Grundsteuerwert
Das Finanzamt stellt die Bewertungsgrundlage nach dem geltenden Modell fest. Dieser Wert ist weder Ihre jährliche Steuer noch automatisch der aktuelle Verkaufspreis.
Die Grundsteuer gehört jedes Jahr zu den Kosten Ihrer Immobilie. Ein hoher Hebesatz allein sagt aber noch nicht, wie teuer es für Sie wird. Hier sehen Sie, welche Werte zusammenkommen, welche Unterlagen Sie vor einem Kauf benötigen und an wen Sie sich bei Unstimmigkeiten wenden.

Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich beim Erwerb und gehört zu den Kaufnebenkosten. Die Grundsteuer knüpft dagegen an den Grundbesitz an und fällt wiederkehrend an. Sie verschwindet nicht, wenn Ihr Immobiliendarlehen zurückgezahlt ist.
Bei einem gewöhnlichen Wohnhaus oder einer Eigentumswohnung geht es typischerweise um die Grundsteuer B. Ihr Jahresbetrag wird von der zuständigen Gemeinde festgesetzt. Wie die Grundlage ermittelt wird, unterscheidet sich zwischen den Bundesländern: Neben dem Bundesmodell gibt es abweichende Landesmodelle.
Vergleichen Sie deshalb nicht einfach zwei Hebesätze aus unterschiedlichen Orten oder Jahren. Seit der Reform können sich gleichzeitig die Bewertungsgrundlagen geändert haben. Ein geringerer Hebesatz kann mit einem höheren Messbetrag dennoch zu einer höheren Steuer führen.
Das Finanzamt stellt die Bewertungsgrundlage nach dem geltenden Modell fest. Dieser Wert ist weder Ihre jährliche Steuer noch automatisch der aktuelle Verkaufspreis.
Der Grundsteuerwert wird mit der maßgeblichen Messzahl und gegebenenfalls vorgesehenen Ermäßigungen verknüpft. Auch der Messbetrag ist noch nicht die endgültige Steuer.
Die Gemeinde wendet ihren Hebesatz auf den Messbetrag an. Dieser Bescheid enthält den zu zahlenden Betrag und die Fälligkeiten.
Legen Sie die Bescheide nebeneinander. Stimmen Grundstück, Flächen, Nutzung und die übernommenen Beträge überein? Bei einer Eigentumswohnung sollten Sie die für Ihre Einheit maßgeblichen Angaben prüfen – nicht versehentlich den Wert des gesamten Gemeinschaftsgrundstücks als persönliche Bemessungsgrundlage übernehmen.
Den Hebesatz beschließt die Kommune. Die aktuelle Satzung beziehungsweise der Steuerbescheid ist zuverlässiger als eine ältere Tabelle im Internet. Für die Finanzierungsplanung hilft deshalb der aktuelle Bescheid des konkreten Kaufobjekts mehr als ein bundesweiter Durchschnitt.
Baden-Württemberg verwendet bei der Grundsteuer B ein modifiziertes Bodenwertmodell. Im Ausgangspunkt werden Grundstücksfläche und der maßgebliche Bodenrichtwert multipliziert. Der Gebäudewert geht nicht wie im Bundesmodell in diese Bewertung ein. Eine überwiegende Wohnnutzung kann aber über die ermäßigte Messzahl berücksichtigt werden.
Unser Beispiel nimmt 500 Quadratmeter Grundstück und einen maßgeblichen Bodenrichtwert von 400 Euro je Quadratmeter an. Für die überwiegende Wohnnutzung rechnen wir mit der ermäßigten Messzahl von 0,91 Promille. Der kommunale Hebesatz ist frei gewählt und beträgt im Modell 400 Prozent.
Würde derselbe Messbetrag mit einem Hebesatz von 500 Prozent multipliziert, ergäben sich 910 Euro im Jahr. Das wären 182 Euro mehr jährlich beziehungsweise rund 15,17 Euro mehr im Monatsbudget. Ein Anstieg von 400 auf 500 Prozent ist in diesem Vergleich eine Erhöhung des Steuerbetrags um 25 Prozent.
In einem anderen Bundesland darf diese Rechnung nicht ungeprüft übernommen werden. Dort können etwa Gebäudedaten, Flächen oder andere Faktoren in das jeweilige Modell eingehen. Nutzen Sie die amtlichen Informationen des Landes, in dem die Immobilie liegt.
Fragen zur Bodenrichtwertzone und zur Ermittlung des Richtwerts richten Sie an den zuständigen Gutachterausschuss.
Für fehlerhafte Bewertungsangaben und die Bescheide des Finanzamts ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig.
