Investition
Kaufpreis plus Erwerbsnebenkosten und anfängliche objektbezogene Arbeiten.
Was bringt die Wohnung nach Kosten? Wie viel müssen Sie monatlich selbst beitragen? Und was davon zählt steuerlich? Mit einem durchgehenden Beispiel trennen wir diese Fragen und zeigen, welche Annahmen in eine belastbare Rechnung gehören.

Unsere fiktive Wohnung kostet 300.000 Euro. Wir nehmen 30.000 Euro Erwerbsnebenkosten und 10.000 Euro anfängliche Arbeiten hinzu. Die gesamte Investition beträgt 340.000 Euro. Von diesem Betrag werden 90.000 Euro mit Eigenkapital und 250.000 Euro mit einem Darlehen finanziert. Eine zusätzliche private Notfallreserve liegt außerhalb dieser eingesetzten 90.000 Euro.
Die monatliche Kaltmiete beträgt 1.200 Euro, bei zwölf vollständig bezahlten Monaten also 14.400 Euro jährlich. Betriebskostenvorauszahlungen und Mietkaution bleiben außen vor. Alle Werte sind frei gewählte Annahmen; insbesondere die Nebenkosten sind für einen echten Kauf nach Bundesland, Vertrag und Gebühren einzeln zu ermitteln.
Kaufpreis plus Erwerbsnebenkosten und anfängliche objektbezogene Arbeiten.
Geschuldete Kaltmiete als Ausgangspunkt; mögliche Ausfälle gesondert einplanen.
Eigenkapital und Kreditbetrag sowie tatsächlicher Zins- und Tilgungsverlauf.
Sammeln Sie die Belege direkt zu den Positionen. Ein Wirtschaftsplan, eine aktuelle Abrechnung und konkrete Angebote sind besser als eine einzige Schätzung „für alles“. Bereits enthaltene Kosten dürfen anschließend nicht noch einmal hinzugerechnet werden.
Die Bruttomietrendite beträgt 14.400÷ 300.000× 100=4,8 Prozent. Sie berücksichtigt weder die 30.000 Euro Erwerbsnebenkosten und 10.000 Euro Arbeiten noch die laufenden Eigentümerkosten. Sie eignet sich deshalb nur zum ersten Einordnen, nicht als erwartete persönliche Gesamtrendite.
Für unsere vorsichtigere Planung ziehen wir jährlich 1.500 Euro Verwaltung und sonstige nicht gedeckte Eigentümerkosten, 1.800 Euro Instandhaltungsreserve und 600 Euro Mietausfallpuffer ab. Diese angesetzten Positionen überschneiden sich nicht. Es bleiben 10.500 Euro vor Kredit und Steuern. Bezogen auf 340.000 Euro Investition sind das rund 3,09 Prozent.
Die Reserve wird hier als vorsorglich gebundener Betrag behandelt. Das macht die Liquiditätsplanung vorsichtiger, ist aber noch keine steuerliche Gewinnermittlung. Wenn Sie später tatsächliche Ausgaben mit dem Plan vergleichen, müssen Rücklagenzuführung und Verwendung sauber auseinandergehalten werden.
Vergleichen Sie zwei Angebote nur mit derselben Definition: gleicher Investitionsumfang, gleiche Betrachtung von Kosten und Reserven. Eine Rechnung mit Kaufnebenkosten ist nicht mit einer vermeintlich höheren Rendite vergleichbar, die diese Kosten weglässt.
