Das Geld wird später gebraucht
Der Abruf verzögert sich. Nach der vereinbarten freien Zeit können Bereitstellungszinsen auf noch nicht ausgezahlte Beträge anfallen.
Ein günstigerer Umbau ist erfreulich. Ein geplatzter Hauskauf ist es nicht. Beides kann dazu führen, dass ein bereits vereinbarter Kredit ganz oder teilweise ungenutzt bleibt. Einfach nicht abzurufen ist dann häufig keine kostenfreie Lösung. Entscheidend sind Vertragsstand, Fristen und die konkrete Vereinbarung.

Ein Darlehensvertrag verpflichtet die Bank, den vereinbarten Betrag nach den festgelegten Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen. Bei einem verbindlich vereinbarten Baukredit kann auf Ihrer Seite die Pflicht bestehen, ihn abzunehmen, also die Auszahlung vertragsgemäß in Anspruch zu nehmen. Dass noch kein Geld auf Ihrem Konto eingegangen ist, macht die Vereinbarung nicht automatisch unverbindlich.
Wird der Kredit endgültig nicht oder nur teilweise abgenommen, kann der Bank ein ersatzfähiger Schaden entstehen. Dafür wird der Begriff Nichtabnahmeentschädigung verwendet. Das kann etwa nach einem gescheiterten Kauf, einem abgebrochenen Bauvorhaben oder einer größeren Verringerung des Finanzierungsbedarfs zum Thema werden.
Zuerst müssen Sie deshalb den Stand klären: War es nur eine Anfrage, ein noch nicht angenommener Vorschlag oder bereits ein bindender Vertrag? Bei Unsicherheit sind Wortlaut, Annahme und Zugang der Erklärungen entscheidend. Die Überschrift „Antrag“ allein beantwortet diese Frage nicht.
Der Abruf verzögert sich. Nach der vereinbarten freien Zeit können Bereitstellungszinsen auf noch nicht ausgezahlte Beträge anfallen.
Ein Teil oder der ganze verbindliche Kredit wird endgültig nicht abgenommen. Hier kann eine Nichtabnahmeentschädigung entstehen.
Sie wollen eine bestehende Schuld vorzeitig zurückzahlen. Dann geht es um Sondertilgungsrechte, Kündigung und gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigung.
Beispiel für eine bloße Verzögerung: 180.000 Euro bleiben nach Ende der vereinbarten bereitstellungszinsfreien Zeit vier volle Monate ungenutzt. Bei modellhaften 0,25 Prozent pro Monat entstehen 450 Euro monatlich und 1.800 Euro insgesamt. Dieser Betrag ist keine Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung.
Bei einem Neubau kann die noch offene Summe durch laufende Teilabrufe sinken. Dann muss der zeitliche Verlauf in die Berechnung einfließen. Die tatsächlichen Fristen und Zinssätze stehen im Vertrag. Einzelheiten erklärt der Ratgeber Bereitstellungszinsen.
Sie haben 400.000 Euro Finanzierung vereinbart. Nach abgeschlossenen Arbeiten wurden 370.000 Euro ausgezahlt. Die letzten 30.000 Euro werden endgültig nicht benötigt. Das ist zunächst eine Änderung des Bedarfs – noch keine automatische Verringerung des Vertrags.
Prüfen Sie, ob ein ausdrückliches Recht zum kostenfreien Verzicht auf Restbeträge vereinbart wurde. Maßgeblich sind Höchstbetrag, Zeitpunkt und Bedingungen. Ohne ein solches Recht fragen Sie die Bank nach einer schriftlichen Anpassung und nach den damit verbundenen Kosten. Eine kulante Lösung ist möglich, aber nicht automatisch geschuldet.
Ein Sondertilgungsrecht ist etwas anderes. Bei fünf Prozent des ursprünglichen 400.000-Euro-Darlehens wären das beispielsweise 20.000 Euro zusätzliche Rückzahlung im vereinbarten Zeitraum. Daraus folgt weder das Recht, 30.000 Euro nicht abzunehmen, noch die Erlaubnis, das Geld zweckfremd auszuzahlen. Lassen Sie einen vorgeschlagenen Abruf mit anschließender Rückzahlung vorab ausdrücklich auf Zweck, Bedingungen und Kosten prüfen.
Leihen Sie nicht allein aus Unsicherheit zusätzliches Geld und legen es irgendwo zwischen. Das kann weitere Zinsen verursachen und das Vertragsproblem ungelöst lassen. Der passende erste Schritt ist die abgestimmte Reduzierung oder eine nachvollziehbare Abrechnung.
Eine Nichtabnahmeentschädigung ist nicht einfach „ein Prozent vom Kredit“. Für eine Prüfung werden insbesondere der nicht abgenommene Betrag, die vereinbarten Zahlungsströme, der maßgebliche Zeitraum, das aktuelle Wiederanlage- oder Ersatzgeschäft und ersparte Aufwendungen betrachtet. Vertragliche Rechte wie Sondertilgungen können den zugrunde gelegten Zahlungsweg beeinflussen.
Fordern Sie eine nachvollziehbare Aufstellung an. Darin sollten Betrag, Berechnungsstichtag, Zeitraum, angenommene Zahlungen und Abzüge erkennbar sein. Wer nur die Gesamtsumme kennt, kann nicht beurteilen, ob sie zur eigenen Situation passt. Für eine unabhängige Prüfung kommen Verbraucherzentrale oder entsprechend qualifizierte Rechtsberatung infrage.
