Wohnungsbauprämie.
Kleiner Zuschuss. Klare Voraussetzungen.
Ein Zuschuss zum Bausparen kann sinnvoll sein. Er sollte aber zu einem passenden Vertrag gehören. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Anspruch prüfen, welche Einzahlung berücksichtigt wird und warum die spätere Verwendung des Geldes genauso wichtig ist wie der Antrag.

Förderung passend einordnen.
Anspruch, Antrag, Auszahlung.
Drei getrennte Prüfungen.
- Die Prämie beträgt derzeit 10 % der begünstigten jährlichen Aufwendungen innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge.
- Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs.
- Beantragt wird bei der Bausparkasse beziehungsweise beim Anlageinstitut.
- Eine vorgemerkte Prämie ist noch kein frei verfügbares Geld; die Verwendung bleibt entscheidend.
Die Voraussetzungen
für das jeweilige Sparjahr prüfen.
Grundsätzlich können unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen ab 16 Jahren Wohnungsbauprämie erhalten; Vollwaisen sind von der Altersgrenze ausgenommen. Hinzu kommen begünstigte Aufwendungen und die Einkommensgrenze. Nicht allein der Besitz eines Bausparvertrags begründet den Anspruch.
Aktuell darf das zu versteuernde Einkommen 35.000 Euro nicht überschreiten. Bei zusammenveranlagten Ehegatten beziehungsweise entsprechenden Lebenspartnern gilt eine gemeinsame Grenze von 70.000 Euro. Das Bruttojahresgehalt ist dafür nicht die richtige Vergleichszahl. Orientieren Sie sich am Steuerbescheid für das Sparjahr und klären Sie offene Fälle mit dem Anlageinstitut oder Ihrer steuerlichen Beratung.
Für Beiträge an dieselbe Bausparkasse gilt grundsätzlich eine jährliche Mindesteinzahlung von 50 Euro. Bei mehreren Verträgen werden die Förderhöchstbeträge nicht für jeden Vertrag neu gewährt. Stimmen Sie daher ab, für welche Einzahlungen die Prämie beantragt wird.
10 Prozent auf begünstigte Beiträge.
Nicht auf das gesamte Guthaben.
Die gesetzlichen jährlichen Obergrenzen
| Prüfpunkt | Einzelperson | Gemeinsam veranlagt |
|---|---|---|
| Einkommensgrenze | 35.000 € | 70.000 € |
| Höchstens begünstigte Beiträge | 700 € | 1.400 € |
| Prämiensatz | 10 % | 10 % |
| Höchstens mögliche Prämie | 70 € | 140 € |
Die zehn Prozent beziehen sich auf die begünstigten Aufwendungen eines Sparjahrs. Daraus folgt keine Verzinsung des gesamten Vertragsvermögens mit zehn Prozent pro Jahr. Ein Vertrag kann trotz Prämie Kosten verursachen, und eine größere Bausparsumme erhöht nicht automatisch den jährlichen Zuschuss.
Für die Entscheidung zählen deshalb auch Abschlussgebühr, weitere Entgelte, Guthabenzins, tatsächliche Verwendung und verfügbare Alternativen. Ein kleiner passender Vertrag kann sinnvoller sein als ein zu groß gewählter Vertrag mit höheren Kosten.
Eine überschaubare Rechnung.
Eine bewusste Entscheidung.
Eine allein berechtigte Person hat im Kalenderjahr zwölfmal 50 Euro eingezahlt. Alle 600 Euro gelten im Beispiel als prämienbegünstigt, die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt und für diese Zahlungen besteht kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage. Weitere 100 Euro könnten vor Jahresende ergänzt werden.
Einzahlung auffüllen – aber nur, wenn es passt
| Prüfpunkt | Ohne zusätzliche Einzahlung | Mit 100 € zusätzlich |
|---|---|---|
| Begünstigte Jahresbeiträge | 600 € | 700 € |
| Mögliche Wohnungsbauprämie | 60 € | 70 € |
| Zusätzlich selbst aufgebracht | 0 € | 100 € |
| Zusätzliche Prämie | 0 € | 10 € |
Die zusätzliche Förderung beträgt zehn Euro. Sie müssen dafür hundert Euro mehr in den Vertrag geben. Das kann passen, wenn das Geld übrig ist und der Vertrag Ihrem Wohnziel dient. Es ist kein guter Tausch, wenn Sie deshalb eine notwendige Reserve auflösen oder anderweitig teure Schulden aufnehmen müssten.