Bei Fragen zum kommunalen Hebesatz, zur Übernahme des Messbetrags oder zu Fälligkeiten wenden Sie sich an die Gemeinde.
Warten Sie bei einem möglichen Fehler nicht bis zum nächsten Jahresbescheid. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und die Frist des betroffenen Bescheids. Eine Frage an die falsche Stelle oder ein bloßer Telefonanruf wahrt eine Rechtsbehelfsfrist nicht verlässlich.
Für Baden-Württemberg kann unter bestimmten Voraussetzungen ein qualifiziert nachgewiesener niedrigerer Bodenwert berücksichtigt werden. Das ist keine beliebige Schätzung nach Gefühl. Anforderungen an Gutachten, relevante Abweichung und zeitliche Wirkung sollten Sie vor einer Beauftragung anhand der aktuellen amtlichen Hinweise prüfen.
Einwendungen bedeuten außerdem nicht automatisch, dass Sie Zahlungen einstellen dürfen. Klären Sie den richtigen Verfahrensweg und eine gegebenenfalls nötige Aussetzung mit der zuständigen Stelle oder Ihrer Steuerberatung.
Fordern Sie vom Verkäufer den aktuellen Grundsteuerbescheid an. Fragen Sie nach noch offenen Änderungen, neu festgesetzten Werten oder geplanter anderer Nutzung. Ein älterer Betrag kann für Ihre künftige Belastung unzutreffend sein.
Teilen Sie den verlässlichen Jahresbetrag für Ihr Budget durch zwölf. Tatsächliche Fälligkeiten können davon abweichen und stehen im Bescheid. Ein monatlich geführter Rücklagetopf verhindert, dass eine vierteljährliche oder größere Zahlung die übrige Haushaltsplanung überrascht.
Beim Kauf sind die steuerliche Zurechnung und die im Vertrag vereinbarte Verteilung der Kosten zu unterscheiden. Lassen Sie erklären, ab welchem Zeitpunkt Sie dem Verkäufer Kosten erstatten und wann die zuständigen Stellen die Zuordnung ändern. Eine private Kostenvereinbarung ersetzt den Steuerbescheid nicht.
Prüfen Sie bei späteren Veränderungen, ob eine Änderungsanzeige erforderlich ist. In Baden-Württemberg ist nicht jede bauliche Änderung meldepflichtig; Änderungen an steuerlich relevanten Merkmalen können es aber sein. Maßgeblich sind die konkreten amtlichen Hinweise zur Änderungsanzeige. Für Ihre Finanzierung führen wir den Betrag mit den übrigen laufenden Eigentümerkosten zusammen.
Haken Sie ab, welche Punkte Sie für Ihr Vorhaben bereits geklärt haben.
Wir nehmen neben der Kreditrate auch Grundsteuer, Betriebskosten und Rücklagen in Ihre Haushaltsrechnung auf. So sehen Sie, welche Monatsbelastung für Ihr neues Zuhause dauerhaft passt.
Bringen Sie den aktuellen Grundsteuerbescheid und die verfügbaren Kostenunterlagen mit. Steuerliche Bescheidfragen klären Sie mit der zuständigen Behörde oder Steuerberatung; wir berücksichtigen die daraus folgende Belastung in Ihrer Finanzierung.
Kostenlos & unverbindlich. Persönlich in Reutlingen und digital in ganz Deutschland.


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Nein. Sie knüpft an den Grundbesitz an und ist von der Darlehensschuld unabhängig.
Nein. Der Hebesatz wird auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. 400 Prozent entsprechen dabei dem Faktor 4.
Nicht zwingend. Auch Bewertungsgrundlage und Messbetrag zählen. Vergleichen Sie den tatsächlichen Jahresbetrag des jeweiligen Objekts.
Nein. Es zeigt das baden-württembergische Bodenwertmodell. Andere Länder verwenden andere Modelle oder Parameter.
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Für die einzelnen Bescheide gelten eigene Zuständigkeiten und Rechtsbehelfsfristen. Prüfen Sie den betroffenen Bescheid rechtzeitig.
Eigenes BW-Modell: 500 m² ×400 €/m² =200.000 €; Messzahl für überwiegendes Wohnen0,91‰ ergibt182 €. Frei gewählter Hebesatz400% ergibt728 €/Jahr und60,67 €/Monat. Bei500%:910 €/Jahr,75,83 €/Monat; Differenz182 €/Jahr,15,17 €/Monat und25%. Gerundete Monatsbeträge. Keine tatsächlichen Reutlinger Grundstücks- oder Steuerwerte.
Redaktioneller Quellenabgleich: 25.10.2026. Eigene Erklärgrafiken: albfinanz. Header: eigenständig KI-generiert.
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