Übertragen Sie vermeintliche Auswege aus der Vorfälligkeitsentschädigung nicht ungeprüft. Die Nichtabnahme ist rechtlich ein eigener Fall. Das OLG Bamberg hat 2024 beispielsweise entschieden, dass der dort geprüfte Einwand unzureichender Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung die Nichtabnahmeforderung nicht automatisch ausschloss. Das ist ein Grund, die konkreten Vertragsunterlagen prüfen zu lassen, statt eine Forderung pauschal für unwirksam zu halten.
Zahlen oder unterschreiben Sie einen angebotenen Aufhebungsvertrag nicht ohne Verständnis der Abrechnung und ihrer Wirkung. Ebenso sollten Sie eine gesetzte Frist nicht einfach verstreichen lassen. Klären Sie bei Streit rechtzeitig, welche Erklärung oder Zahlung unter welchen Vorbehalten sinnvoll ist.
Vertrag, Annahme, Widerrufsinformation, Empfangszeitpunkte der Dokumente und Auszahlungsstand zusammenstellen.
Bei Verbraucherdarlehen beträgt die Regelfrist grundsätzlich 14 Tage; Beginn und Ausnahmen hängen vom konkreten Vertrag ab. Bei engem Zeitfenster sofort fachkundig klären.
Wie viel Geld fehlt oder wird nicht mehr benötigt? Ist der Abruf nur später geplant oder entfällt er endgültig? Diese Unterscheidung der Bank klar mitteilen.
Verzichtsrecht, Reduzierung, geänderten Abruf oder einen möglichen Objektwechsel mit der Bank prüfen. Erst die konkrete Vereinbarung schafft Klarheit über Betrag und Kosten.
Für ein anderes Haus kann eine erneute Objekt- und Finanzierungsprüfung notwendig sein. Ein alter Kredit lässt sich nicht beliebig auf ein neues Vorhaben übertragen. Auch ein Förderbaustein hat eigene Bedingungen. Stimmen Sie deshalb alle Teile zusammen ab.
Wenn noch kein Kaufvertrag geschlossen ist, sollte der Abstand zur verbindlichen Kreditentscheidung bewusst geplant sein. Ist der Kaufvertrag bereits beurkundet, muss zusätzlich geklärt werden, welche Verpflichtungen dort bestehen. Der Widerruf eines Darlehens beseitigt den Immobilienkauf nicht automatisch.
Unser Ziel in der Vorbereitung ist, vermeidbare Lücken zwischen Kaufentscheidung, Vertragsbindung und Geldabruf zu schließen. Wenn sich später etwas ändert, ordnen wir den Finanzierungsstand und die möglichen Anpassungen. Eine strittige Schadenersatzforderung gehört ergänzend in eine qualifizierte rechtliche Prüfung.
Haken Sie ab, was für Ihr Vorhaben bereits konkret geklärt ist.
Bringen Sie den Darlehensvertrag, den aktuellen Auszahlungsstand, die geänderte Kostenübersicht und die Rückmeldung der Bank mit. Wir stellen gegenüber, was weiterhin gebraucht wird und welche Anpassung finanziell sinnvoll ist.
Sie erhalten eine geordnete Grundlage für die Abstimmung mit dem Finanzierungspartner. Bei streitigen Forderungen können die vollständigen Unterlagen anschließend gezielt von Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung geprüft werden.
Kostenlos & unverbindlich. Persönlich in Reutlingen und digital in ganz Deutschland.


Google-Bewertungen werden geladen …
Ein verbindlicher Darlehensvertrag kann bereits Pflichten begründen. Bei endgültiger Nichtabnahme kann ein ersatzfähiger Schaden entstehen. Vertragsstand, Rechte und konkrete Berechnung müssen geprüft werden.
Nein. Bereitstellungszinsen betreffen die vertraglich vereinbarte Bereithaltung noch nicht abgerufener Mittel. Die Nichtabnahmeentschädigung betrifft die endgültige Nichtabnahme eines verbindlichen Kredits.
Nicht automatisch. Kaufvertrag und Darlehensvertrag sind getrennt zu beurteilen. Prüfen Sie ein mögliches Widerrufsrecht, vereinbarte Bedingungen und eine Lösung mit der Bank.
Für diesen Immobilienkreditfall lässt sich keine allgemeine feste Prozentgrenze angeben. Die verbreiteten Grenzen für bestimmte andere Verbraucherkredite dürfen nicht einfach übertragen werden.
Ein Sondertilgungsrecht betrifft die Rückzahlung bereits ausgezahlter Schulden innerhalb seiner Bedingungen. Es ersetzt kein Recht zum Verzicht auf eine Auszahlung und erlaubt keine ungeprüfte zweckfremde Verwendung.
Eigene Modelle: 400.000 € vereinbart − 370.000 € ausgezahlt = 30.000 € nicht mehr benötigte Mittel. Dies ist keine Entschädigungsberechnung. 5 % Sondertilgungsrecht auf 400.000 € wären 20.000 €, nur bei entsprechender Vereinbarung. Bereitstellung: konstant 180.000 € über vier volle kostenpflichtige Monate ×0,25 % monatlich = 450 €/Monat bzw. 1.800 €; keine Teilabrufe. Prozentsatz und Frist sind Beispielannahmen, keine Marktangaben. Nichtabnahmeentschädigung mangels individueller Vertrags- und Marktdaten bewusst nicht beziffert.
Redaktioneller Quellenabgleich: 24.10.2026. Eigene Erklärgrafiken: albfinanz. Header: eigenständig KI-generiert.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen