Konstruktion erstellt
Die im Vertrag erfassten tragenden und aussteifenden Bauteile sind hergestellt. Der genaue Umfang muss benannt sein.
Zum ersten Mal können Sie durch Ihre künftigen Räume gehen. Das ist ein besonderer Moment. Für Ihre Planung zählt nun, welche Leistungen wirklich fertig sind, welche Kontrollen vor den nächsten Arbeiten anstehen und wie viel Budget bis zum Einzug noch benötigt wird.

Unter Rohbau werden meist die grundlegenden konstruktiven Arbeiten verstanden: etwa Gründung, tragende Wände, Decken und Dachkonstruktion. Welche Positionen ein bestimmtes Angebot umfasst, ergibt sich aber erst aus Plänen und Leistungsbeschreibung. Erdarbeiten, Keller, Abdichtung, Dacheindeckung, Fenster oder nicht tragende Wände können unterschiedlich zugeordnet sein.
Fragen Sie deshalb nicht nur: „Was kostet der Rohbau?“ Fragen Sie: „Welcher genau beschriebene Zustand wird zu diesem Preis hergestellt?“ Lassen Sie sich zeigen, wo jede Arbeit im Vertrag enthalten ist. Begriffe wie offener oder geschlossener Rohbau helfen bei der Orientierung, ersetzen diese Liste jedoch nicht.
Ein Haus mit fertigem Dachstuhl ist noch nicht zwingend wettergeschützt. Ein äußerlich geschlossenes Haus ist wiederum noch nicht fertig ausgebaut. Für Termine, Schutzmaßnahmen und Zahlungen brauchen Sie diese Unterschiede. Auch beim Fertighaus können Montage, Gebäudehülle und nachfolgende Leistungen anders gegliedert sein als beim klassischen Mauerwerksbau.
Die im Vertrag erfassten tragenden und aussteifenden Bauteile sind hergestellt. Der genaue Umfang muss benannt sein.
Dach- und Öffnungsbereiche sind im vereinbarten Zustand geschlossen. Abdichtungs- und Anschlussdetails bleiben prüfungsrelevant.
Technik, Ausbau und erforderliche Fertigstellungs- und Freigabeschritte sind erledigt. Das geht deutlich über den Rohbau hinaus.
Eine fachkundige Begleitung sollte bereits vor der fertigen Rohbauhülle beginnen. Kritische Arbeiten können später hinter Erde, Verkleidungen oder weiteren Bauteilen verschwinden. Legen Sie deshalb mit der beauftragten Fachperson fest, welche Kontrollen in Ihrem Projekt nötig sind und wie sie rechtzeitig vom anstehenden Bauzustand erfährt.
Besprechen Sie zum Beispiel die Kontrolle der Gründung und erforderlicher Einbauteile, der Kellerabdichtung vor dem Verfüllen sowie der Rohbau- und Dachkonstruktion. Welche Details untersucht werden und ob weitere Fachleute nötig sind, entscheidet die geeignete Bauüberwachung. Die Reihenfolge und Termine hängen von Ihrem Haus ab.
Als Bauherr können Sie dazu beitragen, dass der aktuelle Planstand vorliegt. Sind die vereinbarten Wandpositionen, Öffnungen und Höhen umgesetzt? Sind angekündigte Änderungen tatsächlich dokumentiert? Sie können Auffälligkeiten notieren; eine Beurteilung der Standsicherheit oder Abdichtung leiten Sie daraus nicht selbst ab.
Lassen Sie Feststellungen schriftlich festhalten und klären Sie, wer bis wann antwortet oder nacharbeitet. Eine Nachkontrolle sollte zum weiteren Bauablauf passen. Fotos mit Datum und eindeutiger Ortsangabe erleichtern die Zuordnung. Sie ersetzen weder den Blick der Fachperson noch notwendige Prüfungen.
