre Auszahlungsvoraussetzungen müssen erfüllbar sein. Eine unverbindliche Bestätigung reicht für den späteren Geldfluss nicht.
Die Ablösung nicht aufschieben: Wird der geschuldete Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden zurückgezahlt, gilt die Kündigung als nicht erfolgt. Im Beispiel endet diese Frist am 03.08.2026. Sie ist kein planmäßiger zusätzlicher Finanzierungsspielraum; wir stimmen die Ablösung auf den Wirksamkeitstermin ab.
Die gesetzlichen Kündigungswege und möglichen Kosten eines vorzeitigen Ausstiegs sind zu unterscheiden. Beim Bankwechsel können trotz einer entschädigungsfreien Kündigung noch tatsächliche Kosten der Sicherheitenübertragung zu berücksichtigen sein.
GLEICHE RATE. ANDERES ERGEBNIS.
Was bringt ein günstigerer Zins wirklich?
Wenn Sie die Monatsrate beibehalten, fließt bei einem niedrigeren Zins mehr Geld in die Rückzahlung. So lässt sich der Vorteil am Ende der neuen Zinsbindung konkret vergleichen.
Ein Beispiel zum Ende der bisherigen Zinsbindung
200.000 € Restschuld · 1.000 € Monatsrate · neue Zinsbindung 10 Jahre · keine Sondertilgungen
ANGEBOT DER BISHERIGEN BANK
Verlängern
Angenommener Sollzins
4,00 %
Monatsrate
1.000 €
Angenommene Wechselkosten
0 €
Restschuld nach 10 Jahren
150.917 €
ANGEBOT DER NEUEN BANK
Umschulden
Angenommener Sollzins
3,70 %
Monatsrate
1.000 €
Angenommene Wechselkosten
500 €
Restschuld nach 10 Jahren
144.438 €
Weniger Restschuld6.479 €
−
Einmalige Wechselkosten500 €
=
Vorteil nach 10 Jahrenca. 5.979 €
Eigenes Rechenbeispiel mit angenommenen Konditionen, kein aktuelles Bankangebot. Die 500 € werden aus Eigenmitteln bezahlt. Keine Vorfälligkeitsentschädigung und keine weiteren Kosten angesetzt; Beträge auf volle Euro gerundet.
Eine niedrigere Rate ist ein anderes Ziel.
Sie können den Zinsvorteil auch zur monatlichen Entlastung nutzen. Dann verändert sich aber die Rückzahlung. Wir zeigen Ihnen deshalb immer beides: Was zahlen Sie jeden Monat – und welche Schuld bleibt später?
Es gibt keinen Zinssprung, ab dem sich jeder Bankwechsel automatisch lohnt. Entscheidend sind Ihre Restschuld, die Laufzeit und die tatsächlichen Wechselkosten.
01
Grundschuld: übertragen statt neu bestellen?
Oft lässt sich eine vorhandene Grundschuld an die neue Bank abtreten. Das kann günstiger sein als Löschen und neu Eintragen. Ob die neue Bank die Sicherheit übernimmt, muss vorher abgestimmt werden.
Notar- und Grundbuchkosten hängen von Betrag und Gestaltung ab. Wichtig: Die eingetragene Grundschuld ist nicht automatisch Ihre aktuelle Restschuld.
02
Vorfälligkeitsentschädigung: vor allem beim frühen Ausstieg
Bei einer zulässigen vorzeitigen Beendigung innerhalb der Zinsbindung kann eine Entschädigung an die bisherige Bank entstehen. Sie kann einen Zinsvorteil aufbrauchen. Den konkreten Ablösebetrag deshalb vor einer Entscheidung anfordern.
Beim regulären Ende der Bindung oder einer wirksamen Kündigung nach § 489 BGB fällt diese Entschädigung nicht an.
03
Auszahlung und Ablösung: die Termine müssen passen
Die neue Finanzierung muss rechtzeitig bereitstehen. Wird sie zu früh bereitgestellt und später abgerufen, können nach der vereinbarten freien Zeit Bereitstellungszinsen entstehen. Wir stimmen diese Frist auf den tatsächlichen Ablösetermin ab.
Ein pauschales Treuhandentgelt der alten Bank für die eigene Pflicht zur Übertragung der Sicherheit ist dagegen nicht einfach als übliche Wechselgebühr hinzunehmen.
MEHR ALS EIN NEUER ZINSSATZ
Ihre Finanzierung soll zu Ihrem heutigen Leben passen.
01
Rate und Tilgung
Hat sich Ihr Einkommen verändert? Soll der Kredit vor dem Ruhestand zurückgezahlt sein? Wir planen die Rate so, dass Rückzahlung und finanzieller Spielraum zusammenpassen.
02
Sicherheit und Beweglichkeit
Zinsbindung, kostenlose Sondertilgungen und mögliche Tilgungswechsel gemeinsam betrachten. So sehen Sie, was fest vereinbart ist und wo Sie später reagieren können.
03
Eigenmittel und neue Vorhaben
Ein Teil der Restschuld lässt sich vielleicht aus Ersparnissen ablösen. Eine notwendige Modernisierung braucht dagegen zusätzliches Geld. Ihre Reserve bleibt dabei eingeplant.
Sie geben uns den Überblick über Ihre Finanzierung. Wir bereiten den Vergleich vor und begleiten die Abstimmung mit der neuen Bank.
01
Vertrag und Wechseltermin prüfen
Restschuld, Ende der Zinsbindung, vollständige Auszahlung und mögliche Nachträge klären. Daraus ergibt sich der passende Weg zur Ablösung.
02
Angebote und Gesamtergebnis vergleichen
Das Verlängerungsangebot Ihrer Bank neben Alternativen legen. Rate, Restschuld, Wechselkosten und gewünschte Freiheiten verständlich gegenüberstellen.
03
Neue Finanzierung verbindlich sichern
Unterlagen einreichen, Bankprüfung und Zusage klären. Erst wenn die neue Finanzierung gesichert ist und die Bedingungen erfüllbar sind, die Kündigung abstimmen.
04
Sicherheit und Ablösung koordinieren
Grundschuld, Ablösebetrag und Zahlungstermin mit den beteiligten Stellen zusammenbringen. Die neue Bank löst den bisherigen Kredit ab; anschließend beginnt Ihre neue Rückzahlung.
FÜR DAS ERSTE GESPRÄCH
Ein Vertrag. Ein Überblick. Ein klarer nächster Schritt.
Ihr Darlehensvertrag und der letzte Darlehenskontoauszug reichen für einen ersten Überblick. Teilen Sie uns auch mit, was sich an Ihrer Finanzierung verbessern soll.
Zur bestehenden Finanzierung
Darlehensvertrag und spätere Zins- oder Rückzahlungsvereinbarungen
Aktuelle Restschuld und Ende der Zinsbindung
Nachweis der vollständigen Auszahlung, falls § 489 relevant ist
Vorliegendes Verlängerungsangebot Ihrer Bank
Zu Einkommen und Budget
Aktuelle Einkommensnachweise, bei Selbstständigen passende Geschäftsunterlagen
Bestehende Verpflichtungen und monatliche Ausgaben
Eigenmittel, Rücklagen und gewünschte Monatsrate
Zur Immobilie und zur Sicherheit
Grundbuchauszug und vorhandene Grundschulddokumente
Objektunterlagen, etwa Grundrisse und Wohnflächenberechnung
Angaben zu Zustand, Nutzung und geplanten Modernisierungen
Für den Antrag stellen wir die Liste passend zu Ihrer Bank und Situation zusammen. Die neue Bank prüft Bonität und Immobilie erneut.
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Ihre Pläne verdienen Klarheit. Auch beim nächsten Kredit.
Bringen Sie Ihren bestehenden Vertrag und ein vorliegendes Verlängerungsangebot mit. Wir klären den Wechseltermin, vergleichen passende Banken und zeigen Ihnen den Unterschied bei Kosten, Monatsrate und Restschuld. Entscheiden Sie sich für den Wechsel, begleiten wir die neue Finanzierung und die Abstimmung der Ablösung.
Ist eine Umschuldung besser als die Verlängerung bei meiner Bank?
Das lässt sich erst mit den konkreten Angeboten beantworten. Eine Prolongation kann einfach und günstig sein. Ein Bankwechsel kann bessere Konditionen oder passendere Vertragsmöglichkeiten bieten. Wir vergleichen beide Wege einschließlich der Wechselkosten und der Restschuld am Ende der neuen Zinsbindung.
Wie früh sollte ich mich um den Wechsel kümmern?
Beginnen Sie mit genügend Vorlauf, damit Vertragsprüfung, Angebote und Bankentscheidung ohne Zeitdruck möglich sind. Ein erster Blick etwa ein Jahr vor Ende der Bindung ist ein sinnvoller Planungsanstoß. Möchten Sie Zinsen schon mehrere Jahre vorher festschreiben, schauen wir uns ein Forward-Darlehen an. Den tatsächlichen Abschlusszeitpunkt stimmen wir auf Vertrag und Bankangebot ab.
Kann ich auch bei 20 oder 30 Jahren Zinsbindung wechseln?
Ja, das Kündigungsrecht nach § 489 BGB kann auch bei langer Zinsbindung greifen: nach Ablauf von zehn Jahren ab vollständigem Empfang mit sechs Monaten Kündigungsfrist. Spätere neue Vereinbarungen zum Sollzins oder zur Rückzahlungszeit können den Fristbeginn verschieben. Auch eine Teilkündigung ist möglich. Der geschuldete Betrag muss binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückgezahlt sein, sonst gilt sie als nicht erfolgt.
Was gilt bei einem variablen Immobilienkredit?
Ein Darlehen mit veränderlichem Zinssatz können Sie nach § 489 Absatz 2 BGB mit drei Monaten Frist kündigen. Für die Ablösung prüfen wir den Vertrag und stimmen die Auszahlung des neuen Kredits auf diesen Termin ab.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Das hängt vom Vertrag, dem Rückzahlungstermin und der Berechnung des Zinsschadens ab. Vereinbarte Sondertilgungsrechte sind dabei relevant. Lassen Sie sich die Berechnung erläutern, wenn eine Entschädigung verlangt wird. Die bekannten Grenzen von 1 beziehungsweise 0,5 Prozent für allgemeine Verbraucherdarlehen gelten nicht als pauschale Obergrenze für Immobiliendarlehen.
Muss ich die Grundschuld löschen lassen?
Nicht automatisch. Eine Abtretung an die neue Bank kann eine Alternative zur Löschung und Neueintragung sein. Die neue Bank muss die vorhandene Sicherheit akzeptieren; Betrag, Rang und die nötigen Erklärungen müssen passen. Deshalb wird dieser Schritt vor der Ablösung geklärt.
Kann ich Eigenkapital einsetzen oder eine Modernisierung mitfinanzieren?
Ja, beides kann Teil der neuen Planung sein. Eigenmittel können den neuen Kreditbedarf senken. Zusätzliche Arbeiten am Haus erhöhen ihn und erfordern eine entsprechende Bankprüfung. Wir trennen den Ablösebetrag vom neuen Vorhaben und prüfen, welche Finanzierung dafür sinnvoll ist.
Kann ich mehrere Immobilienkredite zusammenführen?
Das kann möglich sein, ist aber nicht automatisch günstiger oder zum selben Termin umsetzbar. Für jeden Kredit prüfen wir Zinsbindung, Ablösemöglichkeit und Sicherheiten. Ein günstiges bestehendes Darlehen muss nicht nur für mehr Übersicht vorzeitig beendet werden.
Ich möchte einen Ratenkredit umschulden. Bin ich hier richtig?
Diese Seite behandelt die Umschuldung einer Baufinanzierung. Für Autokredite, andere Ratenkredite und einen dauerhaft genutzten Dispo gelten andere Ablöseregeln. Diese Möglichkeiten erklären wir auf unserer Ratenkreditseite.
Eigenes Rechenmodell:Annuitätendarlehen über 200.000 €, monatliche nachschüssige Rate 1.000 €, 120 Monate, Sollzins 4,00 % beziehungsweise 3,70 % p. a.; monatliche Verzinsung mit einem Zwölftel des Sollzinses. Restschulden vor Rundung: 150.916,73 € und 144.438,13 €. Differenz 6.478,61 € abzüglich angenommener, aus Eigenmitteln bezahlter Wechselkosten von 500 € = 5.978,61 €. Keine Wiederanlageverzinsung der 500 € berücksichtigt. Keine Sondertilgungen, weiteren Kosten oder Vorfälligkeitsentschädigung; Wechsel zum Ende der bisherigen Bindung. Es handelt sich um zwei angenommene neue Angebote für denselben Zeitraum, nicht um einen Vergleich mit einem auslaufenden historischen Zinssatz.
Die Ablaufgrafiken sind eigene schematische Darstellungen. Fachlicher Abgleich: 21. Oktober 2026.
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