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Finanzierung / Ratgeber / Kauf und Steuern
TIPPS FÜR IHREN IMMOBILIENKAUF

Immobilienkauf und Steuern.
Verstehen, welche Kosten wirken – und welche nicht.

Der Staat erstattet Ihnen nicht einfach einen Teil des Hauspreises. Ob eine Ausgabe steuerlich berücksichtigt werden kann, hängt vor allem von der Nutzung und der Art der Kosten ab. Mit dieser Übersicht können Sie Ihre Unterlagen ordnen und die entscheidenden Fragen vor Kauf und Renovierung stellen.

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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Erst die Nutzung klären.
Dann die Kosten richtig zuordnen.

  • Beim selbst bewohnten Zuhause sind Kaufpreis und gewöhnliche Erwerbsnebenkosten grundsätzlich keine laufend absetzbaren Ausgaben.
  • Bei Vermietung werden Gebäudekosten häufig über die Abschreibung verteilt; Grund und Boden werden nicht abgeschrieben.
  • Zinsen und Tilgung sind steuerlich verschieden. Eine Darlehensrate darf nicht vollständig als Aufwand angesetzt werden.
  • Renovierungen kurz nach dem Kauf können statt sofortigem Abzug nur über die Gebäudeabschreibung wirken.
01 · DIE ERSTE STEUERLICHE WEICHE STELLEN

Gleiches Haus.
Unterschiedliche steuerliche Behandlung.

ZUSAMMENHÄNGE AUF EINEN BLICK

Drei Nutzungen – drei Prüfwege

Selbst bewohnt

Der private Kauf schafft Vermögen. Für bestimmte spätere Arbeiten oder energetische Maßnahmen können eigene Steuerermäßigungen infrage kommen.

Vermietet

Die Immobilie dient der Erzielung von Einkünften. Erwerb, Finanzierung und laufende Aufwendungen werden nach ihrer steuerlichen Einordnung berücksichtigt.

Teilweise vermietet

Ausgaben müssen dem jeweiligen Bereich nachvollziehbar zugeordnet werden. Gemeinschaftliche Kosten werden nach einem sachgerechten Maßstab aufgeteilt.

Eigene Orientierung zu üblichen Wohnimmobilien. Besondere Fälle wie Denkmalschutz, berufliche Nutzung oder gewerbliche Strukturen benötigen eine gesonderte Prüfung.

Bei einem selbstgenutzten Haus lassen sich der Kaufpreis, Grunderwerbsteuer und gewöhnliche Notar- oder Maklerkosten nicht einfach von der Einkommensteuer abziehen. Auch die normale Finanzierung des privaten Wohnens führt nicht automatisch zu Werbungskosten.

Bei gemischter Nutzung sollten Angebote, Rechnungen und Zahlungswege früh getrennt werden. Kosten unmittelbar für die Mietwohnung sind anders einzuordnen als Kosten für Ihre eigene Wohnung. Bei Finanzierungskosten reicht eine gewünschte rechnerische Zuordnung allein nicht: Die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel ist wichtig.

02 · STEUERERMÄSSIGUNG VON KAUFPREISABZUG UNTERSCHEIDEN

Handwerkerleistungen
sind ein eigener Förderweg.

Für bestimmte Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt kommt § 35a EStG infrage. Begünstigt sind die entsprechenden Arbeitskosten, nicht pauschal die gesamte Rechnung einschließlich Material. Nach dem aktuell geprüften Gesetz können 20 Prozent der begünstigten Handwerkerkosten die Einkommensteuer mindern, höchstens 1.200 Euro im Jahr.

Ein eigenes Beispiel: Eine Rechnung enthält 4.000 Euro begünstigte Arbeitskosten und 6.000 Euro Material. Unter den übrigen Voraussetzungen ergeben sich 800 Euro Steuerermäßigung aus den Arbeitskosten, nicht 2.000 Euro aus der gesamten Rechnung. Rechnung und Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers sind erforderlich; eine Barzahlung genügt nicht.

Haushaltsnahe Dienstleistungen haben einen anderen Höchstbetrag. Vermischen Sie deshalb nicht Haushaltshilfe, Handwerker und Material. Auch handelt es sich um eine Minderung vorhandener Einkommensteuer, nicht um einen unabhängig vom Steuerbetrag ausgezahlten Zuschuss.

Für bestimmte energetische Maßnahmen am selbstgenutzten eigenen Gebäude kann § 35c EStG relevant sein. Er verlangt unter anderem ein ausreichend altes Gebäude, passende technische Ausführung und Bescheinigungen. Förderung nach KfW oder BAFA und Steuerermäßigung dürfen Sie für dieselbe Maßnahme nicht einfach addieren. Klären Sie den geeigneten Weg vor dem Auftrag; unsere Einordnung der steuerlichen Sanierungsförderung hilft beim Einstieg.