Unser vereinfachtes Beispiel betrachtet nur die genannten Bau- und Fertigstellungskosten, ohne Grundstück und Erwerbskosten. Für den vereinbarten Rohbau wurden 190.000 Euro angesetzt. Weitere Arbeiten sind separat eingeplant. Die Beträge sind frei gewählt und keine Aussage über durchschnittliche Rohbaupreise oder typische Prozentanteile.
| Kostenblock | Ursprünglicher Plan | Aktueller Plan |
|---|---|---|
| Rohbau | 190.000 € | 190.000 € |
| Technik und Innenausbau | 160.000 € | 169.000 € |
| Anschlüsse und Außenarbeiten | 35.000 € | 35.000 € |
| Noch freie Projektreserve | 20.000 € | 11.000 € |
| Gesamter betrachteter Rahmen | 405.000 € | 405.000 € |
Sind die 190.000 Euro Rohbaukosten bereits bezahlt und entspricht die bisherige Finanzierung diesem Plan, bleiben 215.000 Euro für die genannten restlichen Blöcke. Nach der Änderung werden davon 204.000 Euro für Technik, Ausbau, Anschlüsse und Außenarbeiten benötigt; nur 11.000 Euro sind noch frei.
Die wichtige Erkenntnis: Ein gleich gebliebener Gesamtbetrag bedeutet nicht, dass die finanzielle Sicherheit gleich geblieben ist. Wenn Sie die zusätzlichen 9.000 Euro sowohl als Mehrbedarf addieren als auch bereits von der Reserve abziehen, dürfen Sie sie bei der Gesamtsumme nicht ein zweites Mal berücksichtigen.
Erstellen Sie deshalb eine aktuelle Restkostenliste: beauftragte, noch unbezahlte Leistungen; bekannte zusätzliche Arbeiten; noch nicht angebotene Positionen; verbleibende Reserve. Stellen Sie ihr frei verfügbare Eigenmittel und noch tatsächlich abrufbare Darlehensbeträge gegenüber. Bereits bezahlte Rechnungen und bereits verbrauchtes Eigenkapital zählen nicht nochmals als verfügbare Mittel.
Ein Richtfest oder die Nachricht „Rohbau fertig“ belegt allein weder den gesamten vereinbarten Leistungsstand noch die Fälligkeit einer bestimmten Rate. Prüfen lassen müssen Sie, welche Leistung abgerechnet wird, was nachgewiesen wurde und welche Zahlungsregeln für Ihren Vertrag gelten.
Bei Abschlagszahlungen nach § 632a BGB ist grundsätzlich der Wert der erbrachten und geschuldeten Leistungen maßgeblich. Die Leistungen sind nachvollziehbar aufzustellen. Besonderheiten können unter anderem für bereitgestellte Materialien, Verbraucherbauverträge und Sicherheiten gelten. Bei einem Bauträgervertrag gelten zusätzliche, eigene Voraussetzungen und Zahlungsregeln. Übertragen Sie deshalb eine Prozentzahl aus einem fremden Vertrag nicht auf Ihr Vorhaben.
Stimmen Sie die geprüfte Rechnung rechtzeitig mit dem Darlehensabruf ab. Ihre Bank kann Unterlagen zum Baufortschritt oder zur Verwendung der Mittel verlangen. Eine technische Bestätigung und eine Auszahlungsfreigabe der Bank erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Planen Sie die Bearbeitungszeit ein, statt erst am letzten Tag der Zahlungsfrist mit der Klärung zu beginnen.
Wenn der abgerechnete Zustand oder die Qualität streitig ist, lassen Sie die Konsequenzen fachlich und nötigenfalls rechtlich prüfen. Zahlen Sie nicht allein unter Zeitdruck ungeprüft, verweigern Sie aber auch nicht pauschal die gesamte Rechnung ohne Einordnung. Der passende Umfang und das weitere Vorgehen hängen vom konkreten Sachverhalt ab.