Fragen Sie die Kasse nach dem bisher begünstigten Jahresbetrag und nach dem notwendigen Zahlungseingang. Nicht jede im Kontoauszug sichtbare Buchung darf ungeprüft ein zweites Mal als eigener förderfähiger Beitrag behandelt werden. Die Kasse sollte die Zuordnung bestätigen, bevor Sie allein wegen der Prämie aufstocken.
Bei der Kasse beantragen.
Für jedes Sparjahr kontrollieren.
Den Antrag stellen Sie beim Unternehmen, an das die begünstigten Beiträge geflossen sind – beim Bausparen also bei Ihrer Bausparkasse. Nutzen Sie den dafür vorgesehenen Antrag, den Sie häufig zusammen mit dem Jahreskontoauszug oder im Kundenportal erhalten. Die Wohnungsbauprämie wird nicht mit einem bloßen Häkchen für die Arbeitnehmer-Sparzulage in der Steuererklärung beantragt.
Die Frist endet mit Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach dem Sparjahr. Für Beiträge aus 2026 wäre der Antrag nach geltender Regelung bis zum 31. Dezember 2028 möglich. Warten Sie dennoch nicht unnötig: Mit dem Jahreskontoauszug lassen sich Beiträge, Einkommen und Vertragsdaten leichter zuordnen.
Prüfen Sie nach der Bearbeitung die vorgemerkten Beträge. Änderungen, die den Anspruch vermindern oder entfallen lassen, müssen Sie dem Institut mitteilen. Bewahren Sie Antrag, Kontoauszug und Einkommensnachweis zusammen auf.
Sieben Jahre warten
reicht nicht für jeden Vertrag.
Bei neueren Bausparverträgen ist die Prämienbegünstigung grundsätzlich an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Dazu können beispielsweise Erwerb oder geeignete bauliche Maßnahmen gehören; auch bestimmte Modernisierungen einer gemieteten Wohnung sind gesetzlich erfasst. Lassen Sie das konkrete Vorhaben und die erforderlichen Nachweise vor einer Auszahlung bestätigen. Eine Reise oder ein Auto wird dadurch nicht zu einer Wohnverwendung.
Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn Sie den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen haben: Frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss kann einmalig ohne wohnwirtschaftliche Verwendung über einen solchen Vertrag verfügt werden. Die Prämienbegünstigung ist dabei auf die letzten sieben Sparjahre vor der Verfügung begrenzt. „Vor 25 abgeschlossen“ und „bereits sieben Jahre gelaufen“ sind also zwei verschiedene Bedingungen.
Weitere gesetzliche Ausnahmen betreffen bestimmte persönliche Ereignisse. Bei sehr alten Verträgen vor 2009 können abweichende Übergangsregeln gelten. Lassen Sie deshalb Abschlussdatum, bisherige Förderung und geplante Verfügung zusammen prüfen. Eine pauschale Aussage, nach sieben Jahren bleibe jede Förderung erhalten, ist zu ungenau.
Eine vorgemerkte Prämie wird regelmäßig erst im Zusammenhang mit einer zulässigen Verwendung beziehungsweise einem anerkannten Ausnahmefall ausgezahlt. Förderrecht und vertragliche Auszahlungsbedingungen sind getrennt zu prüfen: Eine Förderausnahme macht das Geld nicht automatisch am nächsten Tag verfügbar.
Zwei Förderwege.
Keine doppelte Förderung derselben Zahlung.
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage haben unterschiedliche Voraussetzungen und Antragswege. Besteht für eine VL-Zahlung Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage, kann dieselbe Zahlung nicht zusätzlich Wohnungsbauprämie auslösen. Zusätzliche eigene, entsprechend begünstigte Beiträge können dagegen einen gesonderten Prämienanspruch ermöglichen.
Beispiel für die Zuordnung: Über den Arbeitgeber fließen VL in einen begünstigten Vertrag; daneben zahlen Sie einen eigenen Betrag direkt ein. Lassen Sie die Kasse beide Zahlungsarten getrennt ausweisen und prüfen Sie die jeweilige Förderung. Nicht den gesamten Jahresbetrag pauschal in beiden Anträgen angeben.