Im Beispiel hat das 250.000-Euro-Darlehen 4 Prozent Sollzins und 2 Prozent Anfangstilgung. Daraus folgen 1.250 Euro Monatsrate beziehungsweise 15.000 Euro im ersten Jahr. Der Zins bleibt für dieses Beispiel konstant; wir rechnen mit zwölf Monatsraten am jeweiligen Monatsende.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaltmiete bei Vollzahlung | 14.400 € |
| Eigentümerkosten, Reserve und Ausfallpuffer | −3.900 € |
| Verbleibend vor Kredit | 10.500 € |
| Zwölf Kreditraten | −15.000 € |
| Geplanter jährlicher Zuschuss | −4.500 € |
Die Kreditrate ist nicht vollständig Aufwand im Sinne einer Renditerechnung: Im ersten Jahr entfallen bei monatlicher Berechnung rund 9.907 Euro auf Zinsen und 5.093 Euro auf Tilgung. Die Tilgung verringert die Schuld. Bezahlen müssen Sie trotzdem die ganze Rate. Genau deshalb ist ein negativer Geldfluss nicht gleichbedeutend mit einem Vermögensverlust in derselben Höhe.
Umgekehrt sollten Sie die Tilgung nicht einfach als frei verfügbaren Gewinn ausweisen. Das Geld ist in der Entschuldung gebunden. Ob sich die gesamte Investition lohnt, hängt zusätzlich von tatsächlichen Kosten, Steuern, Wertentwicklung und späterem Verkauf ab.
Für eine Eigenkapitalrendite müssen Sie vorab definieren, ob Sie laufenden Ertrag, Wertänderungen und Verkauf berücksichtigen. Bei unterschiedlichen Zahlungszeitpunkten reicht ein einfacher Jahresquotient häufig nicht. Eine vollständige Mehrjahresrechnung setzt sämtliche Ein- und Auszahlungen und den verbleibenden Vermögenswert in Beziehung.
Wir ersetzen den bisherigen jährlichen Mietausfallpuffer von 600 Euro durch einen konkreten Ausfall von zwei Monatskaltmieten, also 2.400 Euro. Die übrigen Ansätze bleiben für diesen begrenzten Vergleich gleich. Neue Renovierungs- oder Vermietungskosten sind hier noch nicht eingerechnet.
| Jahresplanung | Mit Puffer | Mit Ausfall |
|---|---|---|
| Kaltmiete vor Ausfall | 14.400 € | 14.400 € |
| Ausfallansatz | −600 € | −2.400 € |
| Eigentümerkosten und Instandhaltungsreserve | −3.300 € | −3.300 € |
| Kreditraten | −15.000 € | −15.000 € |
| Erforderlicher Zuschuss | −4.500 € | −6.300 € |
Der zusätzliche Bedarf beträgt 1.800 Euro. Würden Sie die 2.400 Euro zusätzlich zum bereits enthaltenen 600-Euro-Puffer abziehen, hätten Sie denselben Zweck teilweise doppelt berücksichtigt. Umgekehrt darf der tatsächliche Ausfall nicht nur mit dem kleineren Puffer ersetzt werden, wenn er bereits feststeht.
Ein durchschnittlicher Jahresbetrag zeigt noch nicht die höchsten Belastungen eines einzelnen Monats. Die Kreditrate wird auch während des Leerstands fällig. Halten Sie deshalb verfügbares Geld vor, statt nur auf einen rechnerischen Jahresdurchschnitt zu vertrauen. Größere Sonderumlagen oder ungeplante Arbeiten prüfen Sie als weitere, klar benannte Szenarien.
| Position | Geldfluss | Steuerliche Einordnung |
|---|---|---|
| Kreditzinsen | Teil der bezahlten Rate. | Können bei wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Vermietung Werbungskosten sein. |
| Tilgung | Verringert Guthaben und Darlehensschuld. | Keine laufenden Werbungskosten allein wegen der Kreditrückzahlung. |
| Abschreibung | Kein entsprechender neuer jährlicher Zahlungsausgang. | Verteilt berücksichtigungsfähige Anschaffungs-/Herstellungskosten nach den gesetzlichen Regeln. |
| WEG-Erhaltungsrücklage | Einzahlung bindet verfügbares Geld. | Nicht schon mit Einzahlung abziehbar; Verwendung und Art der Maßnahme sind entscheidend. |
Der Bundesfinanzhof hat 2025 bestätigt, dass Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft noch keinen Werbungskostenabzug auslösen. Erst die tatsächliche Verwendung für entsprechende Erhaltungsmaßnahmen ist maßgeblich. Auch bei anderen Ausgaben muss zwischen sofortigem Abzug und einer Berücksichtigung über Abschreibung unterschieden werden.