03 · GEBÄUDE UND GRUNDSTÜCK TRENNEN

Nicht alles sofort abziehen.
Den Gebäudeanteil über Jahre verteilen.

Bei einer vermieteten Immobilie gehören Kaufpreis und zugehörige Anschaffungsnebenkosten zur steuerlichen Kostenbasis. Davon ist der Anteil für Grund und Boden abzugrenzen. Nur der abnutzbare Gebäudeanteil kann über die Gebäudeabschreibung, kurz AfA, berücksichtigt werden. Die Aufteilung muss zu den tatsächlichen Wertverhältnissen passen.

Unser Modell nimmt 300.000 Euro Kaufpreis und 30.000 Euro zugehörige Erwerbsnebenkosten an. Daraus ergeben sich 330.000 Euro. Ein fachlich zu prüfender Gebäudeanteil wird für die Rechnung mit 70 Prozent angenommen; die übrigen 30 Prozent entfallen auf den Boden. Das Wohngebäude wurde im Beispiel 1995 fertiggestellt und wird vollständig vermietet.

ZUSAMMENHÄNGE AUF EINEN BLICK

So unterscheidet sich die Kostenbasis von der jährlichen Abschreibung

Gesamte Anschaffungskosten330.000 €300.000 € Kaufpreis + 30.000 € zugehörige Nebenkosten
Angenommener Gebäudeanteil231.000 €70 % von 330.000 €; Bodenanteil 99.000 € separat
AfA für ein volles Jahr4.620 €Im gewählten Bestandsfall 2 % von 231.000 €
Eigene vereinfachte Rechnung für ein 1995 fertiggestelltes vermietetes Wohngebäude. Keine frei wählbare 70/30-Regel. Tatsächlicher Anteil, Beginn, zeitanteilige AfA sowie besondere Abschreibungsregeln sind zu prüfen.

Die 4.620 Euro sind kein Erstattungsbetrag. Sie mindern im Beispiel die steuerlich relevanten Einkünfte. Wie viel Steuer dadurch tatsächlich entfällt, hängt von Ihrer gesamten steuerlichen Situation ab.

Für die Aufteilung stellt das Bundesfinanzministerium eine Arbeitshilfe zum Grundstückskaufpreis bereit. Sie ist eine Berechnungs- und Plausibilisierungshilfe, keine Erlaubnis für beliebige Werte. Andere Baujahre oder Neubaufälle können anderen AfA-Regeln unterliegen.

Auch Nebenkosten müssen richtig eingeordnet werden: Notarkosten für den Eigentumserwerb gehören zu den Anschaffungskosten. Kosten für die Bestellung einer Grundschuld können dagegen Finanzierungskosten sein. Eine Sammelrechnung sollte deshalb entsprechend aufgeteilt werden.

04 · ZAHLUNGSABFLUSS UND STEUERAUFWAND AUSEINANDERHALTEN

Tilgung spart Schulden.
Sie ist kein Zinsaufwand.

Zinsen für ein tatsächlich zur Vermietung verwendetes Darlehen können Werbungskosten sein. Die Tilgung ist dagegen Rückzahlung der Schuld und nicht als solche abziehbar. Wenn Ihre Jahresraten 15.000 Euro betragen und darin 6.000 Euro Zinsen enthalten sind, dürfen Sie nicht die gesamten 15.000 Euro als Zinsaufwand ansetzen.

Renovierungen nach dem Kauf brauchen ebenfalls eine genaue Einordnung. Übersteigen die maßgeblichen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten ohne Umsatzsteuer innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten, können anschaffungsnahe Herstellungskosten entstehen. Dann erfolgt die Berücksichtigung über die Abschreibung statt durch einen sofortigen vollständigen Abzug.

Im obigen Beispiel wären 15 Prozent von 231.000 Euro rechnerisch 34.650 Euro. Diese Schwelle ist keine allgemeine Freigrenze für beliebige Baumaßnahmen: Erweiterungen oder andere Herstellungskosten können unabhängig davon anders zu behandeln sein. Welche Arbeiten in die Prüfung gehören und wann der Zeitraum beginnt, sollte vor einem größeren Auftrag Ihre Steuerberatung klären.

Bei einer Eigentumswohnung ist auch eine Einzahlung in die Erhaltungsrücklage nicht automatisch sofort als Werbungskosten abziehbar. Entscheidend ist die spätere Verwendung durch die Gemeinschaft und deren steuerliche Einordnung. Für Ihre Liquidität ist die Einzahlung trotzdem schon heute eine Ausgabe.

05 · BELEGE NACH IHREM ZWECK SORTIEREN

Vier Unterlagenpakete
machen die Prüfung leichter.

