Geld eingebracht
Wer stellt Eigenkapital bereit? Wem gehören geschenkte oder geliehene Mittel aus der Familie?
Sie wollen zusammen wohnen und zusammen finanzieren. Vielleicht bringt einer mehr Eigenkapital ein, während der andere später einen größeren Teil der Rate übernimmt. Das lässt sich planen – wenn Eigentum, Kredit und private Absprachen vor dem Kauf bewusst aufeinander abgestimmt werden.

Wer stellt Eigenkapital bereit? Wem gehören geschenkte oder geliehene Mittel aus der Familie?
Welche Anteile sollen im Grundbuch stehen? Wie passt diese Verteilung zu Ihrer gemeinsamen Vereinbarung?
Wer wird Darlehensnehmer und wer stellt Sicherheiten? Welche Verpflichtungen ergeben sich aus den Verträgen?
Wenn beide den Kredit als Gesamtschuldner aufnehmen, kann die Bank die gesamte geschuldete Leistung von einem der Verpflichteten verlangen. Ihre interne Aufteilung der Rate auf zwei Konten ändert daran nichts. Der Ausgleich zwischen Ihnen ist eine gesonderte Frage.
Auch eine Ehe macht nicht automatisch jede Immobilie zum gemeinsamen Eigentum. In der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen rechtlich getrennt. Für unverheiratete und verheiratete Paare lohnt sich deshalb derselbe erste Schritt: die tatsächlichen Eigentums- und Kreditrollen eindeutig festhalten.
Im eigenen Beispiel werden insgesamt 450.000 Euro einschließlich angenommener Nebenkosten benötigt. Person A bringt 90.000 Euro ein, Person B 30.000 Euro. Zusammen sind das 120.000 Euro Eigenkapital; der Bankkredit beträgt 330.000 Euro.
Vom eingebrachten Eigenkapital stammen 75 Prozent von A und 25 Prozent von B. Das beantwortet noch nicht, welche Eigentumsanteile gewählt werden sollen. Wenn beide nach Beratung beispielsweise hälftiges Eigentum vereinbaren, müssen sie den unterschiedlichen Geldeinsatz bewusst mit dieser Entscheidung zusammenführen.
| Frage | Im eigenen Beispiel |
|---|---|
| Eigenkapital A / B | 90.000 € / 30.000 € |
| Gemeinsam benötigter Bankkredit | 330.000 € |
| Beispielhaft gewähltes Eigentum | 50 % / 50 % |
| Private Ausgleichsregelung | Gesondert zu vereinbaren und rechtlich zu prüfen |
Aus diesen Zahlen allein lässt sich weder ein bestimmter Ausgleichsanspruch noch ein Schenkungsbetrag ableiten. Genau solche Fragen gehören vor dem Notartermin auf den Tisch. Schreiben Sie auf, wie spätere Sondertilgungen, größere Modernisierungen und ein möglicher Verkauf behandelt werden sollen.
Bei unverheirateten Partnern können unentgeltliche Vermögensverschiebungen außerdem steuerlich relevant sein. Ob eine Schenkung vorliegt und welche Freibeträge nutzbar sind, sollte an der konkreten Gestaltung geprüft werden.
Wer zahlt Rate, Eigentümerkosten und Rücklagen? Wie werden größere Investitionen dokumentiert?
Wie tragen Sie die Finanzierung etwa während Elternzeit oder reduzierter Arbeitszeit?
Welche Wege sollen geprüft werden: Übernahme, Verkauf oder eine klar befristete Übergangslösung?
Wie soll der verbleibende Partner abgesichert sein, und welche rechtliche Gestaltung wird dafür benötigt?
Unverheiratete Partner erben nicht allein aufgrund ihrer Partnerschaft. Eine gemeinsame Finanzierung sorgt daher nicht automatisch dafür, dass der andere im Todesfall auch den Eigentumsanteil erhält. Ein gemeinschaftliches Testament ist für sie ebenfalls kein allgemeiner Standardweg; die passende erbrechtliche Gestaltung muss separat geklärt werden.
Für den normalen Alltag sollten Sie außerdem mit einem gemeinsamen Haushaltsplan arbeiten. Wenn Einkommensänderungen schon absehbar sind, rechnen Sie diese Phase vor dem Kauf durch. Die Finanzierung braucht nicht nur zwei heutige Gehaltsabrechnungen, sondern ein tragfähiges gemeinsames Konzept.
Erstellen Sie zunächst eine Übersicht zu Herkunft und Verfügbarkeit des Eigenkapitals, gewünschter Eigentumsverteilung und laufenden Zahlungen. Prüfen Sie dann mit der Finanzierungsberatung, welche Kredit- und Sicherheitenstruktur dazu passt.
Mit diesen wirtschaftlichen Eckdaten kann das Notariat die rechtliche Gestaltung besprechen. Die Bank benötigt wiederum die tatsächlichen Vertragsrollen und belastbare Angaben zu Eigenmitteln und Verpflichtungen. Widersprüchliche Annahmen sollten vor dem Abschluss geklärt werden.
Bewahren Sie Vereinbarungen und Nachweise auch nach dem Kauf geordnet auf. Das macht spätere Entscheidungen über Umbau, Sondertilgung oder einen Wechsel der Lebenssituation nachvollziehbar.
Mit diesen Antworten lässt sich die Finanzierung gezielt vorbereiten.
Wir ordnen Eigenkapital, Haushaltsbudget und Finanzierungsbedarf beider Personen. Daraus entwickeln wir passende Kreditvarianten und zeigen, welche wirtschaftlichen Fragen Sie vor dem Notartermin entscheiden sollten.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre gemeinsame Entscheidung. Rechtliche Eigentums-, Ausgleichs- und Vorsorgeregelungen stimmen Sie anschließend mit dem Notariat beziehungsweise der zuständigen Fachberatung ab.
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Nein. Geldeinsatz und Eigentumsanteil sind getrennt zu gestalten. Die gewünschte Lösung sollte vor dem Kauf bewusst vereinbart werden.
Bei gesamtschuldnerischer Kreditaufnahme begrenzt eine private Halbteilung die Verpflichtung gegenüber der Bank nicht.
Nein. Die Partnerschaft allein begründet keine gesetzliche Erbenstellung. Eine gewünschte Absicherung muss gesondert gestaltet werden.
Eigenes Beispiel: Gesamtbedarf 450.000 €, Eigenmittel 90.000 €+30.000 €=120.000 €, Kredit 330.000 €. Herkunftsquote 75/25 und beispielhafte Eigentumsquote 50/50 bewusst getrennt; keine rechtliche Ausgleichs- oder Schenkungsberechnung.
Redaktioneller Quellenabgleich: 22.10.2026. Eigene Erklärgrafiken: albfinanz. Header: eigenständig KI-generiert.
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