Makler
Nachweis oder Vermittlung und die zusätzlich vereinbarten Leistungen: beispielsweise Besichtigung, Unterlagenorganisation und Abstimmung mit der Verkäuferseite.
Ein Makler kann passende Objekte erschließen, Besichtigungen organisieren und den Kaufprozess begleiten. Wie hilfreich das für Sie ist, hängt vom konkreten Auftrag ab. Klären Sie deshalb früh, welche Leistungen Sie bekommen, wer den Makler beauftragt hat und welche Kosten beim Kauf entstehen.

Bei einem inserierten Haus hat häufig die Verkäuferseite einen Makler mit dem Verkauf beauftragt. Sie erhalten als Interessent Informationen und einen Besichtigungstermin. Daraus folgt nicht automatisch, dass dieser Makler ausschließlich Ihre Interessen vertritt oder den gesamten regionalen Markt für Sie durchsucht.
Anders beginnt ein eigener Suchauftrag: Sie vereinbaren, nach welchen Immobilien gesucht wird und was die Unterstützung umfasst. Ob nur passende Angebote nachgewiesen werden oder darüber hinaus beispielsweise Unterlagen eingeholt und Verhandlungen begleitet werden, gehört konkret in die Vereinbarung.
Bei Kaufverträgen über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss der Maklervertrag in Textform geschlossen werden. Eine entsprechend klare E-Mail kann dafür ausreichen; eine handschriftliche Unterschrift ist nicht grundsätzlich erforderlich. Lesen Sie deshalb auch digitale Erklärungen vor dem Bestätigen. Fragen Sie bei unklarer Rolle ausdrücklich, von welcher Seite ein Auftrag vorliegt und von wem Vergütung verlangt wird.
Nachweis oder Vermittlung und die zusätzlich vereinbarten Leistungen: beispielsweise Besichtigung, Unterlagenorganisation und Abstimmung mit der Verkäuferseite.
Gezielte Beurteilung von Bausubstanz, Schäden oder einem benötigten Marktwert. Umfang und Auftrag werden gesondert vereinbart.
Die Finanzierung klärt Kapitalbedarf und Bankbedingungen. Das Notariat gestaltet und begleitet die rechtliche Kaufabwicklung.
Geben Sie den Kaufpreisrahmen an, der nach Nebenkosten, geplanten Arbeiten und Reserve tatsächlich übrig bleibt. Die Aussage „Unser Budget beträgt 500.000 Euro“ ist missverständlich, wenn darin bereits Steuern, Courtage und Sanierung enthalten sein müssen.
Beschreiben Sie wenige überprüfbare Muss-Kriterien: nutzbare Zimmer, Lage und Alltagswege, Barrierearmut, gewünschter Einzug und unverzichtbare Nutzungsmöglichkeiten. Ergänzen Sie Wünsche, bei denen Sie flexibel sind. Ein Makler kann Ihre Auswahl besser unterstützen, wenn beispielsweise „Arbeitszimmer erforderlich“ wichtiger ist als „neues Bad“.
Vereinbaren Sie auch den praktischen Ablauf: Wie erhalten Sie Vorschläge, welche Unterlagen bekommen Sie vor einer Besichtigung, wann gibt es Rückmeldung und wie lange läuft der Auftrag? Besprechen Sie eine mögliche Bindung an einen Anbieter und deren Folgen, bevor Sie parallel weitere Suchaufträge erteilen.
Halten Sie Rückmeldungen zu ungeeigneten Vorschlägen knapp und konkret. „Zu klein“ ist weniger hilfreich als „Das dritte Zimmer ist für unseren Arbeitsplatz nicht nutzbar“. Nach einigen Angeboten lässt sich das Suchprofil so gezielt nachschärfen. Suchprofil und Lageprüfung vorbereiten →
Der gesetzliche Ausgangspunkt ist die erfolgsabhängige Vergütung: Für einen Provisionsanspruch braucht es eine entsprechende Vereinbarung und einen Kaufvertrag, der infolge des Nachweises oder der Vermittlung zustande kommt. Allein eine Besichtigung verpflichtet nicht automatisch zur Käufercourtage. Vereinbarter Aufwendungsersatz ist davon zu unterscheiden und kann auch ohne erfolgreichen Kauf relevant werden.