Auch bei einem zertifizierten Wohn-Riester-Vertrag gelten eigene Zuordnungsregeln. Wenn ein Vertrag mehrere Förderarten berührt, benötigen Sie eine klare schriftliche Übersicht des Anbieters. Für Ihren nächsten Schritt reichen drei Angaben: Welche Zahlung gehört zu welcher Förderung, wo wird sie beantragt und welche spätere Verwendung ist erlaubt?
Ihr Check für Antrag und spätere Verwendung
Markieren Sie, welche Punkte Sie bereits geklärt haben.
Förderung soll Ihre Planung ergänzen.
Wir prüfen den Zusammenhang.
Bringen Sie Ihren Vertrag, den aktuellen Kontoauszug und die Angaben zu bisherigen Einzahlungen mit. albfinanz hilft Ihnen, Vertragsgröße, Sparrate und Wohnziel sinnvoll miteinander zu verbinden.
Wir ordnen die notwendigen Rückfragen an die Kasse ein und prüfen, ob der Vertrag einen brauchbaren Beitrag zu Ihrer Finanzierung leistet. Persönliche steuerliche Besonderheiten klären Sie bei Bedarf mit Ihrer steuerlichen Beratung.
Kostenlos & unverbindlich. Persönlich in Reutlingen und digital in ganz Deutschland.


Gute Beratung.
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Ihre Fragen.
Klare Antworten.
Erhalte ich zehn Prozent auf mein gesamtes Bausparguthaben?
Nein. Die Prämie bezieht sich auf begünstigte Beiträge des jeweiligen Sparjahrs innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge.
Wo beantrage ich die Wohnungsbauprämie?
Beim Anlageinstitut, beim Bausparen also bei der Bausparkasse. Nutzen Sie den dort vorgesehenen Antrag für das jeweilige Sparjahr.
Ist die Prämie nach sieben Jahren immer frei verfügbar?
Nein. Entscheidend sind Vertragsdatum, Alter beim Abschluss, konkrete Verwendung und gesetzliche Ausnahmen. Bei neueren Verträgen entfällt die Wohnbindung nicht pauschal nach sieben Jahren.
Kann ich dieselbe Einzahlung zweimal fördern lassen?
Für VL mit Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es keine zusätzliche Wohnungsbauprämie auf dieselben Aufwendungen. Unterschiedliche Einzahlungen müssen richtig zugeordnet werden.
Erhöhen mehrere Verträge meinen jährlichen Förderhöchstbetrag?
Nein. Die gesetzlichen Höchstbeträge gelten für die berechtigte Person beziehungsweise die gemeinsame Höchstbetragsgemeinschaft und nicht erneut je Vertrag.
Den nächsten Schritt
gut vorbereitet gehen.
TRANSPARENT & NACHVOLLZIEHBARQuellen & PlanungsgrundlagenFördervoraussetzungen, jährliche Höchstbeträge, Antragsfrist und Verwendung.+
- Wohnungsbau-Prämiengesetz: Voraussetzungen, Grenzen und Verwendung
- Bundesportal: Antrag und Auszahlung der Wohnungsbauprämie
- 5. Vermögensbildungsgesetz § 13: Einkommensgrenzen und Sparzulage
- Wohnungsbau-Prämiengesetz § 4: Antragsfrist
- Wohnungsbau-Prämiengesetz § 5: Verwendung
Eigener Jahresvergleich bei vollständig unterstellter Berechtigung: zwölf Einzahlungen à 50 Euro = 600 Euro begünstigte Beiträge; mögliche Prämie bei 10 % = 60 Euro. Weitere 100 Euro begünstigte Einzahlung ergeben insgesamt 700 Euro und 70 Euro Prämie. Zusatznutzen 10 Euro Förderung bei 100 Euro zusätzlicher eigener Einzahlung. Ohne Vertragskosten oder Guthabenzinsen. Gesetzliche Werte zum Quellenabgleich 24.10.2026; keine Prognose künftiger Förderung und keine individuelle Förderzusage.
Redaktioneller Quellenabgleich: 24.10.2026. Eigene Erklärgrafiken: albfinanz. Header: eigenständig KI-generiert.
