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Finanzierung / Ratgeber / Gemeinsam und unverheiratet kaufen
FINANZIERUNG UND IHRE LEBENSSITUATION

Unverheiratet ein Haus kaufen.
Gemeinsame Pläne. Klare Vereinbarungen.

Sie wollen zusammen wohnen und zusammen finanzieren. Vielleicht bringt einer mehr Eigenkapital ein, während der andere später einen größeren Teil der Rate übernimmt. Das lässt sich planen – wenn Eigentum, Kredit und private Absprachen vor dem Kauf bewusst aufeinander abgestimmt werden.

Von albfinanz
Ein Paar bespricht mit einem Plan in der Hand sein gemeinsames Wohnvorhaben.
Ein Zuhause für Sie beide.
Mit Klarheit von Anfang an.
KI-generiert
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Drei Ebenen unterscheiden.
Eine gemeinsame Entscheidung treffen.

  • Geld ist nicht automatisch Eigentum: Der eigene Beitrag erzeugt für sich keinen Grundbuchanteil.
  • Die Bank schaut auf den Vertrag: Eine private Halbteilung begrenzt eine gemeinsame Kredithaftung nicht.
  • Auch spätere Situationen regeln: Elternzeit, Auszug, Übernahme und Todesfall mitdenken.
01 · EIGENTUM, FINANZIERUNG UND ALLTAG

Wer zahlt, wer besitzt,
wer haftet?

ZUSAMMENHÄNGE AUF EINEN BLICK

Drei Fragen, die nicht dieselbe Antwort haben müssen

Geld eingebracht

Wer stellt Eigenkapital bereit? Wem gehören geschenkte oder geliehene Mittel aus der Familie?

Eigentum erworben

Welche Anteile sollen im Grundbuch stehen? Wie passt diese Verteilung zu Ihrer gemeinsamen Vereinbarung?

Kredit unterschrieben

Wer wird Darlehensnehmer und wer stellt Sicherheiten? Welche Verpflichtungen ergeben sich aus den Verträgen?

Eigene Übersicht auf Grundlage der Eigentums- und Darlehensregeln. Die drei Ebenen müssen miteinander abgestimmt werden.

Wenn beide den Kredit als Gesamtschuldner aufnehmen, kann die Bank die gesamte geschuldete Leistung von einem der Verpflichteten verlangen. Ihre interne Aufteilung der Rate auf zwei Konten ändert daran nichts. Der Ausgleich zwischen Ihnen ist eine gesonderte Frage.

Auch eine Ehe macht nicht automatisch jede Immobilie zum gemeinsamen Eigentum. In der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen rechtlich getrennt. Für unverheiratete und verheiratete Paare lohnt sich deshalb derselbe erste Schritt: die tatsächlichen Eigentums- und Kreditrollen eindeutig festhalten.

02 · UNTERSCHIEDE OFFEN BESPRECHEN

75 zu 25 beim Eigenkapital.
Nicht automatisch beim Eigentum.

Im eigenen Beispiel werden insgesamt 450.000 Euro einschließlich angenommener Nebenkosten benötigt. Person A bringt 90.000 Euro ein, Person B 30.000 Euro. Zusammen sind das 120.000 Euro Eigenkapital; der Bankkredit beträgt 330.000 Euro.

Vom eingebrachten Eigenkapital stammen 75 Prozent von A und 25 Prozent von B. Das beantwortet noch nicht, welche Eigentumsanteile gewählt werden sollen. Wenn beide nach Beratung beispielsweise hälftiges Eigentum vereinbaren, müssen sie den unterschiedlichen Geldeinsatz bewusst mit dieser Entscheidung zusammenführen.

Frage Im eigenen Beispiel
Eigenkapital A / B 90.000 € / 30.000 €
Gemeinsam benötigter Bankkredit 330.000 €
Beispielhaft gewähltes Eigentum 50 % / 50 %
Private Ausgleichsregelung Gesondert zu vereinbaren und rechtlich zu prüfen

Aus diesen Zahlen allein lässt sich weder ein bestimmter Ausgleichsanspruch noch ein Schenkungsbetrag ableiten. Genau solche Fragen gehören vor dem Notartermin auf den Tisch. Schreiben Sie auf, wie spätere Sondertilgungen, größere Modernisierungen und ein möglicher Verkauf behandelt werden sollen.

Bei unverheirateten Partnern können unentgeltliche Vermögensverschiebungen außerdem steuerlich relevant sein. Ob eine Schenkung vorliegt und welche Freibeträge nutzbar sind, sollte an der konkreten Gestaltung geprüft werden.

03 · HEUTE GEMEINSAM PLANEN, SPÄTER HANDLUNGSFÄHIG BLEIBEN

Ein Gespräch jetzt.
Weniger offene Fragen später.

ZUSAMMENHÄNGE AUF EINEN BLICK

Vier Situationen für Ihre gemeinsame Vorbereitung

01Alltag

Wer zahlt Rate, Eigentümerkosten und Rücklagen? Wie werden größere Investitionen dokumentiert?