Für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gelten besondere Regeln zur Verteilung der Maklerkosten. Lassen Sie sich deshalb nicht allein „die übliche Provision“ nennen, sondern die konkrete Vertragsgestaltung erklären.
Lässt sich der Makler von Käufer und Verkäufer Provision versprechen, müssen die Verpflichtungen in diesem gesetzlichen Anwendungsbereich gleich hoch sein. Wird für eine Seite Unentgeltlichkeit vereinbart, darf der Makler auch von der anderen Seite keine Provision verlangen.
Werden Maklerkosten auf die andere Seite übertragen, muss der ursprüngliche Auftraggeber mindestens ebenso stark verpflichtet bleiben. Der Erstattungsanspruch gegen die andere Seite wird erst fällig, wenn der ursprüngliche Auftraggeber gezahlt hat und diese Zahlung nachgewiesen wird.
Das Gesetz setzt keinen allgemeinen Provisionssatz fest. Auch folgt daraus nicht, dass jeder Käufer immer genau die Hälfte zahlt. Ein vom Verkäufer allein bezahlter Makler ist ebenso möglich; ein eigener Käuferauftrag ist gesondert einzuordnen.
Diese Verteilungsregeln lassen sich nicht pauschal auf unbebaute Grundstücke, Mehrfamilienhäuser oder gewerbliche Erwerbe übertragen. Prüfen Sie dort die konkrete Vereinbarung. Für Ihren Budgetplan benötigen Sie den tatsächlich vereinbarten Käuferanteil einschließlich Umsatzsteuer und den Zeitpunkt seiner Fälligkeit.
In unserem eigenen Beispiel ist für den Käufer eine Courtage von 3,57 Prozent des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer vereinbart. Das ist ein frei gewählter Vertragsansatz, kein gesetzlicher Satz und keine Aussage zu einem konkreten Maklerangebot.
Wenn Sie denselben Betrag als Gesamtbudget vorgesehen hätten, würden allein durch diese Courtage 14.280 Euro für andere Kaufkosten fehlen. Klären Sie die Kosten deshalb nicht erst nach der Einigung über den Kaufpreis. Der Ratgeber zu Kaufnebenkosten führt die übrigen Positionen zusammen.
Für die Finanzierungsanfrage gehören Maklervereinbarung beziehungsweise nachvollziehbare Kostenangabe in die vollständige Aufstellung. Rechnen Sie weder automatisch mit einer Finanzierung sämtlicher Nebenkosten noch damit, dass eine Bank den Kaufpreis ohne eigene Objektprüfung übernimmt. Wir stimmen den tatsächlichen Bedarf mit den verfügbaren Eigenmitteln ab.
Prüfen Sie die Identität des Unternehmens, erreichbare Ansprechpartner und die nachvollziehbare Zuordnung des angebotenen Objekts. Fragen Sie, welche Angaben aus Unterlagen stammen, welche von der Verkäuferseite übernommen wurden und was noch ungeklärt ist. Nicht jede Exposéangabe ist bereits unabhängig überprüft.
Klären Sie bei Reservierungszahlungen vorab die Rechtsgrundlage, den Zahlungsempfänger, die tatsächliche Gegenleistung und eine mögliche Rückzahlung. Ein gezahlter Reservierungsbetrag macht Sie nicht zum Eigentümer und ersetzt keinen notariellen Kaufvertrag. Die Wirksamkeit konkreter Vereinbarungen ist gesondert zu prüfen; unter Zeitdruck sollten Sie nichts Unverstandenes bezahlen.
Bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbrauchervertrag kann ein Widerrufsrecht bestehen. Eine Zustimmung zum sofortigen Tätigwerden und eine Erklärung zu den Folgen vollständiger Leistung haben rechtliche Bedeutung. Lesen Sie die Belehrung, statt diese Auswahl nur als technische Voraussetzung für ein Exposé abzuhaken.
Taucht dasselbe Objekt bei mehreren Maklern auf, dokumentieren Sie, wann und durch wen Sie davon erfahren haben und welche Verträge Sie schließen. Vor einer weiteren Beauftragung lassen sich unklare Vergütungsansprüche besser klären als nach dem Kauf. Eine zweite Besichtigung begründet ebenso wenig automatisch eine zweite Provision wie sie bestehende Ansprüche automatisch ausschließt.
Nach einer interessanten Besichtigung sollten Sie drei Ergebnisse haben: Das Objekt erfüllt Ihre wichtigsten Wohnanforderungen, die entscheidenden Unterlagen liegen vor oder sind gezielt angefordert, und der vollständige Geldbedarf ist nachvollziehbar. Der Makler kann hierzu Informationen organisieren und Rückfragen koordinieren.
Prüfen Sie dann, welche Zusatzaufträge nötig sind. Eine alte Heizung, Hinweise auf Feuchtigkeit oder eine ungeklärte Flächenangabe gehören an die passende Fachstelle. Bei einer Wohnung müssen auch Gemeinschaft, Hausgeld und geplante Maßnahmen verstanden sein. Gute Begleitung zeigt offene Fragen, statt sie mit einer allgemeinen Verkaufszusage zu überspringen.
Sobald die Immobilie ausreichend geklärt ist, passen wir die Finanzierung an die konkreten Daten an. Stimmen Kauf, Kosten und Bankbedingungen zusammen, kann die notarielle Vertragsvorbereitung folgen. So wird aus einer erfolgreichen Suche ein geordneter Kaufablauf.
Halten Sie Ihre Antworten und die dazugehörigen Unterlagen zusammen fest.
Wir klären vor der Suche, welcher Kaufpreis nach Nebenkosten, Arbeiten und Reserve zu Ihrem Haushalt passt. Diesen Rahmen können Sie im Maklergespräch konkret benennen. So vermeiden Sie Besichtigungen, die finanziell von Beginn an nicht zum Vorhaben passen.
Wenn Sie ein Objekt gefunden haben, verbinden wir Unterlagen, Kaufpreis und Käuferkosten mit der passenden Finanzierungsstruktur. Wir zeigen, was für die Bankentscheidung noch fehlt, und stimmen den weiteren Ablauf mit Ihnen ab. Persönlich in Reutlingen und digital in ganz Deutschland.
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Nicht automatisch. Maßgeblich sind die Vereinbarung, die provisionsauslösende Tätigkeit und der dadurch zustande gekommene Kauf. Gesondert vereinbarte Aufwendungen müssen zusätzlich geprüft werden.
Nein. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Provisionssatz und keine pauschale Zahlungspflicht jedes Käufers. Bei bestimmten Verbraucherkäufen von Wohnung oder Einfamilienhaus regeln §§ 656c und 656d BGB die Verteilung je nach Vertragsgestaltung.
Das sollten Sie nicht ohne entsprechende Vereinbarung voraussetzen. Für die Untersuchung von Bausubstanz oder Schäden brauchen Sie einen klar abgegrenzten fachlichen Prüfauftrag.
Eigenes Courtagebeispiel400.000 Euro Kaufpreis ×3,57% inkl. USt=14.280 Euro, zusammen414.280 Euro. Weitere Erwerbskosten sind ausdrücklich nicht enthalten. Kein gesetzlicher oder zugesagter Provisionssatz. Eigene Aufgaben- und Suchsystematik.
Redaktioneller Quellenabgleich: 22.10.2026. Eigene Erklärgrafiken: albfinanz. Header: eigenständig KI-generiert.
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