Eine technische Rohbaukontrolle durch Ihre Fachperson beurteilt den untersuchten Bauzustand im vereinbarten Umfang. Die Baurechtsbehörde kann zusätzlich eine öffentlich-rechtliche Abnahme bestimmter Bauteile oder Arbeiten vorsehen. In Baden-Württemberg regeln dies insbesondere §§ 66 und 67 LBO. Schauen Sie in Genehmigung, Auflagen und behördliche Mitteilungen: Welche Anzeigen und Termine sind für Ihr Vorhaben verlangt?
Davon zu unterscheiden ist die rechtsgeschäftliche Abnahme gegenüber einem Unternehmer. Sie hat Folgen für das Vertragsverhältnis. Unterschreiben Sie deshalb bei einem „Rohbautermin“ nicht beiläufig eine Erklärung, deren Bedeutung unklar ist. Klären Sie, ob lediglich eine Zustandsfeststellung, eine behördliche Kontrolle oder eine vertragliche Teilabnahme gemeint ist.
Vor dem weiteren Ausbau sollten offene Punkte, Schutz des Bauwerks und die Übergabe an nachfolgende Gewerke abgestimmt sein. Trocknungsbedingungen, Wetterlage und verwendete Materialien werden von den zuständigen Fachleuten beurteilt. Ein pauschales Datum allein sagt nicht, ob eine bestimmte Folgearbeit beginnen kann.
Besprechen Sie außerdem, ob geänderte Termine den Einzug und Ihre Finanzierungskosten beeinflussen. Mit einer aktuellen Kosten- und Terminübersicht können Sie früh reagieren. Das Ziel ist ein nachvollziehbarer Übergang in den nächsten Bauabschnitt, ohne technische oder finanzielle Fragen unter neuen Schichten zu verbergen.
Diese Punkte bringen Sie zum nächsten Baugespräch mit.
Bringen Sie den aktuellen Kostenstand, noch offene Angebote und den erwarteten weiteren Zahlungsplan mit. Wir betrachten mit Ihnen, welche Mittel bis zur Fertigstellung noch benötigt werden.
Gemeinsam ordnen wir Eigenkapital, ausstehende Darlehensabrufe und Reserve. Wenn Termine oder Leistungen abweichen, sehen Sie früh, welche finanziellen Punkte geklärt werden sollten.
Kostenlos & unverbindlich. Persönlich in Reutlingen und digital in ganz Deutschland.


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Nein. Das hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Prüfen Sie Dacheindeckung, Fenster, Türen und weitere Positionen ausdrücklich in der Baubeschreibung.
Das lässt sich nicht aus dem Bauzustand allein ableiten. Leistungsumfang, Bauweise, Ausstattung und Vertragsmodell unterscheiden sich. Entscheidend sind Ihr vollständiger Kosten- und Zahlungsplan.
Nein. Die öffentlich-rechtliche Prüfung und eine rechtsgeschäftliche Abnahme haben unterschiedliche Zwecke und Folgen. Auch eine von Ihnen beauftragte technische Kontrolle ist davon zu unterscheiden.
Eigener Budgetausschnitt, keine Marktpreise: 190.000 + 160.000 + 35.000 + 20.000 = 405.000 Euro. Zusätzliche Ausbaukosten 9.000 Euro reduzieren die freie Reserve auf 11.000 Euro; 190.000 + 169.000 + 35.000 + 11.000 = 405.000 Euro. Nach bezahltem Rohbau verbleiben 215.000 Euro im betrachteten Rahmen, davon 204.000 Euro für bekannte Restleistungen. Grundstück, Erwerbskosten und weitere nicht genannte Positionen sind nicht enthalten. Keine technische Bauanleitung.
Redaktioneller Quellenabgleich: 24.10.2026. Eigene Erklärgrafiken: albfinanz. Header: eigenständig KI-generiert.
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