Den Bauträger-Zahlungsplan verstehen.
Erst zuordnen. Dann zahlen.
Beim Kauf vom Bauträger wird der Preis häufig in Teilbeträgen bezahlt. Eine Rechnung allein beantwortet noch nicht, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig sind der richtige Vertrag, der erreichte Baufortschritt und die abgestimmte Darlehensauszahlung.

Klarheit bei den Zahlungen.
Baufortschritt und rechtliche Voraussetzungen
gehören zusammen.
- Vertragsmodell beachten: Ein Bauträgerkauf ist nicht derselbe Fall wie der Bauvertrag auf eigenem Grundstück.
- Bezugsgrößen prüfen: Manche Prozentsätze der MaBV beziehen sich auf die verbleibende Summe.
- Drei Ebenen abstimmen: Vertragliche Fälligkeit, tatsächliche Leistung und Bankauszahlung sind getrennt zu klären.
Das Grundstück macht
einen wichtigen Unterschied.
Beim Bauträgervertrag verbindet sich die Errichtung oder der Umbau eines Gebäudes mit der Verpflichtung zur Übertragung des Grundstückseigentums oder eines Erbbaurechts. Bauen Sie dagegen mit einem Unternehmen auf Ihrem bereits eigenen Grundstück, ist das ein anderes Vertragsmodell.
Für Zahlungen nach § 3 MaBV gelten besondere Voraussetzungen. Dazu gehören neben dem Baufortschritt unter anderem die rechtliche Absicherung des Erwerbs und die Freistellung von nicht zu übernehmenden Belastungen. Welche Erklärungen vorliegen müssen, wird anhand des konkreten notariellen Vertrags geprüft.
Die Regeln für Abschläge bei einem Bauvertrag dürfen nicht einfach auf den Bauträgerkauf übertragen werden. § 632a BGB knüpft grundsätzlich an den Wert erbrachter vertragsgemäßer Leistungen an. Die 90-Prozent-Grenze für Abschläge bei einem einschlägigen Verbraucherbauvertrag nach § 650m BGB ist kein allgemeiner Ratenplan für jeden Neubaukauf. Sonderkonstellationen benötigen eine gesonderte Prüfung.
40 Prozent vom Rest
sind nicht 40 Prozent vom Gesamtpreis.
Wir betrachten als Rechenillustration einen Bauträgerkauf mit Eigentumsübertragung und 500.000 Euro Gesamtvertragssumme unter § 3 MaBV. Nach Beginn der Erdarbeiten kann der dort vorgesehene erste Anteil 30 Prozent betragen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Das sind 150.000 Euro. Es verbleiben rechnerisch 350.000 Euro.
Der für den Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten genannte Anteil von 40 Prozent bezieht sich auf diesen Restbetrag. Daraus ergeben sich 140.000 Euro – also 28 Prozent des Gesamtpreises.
Die beiden Bezugsgrößen auf einen Blick
Die MaBV sieht höchstens sieben aus den vorgegebenen Leistungsanteilen zusammengefasste Teilbeträge vor. Der konkrete Vertrag muss deshalb darauf geprüft werden, welche Leistungen in einer Rate gebündelt sind. Aus einer einzelnen Prozentzahl ohne Bezugsgröße lässt sich die richtige Rechnung nicht sicher ableiten.
Recht, Bau und Bank.
Drei Prüfungen mit verschiedenen Aufgaben.
Die rechtlichen Zahlungsvoraussetzungen betreffen den Schutz des Erwerbs und die vertragliche Abwicklung. Ob die bezeichnete Bauleistung tatsächlich erreicht ist, ist dagegen eine bauliche Frage. Und die finanzierende Bank benötigt möglicherweise eigene Nachweise für die Auszahlung.
Vor der Freigabe der nächsten Zahlung
Passt die Rechnung zur vereinbarten Rate und liegen die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vor?
Ist die in Rechnung gestellte Stufe tatsächlich erreicht? Bei Zweifel fachkundig prüfen lassen.
Sind Eigenmitteleinsatz, Banknachweise, Abrufbetrag und Zahlungstermin abgestimmt?
Vergleichen Sie jede Rechnung mit dem Zahlungsplan und den bereits gezahlten Beträgen. Bewahren Sie Rechnungen und Freigaben zusammen auf. So wird sichtbar, ob eine Position bereits in einer früheren Rate enthalten war.
Bei Zweifeln am Baufortschritt oder bei Mängeln sollte die konkrete Situation fachlich und gegebenenfalls rechtlich geprüft werden. Ein beliebiger Mangel rechtfertigt nicht automatisch, jede Zahlung vollständig einzustellen. Umgekehrt ist eine dringende Zahlungsaufforderung kein Ersatz für die Prüfung der Fälligkeit.
Eine fällige Rechnung
braucht rechtzeitig verfügbares Geld.
Übergeben Sie den vertraglichen Zahlungsplan früh an Ihren Finanzierungspartner. Klären Sie, wann Eigenmittel eingesetzt werden, welche Darlehen in welcher Reihenfolge abgerufen werden und welche Unterlagen die Bank dafür benötigt.
Berücksichtigen Sie Bearbeitungszeiten beim Abruf und die konkreten Zahlungsfristen. Ein genehmigtes Darlehen bedeutet nicht, dass jeder Betrag ohne weitere Voraussetzungen sofort überwiesen werden kann. Vor der ersten Rate sollte deshalb der Ablauf klar sein.
Ändern sich Baufortschritt oder Fertigstellung, prüfen Sie auch die Finanzierungskosten der Bauzeit. Eine verspätete Rate kann den Abruf verschieben; dadurch können bereitstellungsbezogene Kosten relevant werden. Bereits ausgezahlte Beträge verursachen dagegen ihre vereinbarten Kreditzinsen.
Unsere Aufgabe ist die finanzielle Koordination. Notariat beziehungsweise Rechtsberatung klären den rechtlichen Zahlungsanspruch; ein geeigneter Bausachverständiger beurteilt den baulichen Leistungsstand. Diese Zuständigkeiten sollten schon vor einer strittigen Rechnung bekannt sein.
Ihre nächste Bauträgerrate.
Mit klarer Grundlage zur Auszahlung.
Prüfen Sie diese Punkte am tatsächlichen Vertrag.
Wir verbinden den Zahlungsplan
mit Ihrer Finanzierung.
Bringen Sie den Bauträgervertrag mit Zahlungsplan und die vorhandenen Finanzierungsunterlagen mit. Wir ordnen den fälligen Beträgen die vorgesehenen Eigenmittel und Darlehensabrufe zu.
Sie wissen, welche Nachweise die Bank verlangt und wann welcher Schritt nötig ist. Bei rechtlichen oder baulichen Unklarheiten beziehen Sie die jeweils zuständigen Fachleute ein; wir übernehmen deren geklärte Ergebnisse in den Finanzierungsablauf.
Kostenlos & unverbindlich. Persönlich in Reutlingen und digital in ganz Deutschland.


Gute Beratung.
Aus erster Hand erzählt.
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Ihre Fragen.
Klare Antworten.
Gilt die MaBV bei jedem Neubau?
Nein. Das konkrete Vertragsmodell und die gesetzlichen Voraussetzungen entscheiden. Ein Bauvertrag auf bereits eigenem Grundstück ist anders einzuordnen als ein Bauträgerkauf.
Darf ein Bauträger beliebig viele Raten verlangen?
Für den hier erläuterten Rahmen des § 3 MaBV sind höchstens sieben aus den gesetzlichen Leistungsanteilen gebildete Teilbeträge vorgesehen. Der konkrete Vertragsplan ist daran zu prüfen.
Bestätigt die Bank mit der Auszahlung den Baufortschritt?
Eine Bankauszahlung ersetzt keine unabhängige technische Leistungsprüfung und keine rechtliche Prüfung der Fälligkeit. Die dafür vorgesehenen Nachweise und Zuständigkeiten müssen separat geklärt sein.
Den nächsten Schritt
gut vorbereitet gehen.
TRANSPARENT & NACHVOLLZIEHBARQuellen & PlanungsgrundlagenVertragsarten, gesetzliche Zahlungsregeln und unsere MaBV-Rechenillustration.+
- MaBV § 3: Zahlungsvoraussetzungen beim Bauträger
- BGB § 650u: Bauträgervertrag
- BGB § 632a: Abschlagszahlungen
- BGB: Verbraucherbauvertrag und Sicherheiten, insbesondere § 650m
Eigene Rechenillustration zu § 3 MaBV beim angenommenen Eigentumserwerb: Gesamtvertrag 500.000 Euro;30 Prozent 150.000 Euro; verbleibend 350.000 Euro; davon 40 Prozent 140.000 Euro. Zusammen 290.000 Euro beziehungsweise 58 Prozent. Kein vollständiger Zahlungsplan; besondere Vertrags- und Sicherheitenkonstellationen sind nicht modelliert.
Redaktioneller Quellenabgleich: 22.10.2026. Eigene Erklärgrafiken: albfinanz. Header: eigenständig KI-generiert.