02Geplante Veränderung

Wie tragen Sie die Finanzierung etwa während Elternzeit oder reduzierter Arbeitszeit?

03Auszug oder Trennung

Welche Wege sollen geprüft werden: Übernahme, Verkauf oder eine klar befristete Übergangslösung?

04Todesfall

Wie soll der verbleibende Partner abgesichert sein, und welche rechtliche Gestaltung wird dafür benötigt?

Eigene Gesprächsstruktur. Sie ersetzt keine individuell gestaltete notarielle oder rechtliche Vereinbarung.

Unverheiratete Partner erben nicht allein aufgrund ihrer Partnerschaft. Eine gemeinsame Finanzierung sorgt daher nicht automatisch dafür, dass der andere im Todesfall auch den Eigentumsanteil erhält. Ein gemeinschaftliches Testament ist für sie ebenfalls kein allgemeiner Standardweg; die passende erbrechtliche Gestaltung muss separat geklärt werden.

Für den normalen Alltag sollten Sie außerdem mit einem gemeinsamen Haushaltsplan arbeiten. Wenn Einkommensänderungen schon absehbar sind, rechnen Sie diese Phase vor dem Kauf durch. Die Finanzierung braucht nicht nur zwei heutige Gehaltsabrechnungen, sondern ein tragfähiges gemeinsames Konzept.

04 · WIRTSCHAFTLICHE UND RECHTLICHE FRAGEN KOORDINIEREN

Erst gemeinsam festlegen.
Dann passend umsetzen.

Erstellen Sie zunächst eine Übersicht zu Herkunft und Verfügbarkeit des Eigenkapitals, gewünschter Eigentumsverteilung und laufenden Zahlungen. Prüfen Sie dann mit der Finanzierungsberatung, welche Kredit- und Sicherheitenstruktur dazu passt.

Mit diesen wirtschaftlichen Eckdaten kann das Notariat die rechtliche Gestaltung besprechen. Die Bank benötigt wiederum die tatsächlichen Vertragsrollen und belastbare Angaben zu Eigenmitteln und Verpflichtungen. Widersprüchliche Annahmen sollten vor dem Abschluss geklärt werden.

Bewahren Sie Vereinbarungen und Nachweise auch nach dem Kauf geordnet auf. Das macht spätere Entscheidungen über Umbau, Sondertilgung oder einen Wechsel der Lebenssituation nachvollziehbar.

05 · IHR NÄCHSTER SCHRITT

Ihr gemeinsamer Kaufplan.
Für beide nachvollziehbar.

Mit diesen Antworten lässt sich die Finanzierung gezielt vorbereiten.

ALBFINANZ · PERSÖNLICH AN IHRER SEITE

Wir bereiten Ihre gemeinsame Finanzierung
mit klaren Rollen vor.

Wir ordnen Eigenkapital, Haushaltsbudget und Finanzierungsbedarf beider Personen. Daraus entwickeln wir passende Kreditvarianten und zeigen, welche wirtschaftlichen Fragen Sie vor dem Notartermin entscheiden sollten.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre gemeinsame Entscheidung. Rechtliche Eigentums-, Ausgleichs- und Vorsorgeregelungen stimmen Sie anschließend mit dem Notariat beziehungsweise der zuständigen Fachberatung ab.

Kostenlos & unverbindlich. Persönlich in Reutlingen und digital in ganz Deutschland.

Slobodan Starcevic von albfinanz
Slobodan Starcevic
Alessio Lo Presti von albfinanz
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GUT ZU WISSEN

Ihre Fragen.
Klare Antworten.

Gehört mir automatisch mehr, wenn ich mehr Eigenkapital einbringe?

Nein. Geldeinsatz und Eigentumsanteil sind getrennt zu gestalten. Die gewünschte Lösung sollte vor dem Kauf bewusst vereinbart werden.

Hafte ich nur für meine Hälfte der Monatsrate?

Bei gesamtschuldnerischer Kreditaufnahme begrenzt eine private Halbteilung die Verpflichtung gegenüber der Bank nicht.

Ist mein unverheirateter Partner automatisch mein Erbe?

Nein. Die Partnerschaft allein begründet keine gesetzliche Erbenstellung. Eine gewünschte Absicherung muss gesondert gestaltet werden.

TRANSPARENT & NACHVOLLZIEHBARQuellen & PlanungsgrundlagenGesetzliche Grundlagen, Verbraucherinformationen und unsere eigenen Planungsbeispiele.

Eigenes Beispiel: Gesamtbedarf 450.000 €, Eigenmittel 90.000 €+30.000 €=120.000 €, Kredit 330.000 €. Herkunftsquote 75/25 und beispielhafte Eigentumsquote 50/50 bewusst getrennt; keine rechtliche Ausgleichs- oder Schenkungsberechnung.

Redaktioneller Quellenabgleich: 22.10.2026. Eigene Erklärgrafiken: albfinanz. Header: eigenständig KI-generiert.

Slobodan Starcevic 209 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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