01Kauf und Nutzung

Kaufvertrag, Übergang von Nutzen und Lasten, Grundstücks-/Gebäudedaten und die geplante eigene beziehungsweise vermietete Nutzung festhalten.

02Erwerb und Finanzierung

Kaufnebenkosten, Darlehensverträge, tatsächliche Zahlungswege und jährliche Zinsbescheinigungen getrennt sammeln.

03Arbeiten und Förderung

Angebote, Leistungszeiträume, Rechnungen, Überweisungen und Förderentscheidungen nach Maßnahme ordnen.

04Planung zusammenführen

Steuerliche Einordnung vor größeren Entscheidungen bestätigen lassen; anschließend die tatsächlichen Geldflüsse in die Finanzierung übernehmen.

Planen Sie Ihre Rate zunächst aus einem tragbaren Haushalts- beziehungsweise Vermietungsbudget. Eine erwartete Steuerentlastung sollte erst dann fest eingehen, wenn Voraussetzungen, realistischer Betrag und zeitliche Wirkung geklärt sind. Eine hohe Abschreibung allein bezahlt keine Monatsrate.

Wir prüfen mit Ihnen Finanzierung, laufende Belastung und verfügbare Mittel. Die individuelle steuerliche Zuordnung übernimmt Ihre Steuerberatung. Besonders bei gemischter Nutzung oder einer größeren Renovierung lohnt sich die Abstimmung vor Kauf und Auszahlung, weil der tatsächliche Ablauf später zählt.

06 · IHR NÄCHSTER SCHRITT

Ihr Check für steuerlich klare Unterlagen.

Haken Sie ab, welche Punkte Sie für Ihr Vorhaben bereits geklärt haben.

ALBFINANZ · PERSÖNLICH AN IHRER SEITE

Steuern einordnen.
Die Finanzierung vollständig planen.

Wir verbinden Kaufpreis, Nebenkosten, Renovierung und laufende Belastung zu einem Finanzierungsplan. Bei Vermietung betrachten wir dabei Zins, Tilgung, Rücklagen und die tatsächlichen Geldflüsse getrennt.

Die individuelle steuerliche Bewertung stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab. Mit den bestätigten Grundlagen können wir nachvollziehbar prüfen, wie viel Eigenmittel und Kredit Ihr Vorhaben benötigt und welche Belastung dauerhaft zu tragen ist.

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Slobodan Starcevic von albfinanz
Slobodan Starcevic
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GUT ZU WISSEN

Ihre Fragen.
Klare Antworten.

Kann ich den Kaufpreis meines selbst bewohnten Hauses absetzen?

Grundsätzlich nicht als gewöhnliche laufende Ausgabe. Bestimmte Arbeiten oder besondere gesetzliche Fördertatbestände können gesondert relevant sein.

Bekomme ich die Abschreibung als Geld vom Finanzamt zurück?

Nein. Die AfA mindert grundsätzlich die steuerlich relevanten Einkünfte. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Wird bei einer vermieteten Immobilie der Grundstücksanteil abgeschrieben?

Nein. Grund und Boden gelten nicht als abnutzbar. Die Kosten müssen deshalb sachgerecht zwischen Gebäude und Boden aufgeteilt werden.

Ist die gesamte Darlehensrate bei Vermietung absetzbar?

Nein. Schuldzinsen können bei passender tatsächlicher Verwendung Werbungskosten sein; Tilgung ist keine solche Ausgabe.

Kann ich Handwerkerkosten bar bezahlen und anschließend absetzen?

Für die hier erläuterte Steuerermäßigung nach § 35a sind Rechnung und Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erforderlich. Barzahlung erfüllt diese Voraussetzung nicht.

TRANSPARENT & NACHVOLLZIEHBARQuellen & PlanungsgrundlagenGesetzliche Steuergrundlagen und Hinweise der Finanzverwaltung sowie unsere eigenen Beispiele zur Kostenaufteilung, Abschreibung und Kreditrate.

Eigene Modelle:4.000 € begünstigte Arbeit ×20 %=800 € Steuerermäßigung unter den übrigen Voraussetzungen;6.000 € Material nicht einbezogen. Vermietung:300.000 € Kauf + 30.000 € Erwerbsnebenkosten =330.000 €, angenommener sachgerechter Gebäudeanteil70 %=231.000 €, Boden99.000 €. Modellgebäude Fertigstellung1995, lineare AfA2 % für ein volles Jahr =4.620 €. Rechenschwelle15 %=34.650 €. Jahresraten15.000 €, davon6.000 € Zins und9.000 € Tilgung. Keine individuelle Steuerersparnis oder freie Wahl der Aufteilung behauptet.

Redaktioneller Quellenabgleich: 25.10.2026. Eigene Erklärgrafiken: albfinanz. Header: eigenständig KI-generiert.

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