Lassen Sie deshalb Ihre Steuerberatung eine eigene Rechnung erstellen. Benötigt werden unter anderem Kaufpreisaufteilung, Kostenbelege, Finanzierung und vorgesehene Arbeiten. Ziehen Sie nicht einfach Ihren persönlichen Steuersatz von der gesamten Kreditrate ab und nennen Sie das die Nettobelastung.
Eine Steuerersparnis macht eine wirtschaftlich ungeeignete Immobilie nicht automatisch sinnvoll. Vergleichen Sie zunächst den nachvollziehbaren Geldbedarf vor Steuern und ergänzen Sie anschließend die konkret geprüfte steuerliche Wirkung.
Wenn Ertrag und Belastung nicht zu Ihrem Ziel passen, prüfen Sie die veränderbaren Größen: Kaufpreis, belegbare Kosten, Umfang notwendiger Arbeiten und passende Finanzierung. Eine höhere mögliche Tilgung oder ein größerer Eigenkapitaleinsatz beantwortet dabei eine andere Frage als die Qualität des Objekts.
Definieren Sie vor dem Vergleich, welchen laufenden Zuschuss Sie tragen können und welche Reserve unberührt bleibt. Hinterfragen Sie jede Rechnung, die nur durch dauerhaft steigende Mieten, immer günstige Anschlusszinsen oder einen besonders hohen späteren Verkaufspreis funktioniert.
Mit Exposé, Mietvertrag, Hausgeldunterlagen und Maßnahmenplan machen wir die Finanzierung nachvollziehbar. Sie erhalten eine Grundlage dafür, welchen Betrag Sie selbst einsetzen und monatlich tragen müssten. Steuerliche und technische Fragen werden mit den zuständigen Fachleuten geklärt.
Prüfen Sie diese Punkte mit den Unterlagen zu Ihrem eigenen Vorhaben.
Wir prüfen mit Ihren Objektunterlagen, wie viel Eigenkapital und laufender Zuschuss erforderlich wären.
Dabei bleiben Reserve, Ausfallszenarien und Ihr privater Haushalt im Blick.
Kostenlos & unverbindlich. Persönlich in Reutlingen und digital in ganz Deutschland.


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Die Jahreskaltmiete. Betriebskostenvorauszahlungen und Mietkaution sind keine zusätzlichen freien Mieterträge.
Ja, für die vollständige Investitionsrechnung. Die reine Bruttomietrendite aus Kaltmiete und Kaufpreis lässt sie dagegen aus.
Nein. Kreditraten einschließlich Tilgung und geplante Rücklagen können zusätzliche eigene Zahlungen nötig machen.
Nicht als laufende Kosten der Kreditrückzahlung. Zinsen und Abschreibung sind davon getrennt nach den steuerlichen Regeln zu prüfen.
Damit derselbe Ausfall nicht doppelt abgezogen wird. Der konkrete Ausfall tritt an die Stelle der vorherigen Annahme.
340.000 € Investition=300.000+30.000+10.000;90.000 Eigenkapital+250.000 Kredit.14.400 Kaltmiete−1.500 Kosten−1.800 Reserve−600 Ausfall=10.500;Brutto 4,8%,Planungsrendite 3,088235%. Kredit 4% Sollzins, 2% Anfangstilgung, 12 Monatsratenà 1.250 €:Zins 9.907,3071 €,Tilgung 5.092,6929 €. Zuschuss 4.500 €/Jahr. Ausfall 2.400 ersetzt 600→Zuschuss 6.300 €. Vor Steuern,Wertentwicklung und weiteren Sonderkosten.
Redaktioneller Quellenabgleich: 25.10.2026. Eigene Erklärgrafiken: albfinanz. Header: eigenständig KI-generiert.
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